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23.04.05 / Quer durchs Beet / Personalien

© Preußische Allgemeine Zeitung / 23. April 2005

Quer durchs Beet / Personalien

Ohne Richter

Sie waren "schlimmer als Knast", wie eine gleichnamige Reportage im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) am 14. April zeigte: die Jugendwerkhöfe der DDR. 32 gab es zur Zeit der Wende. Jugendliche, oft noch Kinder, die nicht in die sozialistische Gesellschaft paßten, wurden dort wie im Gefängnis eingesperrt - ohne Gerichtsverfahren oder auch nur einen strafrelevanten Grund. Oft reichte ein Ausreiseantrag der Eltern oder irgendwie aufsässiges Verhalten. Das "Einfügen in das Kollektiv" und das Brechen der Persönlichkeit waren die erklärten Ziele der Umerziehung. Allein im gefürchteten geschlossenen Jugendwerkhof Torgau durchlebten insgesamt 5.000 Jugendliche "prägende Jahre". Sport bis zur Erschöpfung, danach Schwerstarbeit in angegliederten Werkstätten. In den Isolationszellen versuchten immer wieder verzweifelte Jugendliche, sich selbst zu töten. Die Erzieher von einst sind teils heute noch in der Jugendhilfe tätig.

 

Radikalen-Radio

Nach vier Jahren Sendepause melden sich die afghanischen Taliban-Rebellen zurück - per Radio. Islamische Hymnen sowie massive Hetze gegen die USA und die afghanische Regierung bestimmen das Programm von "Stimme der Scharia". Aus Angst vor Militärschlägen senden die Islamisten von einer mobilen Station im Süden des Landes. Mit den Parolen und Gebeten wolle man ein "Gegengewicht" zu den neuen staatlichen Medien bilden, so ein Talibansprecher gegenüber dem britischen Rundfunksender BBC. Musik ist streng verboten.

 

Keine Erfahrung

Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann (früher CDU) hat dem neuen Wehrbeauftragten Reinhold Robbe (SPD) zu seiner Wahl gratuliert. Allerdings, so Hohmann, fehle Robbe eine wichtige Qualifikation: Er war kein Soldat. Robbe war Wehrdienstverweigerer. "Wie soll sich jemand der Sorgen und Beschwerden der Soldaten verständnisvoll annehmen können, wenn er den Wehrdienst gegenüber seinem Land ablehnte, wenn er die Umstände des Soldatenlebens überhaupt nicht erfahren hat?" fragt Hohmann. Gemäß Artikel 45 b des Grundgesetzes ist der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages zuständig für den Schutz der Grundrechte unserer Soldaten. Hohmann weist darauf hin, daß sich die ersten sieben Wehrbeauftragten seit Bestehen dieses Amts durch den militärischen Dienst auszeichneten. Zu ihnen gehören Generale, Admirale und Frontoffiziere mit höchsten deutschen Tapferkeitsauszeichnungen. An der Tradition, möglichst ehemalige Soldaten in dieses Amt zu wählen, hätte man festhalten sollen. Hohmann weiter: "Ich habe meine Stimme Günther Nolting (FDP) gegeben, der auch von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wurde. Er hat Wehrdienst geleistet und sich in verschiedenen soldatischen Interessenverbänden engagiert." Der Abgeordnete ist übrigens nach wie vor darum bemüht, daß sein Ausschluß aus der CDU aufgehoben wird. Nach jüngsten Erfolgen in Presserechtsverfahren sieht er der anstehenden Entscheidung des Landgerichts Berlin hoffnungsvoll entgegen.


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