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09.04.05 / Anwalt für das Völkerrecht

© Preußische Allgemeine Zeitung / 09. April 2005

Anwalt für das Völkerrecht

Der international anerkannte Völkerrechtler Prof. Dr. Dieter Blumenwitz ist am 1. April 2005 nach kurzer, schwerer Krankheit verstorben. Blumenwitz, 1939 in Regensburg geboren und ab 1976 Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht an der Universität Würzburg, galt als der Experte schlechthin zu völkerrechtlichen Fragen der Staatensouveränität, zu Vertreibung und Enteignung. Darüber hinaus war er Professor für Internationale Politik an der Münchener Hochschule für Politik.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Minderheitenschutz und das Recht auf die Heimat waren seine Schwerpunktthemen. In seinen Gutachten hielt er sich unabhängig von politischen Vorgaben. Er war damit - jenseits politischer Zwänge - ein Anwalt für das Völkerrecht selbst.

So waren beispielsweise die zweifelhafte Fortgeltung des sogenannte Überleitungsvertrages vom 5. Mai 1955, durch den auch willkürliche Akte alliierter Strafjustiz und die Beschlagnahmepolitik gegen deutsches Vermögen unantastbar wurden, sowie die mit der Rechtsordnung der EU und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringenden und bis heute fortgeltenden Benesch-Dekrete Gegenstand seiner Gutachten. Er bewegte sich damit oft gegen den offiziellen Meinungsstrom.

Viele Jahre war er in der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht federführend tätig. Die Studiengruppe wurde bis 1989 von der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen getragen. Von 1989 bis 2003 hat die Landsmannschaft Ostpreußen die Fortführung der jährlichen Fachtagung der Studiengruppe ermöglicht. Das Fortbestehen dieses wichtigen Organs war Blumenwitz ein Anliegen, da an den Tagungen immer auch eine Anzahl Völkerrechtler aus den ost- und mitteleuropäischen Staaten mitwirkte.

Die Landsmannschaft Ostpreußen verlieh ihm für sein beharrliches Eintreten für das Völkerrecht 1990 ihre höchste Auszeichnung, den Preußenschild. EB


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