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19.03.05 / 14jährige Terroristen? / Potsdamer Richter wollten "ein Zeichen setzen" 

© Preußische Allgemeine Zeitung / 19. März 2005

14jährige Terroristen?
Potsdamer Richter wollten "ein Zeichen setzen" 
von Annegret Kühnel

Das Brandenburger Oberlandesgericht in Potsdam hat in der vergangenen Woche nach dreimonatigem Prozeß elf Jugendliche als Mitglieder einer "terroristischen Vereinigung" verurteilt. Die Medien hatten schon lange vor der Urteilsverkündung vom Potsdamer "Terrorprozeß" geredet und geschrieben. Dem dadurch aufgebauten Erwartungsdruck hat das Gericht jetzt entsprochen.

Es ist das erste Urteil dieser Art in Brandenburg. In auffälligem Widerspruch zur "Terrorismus"-Feststellung steht die Höhe der Strafen. Bis auf den Anführer, einen mittlerweile 20jährigen Abiturienten, der zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, erhielten alle anderen lediglich Bewährungsstrafen. Ein Hinweis, daß das Gericht mit seiner spektakulären Entscheidung mehr einer politischen als einer juristischen Logik folgte: dem "Kampf gegen Rechts". Die Vorsitzende Richterin Gisela Thaeren-Daig nannte den Hauptangeklagten einen "beseelten Ausländerhasser" - was wäre dann erst ein "unbeseelter"? -, der eine "Untergrundorganisation mit gleichgesinnten rechtsextremen Personen" gegründet habe.

Was war geschehen? Eine Jugendbande, deren Mitglieder zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahren alt waren, hatten 2003 und 2004 zehn Brandanschläge auf Imbißbuden in Brandenburg verübt. Die Betreiber waren ehemalige DDR-Vertragsarbeiter aus Vietnam und Türken aus West-Berlin. Die Anschläge vernichteten deren wirtschaftliche Existenz, Schaden: rund 600.000 Euro. Menschen wurden nicht verletzt. Den Tätern ist eine starke kriminelle Energie zu attestieren. Aber warum gleich Terrorismus?

Laut Paragraph 129 des Strafgesetzbuches sind Vereinigungen als terroristisch einzustufen, wenn sie sich zum Zweck von Mord, Völkermord, Totschlag, erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme, aber auch zu Straftaten wie Brandstiftung oder Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen zusammenfinden. Die schweren Brandstiftungen sind unbestritten. Die finden allerdings auch bei den alljährlichen 1.-Mai-Randalen in Berlin statt. In der jüngeren Vergangenheit sind in der Hauptstadt immer wieder Brandanschläge unter anderem auf Ausländerbehörden und Abschiebegefängnisse verübt worden, deren Urheber nie ermittelt wurden, die aber im linksextremen Milieu zu vermuten sind. Gerade wurde ein Antifa-Zentrum in Kreuzberg durchsucht, weil eine hier erstellte Zeitschrift Bauanleitungen für Brandsätze veröffentlicht hatte. Weder von den Behörden noch von den Medien wurde deswegen ein "Terrorismus"-Vorwurf erhoben.

Es geht also nicht um den politischen Extremismus als solchen, sondern um dessen Richtung. Bei den Angeklagten wurden Armbinden mit der Aufschrift "Freikorps" gefunden. Hätte "Rotfrontkämpferbund" draufgestanden, wären sie nicht als Beweisstücke für "Terrorismus", sondern als jugendkulturelle Accessoires bewertet worden. Das Oberlandesgericht stützte sich bei der Urteilsfindung auch auf ein "Gründungsprotokoll" der Gruppe. Weiterhin seien Mitgliedsbeiträge erhoben worden. Auch habe es eine "feste Hierarchie" und klare Aufgabenverteilung gegeben. Derlei kommt in Jugendbanden vor.

Gewöhnlich wiegt bei Urteilen über Angeklagte dieses Alters, selbst bei Serienstraftätern, die schwere Körperverletzungen begangen haben, der Resozialisierungsgedanke schwerer als die Bestrafung. Hätten die Jugendlichen sich darauf verlagert, deutsche Omas zu verprügeln und auszurauben, wären sie eventuell Kandidaten für eine Karibik-Reise geworden, die mit jugendlichen Intensivtätern unternommen wurden, um ihnen die "Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern". Durch die Brandmarkung als Angehörige einer "terroristischen Vereinigung" dürfte man ihnen die weitere Zukunft gründlich verbaut haben. Wie Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg erläuterte, sollte ein "wichtiges Zeichen" gesetzt werden. Ein politisches Zeichen. Gegen 14jährige.

Es ist verstanden worden. Der Kampf gegen "rechte Gewalt" ist ein lukrativer Erwerbszweig. Gleich nach Prozeßende haben die einschlägigen Verbände, die sich "gegen Rechts engagieren", mehr Geld verlangt. SPD, PDS und Bündnis 90/Grüne unterstützen die Forderung. Die strategische Absicht, die dahintersteckt, ist in schönster Naivität ausgerechnet von der CDU-Bundestagsabgeordneten Katherina Reiche auf den Punkt gebracht worden, die in ihrer Partei als Nachwuchshoffnung gilt. Reiche sagte: "Die eigentliche geistige Nahrung und die harte Ideologie stammt aus dem bürgerlichen Milieu." Das ist die linke These vom "Extremismus der Mitte", mit der jede politische Haltung rechts von der Mitte kriminalisiert wird. Die antifaschistische Einheitsfront in Brandenburg umfaßt alle Parteien. Und manchmal steckt nichts als politische Dummheit dahinter.

Was "Terror" ist und was bloß "Jugendprotest", darüber entscheidet die politische Richtung: Linksextreme Demo in Magdeburg 2003 für die Freilassung gewalttätiger Gesinnungsgenossen Foto: dpa


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