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09.07.05 / Reine Schikane? / Verstoß gegen den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag

© Preußische Allgemeine Zeitung / 09. Juli 2005

Reine Schikane?
Verstoß gegen den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag

Der 22. Juni 2005 wird Rolf Brandes lange in Erinnerung bleiben. Der Busfahrer des Busunternehmens Huschebeck aus Osterode/Harz war an diesem Tag mit einer 36 Personen umfassenden Reisegruppe aus Osterode auf der Fahrt nach Ostpreußen. Die Stimmung im Bus war fröhlich, die Grenzabfertigung am Autobahngrenzübergang Pomellen verlief zügig. Dennoch hatte die Grenzabfertigung mit kurzer zeitlicher Verzögerung für die Gruppe ein unglaubliches Nachspiel.

Brandes entrichtete während der Grenzabfertigung im Beisein der Reiseleiterin Renate Bojach die vorgeschriebene Personeneinreisegebühr an den polnischen Zoll. Er erhielt dafür eine korrekte Quittung. Auf der vorderen Seite der Quittung waren Fahrer, Busunternehmen, das Kfz-Nummernschild und die Stärke der Reisegruppe vermerkt. Der Vordruck war vom polnischen Zoll handschriftlich ausgefüllt. Auf dem Vordruck gab es auch ein Feld für das Datum der Einreise, dieses hatte die Dienststelle jedoch offengelassen. Auf der Rückseite des Vordruckes war das Siegel der Dienststelle und das Einreisedatum beziehungsweise das Abfertigungsdatum eingestempelt. Der Busfahrer und die Reiseleiterin verabschiedeten sich von der polnischen Zolldienststelle freundlich, nicht ohne die ausdrückliche Nachfrage, ob nun alles geregelt sei. Die Frage wurde bejaht. Der Bus setzte seine Reise fort.

Sechs Kilometer hinter der Grenzübergangsstelle wurde der Bus von einer Zivilstreife angehalten. Dabei handelte es sich offensichtlich um eine Behörde, die mit der deutschen Bundesanstalt für den Güterverkehr vergleichbar ist. Diese Behörde soll in Polen neu eingerichtet worden sein. Die einschreitenden polnischen Beamten waren mit einem Kleinbus unterwegs, auf dem die Aufschrift "Inspecia Transporto Drogowego" stand. Der Kleinbus enthielt eine mobile Dienststelle mit PC und Telefon. Das Kennzeichen des polnischen Kraftfahrzeugs: ZS 71502.

Der einschreitende polnische Beamte forderte zunächst von Brandes den Führerschein und den Kraftfahrzeugschein. Er konfiszierte beides. Sodann forderte er den Beleg über die entrichtete Personeneinreisegebühr. Er beanstandete sofort, daß auf der Vorderseite des Belegs nicht das Einreisedatum vermerkt sei. Der Beamte machte dafür Brandes verantwortlich. Vergeblich wies der Busfahrer darauf hin, daß dies ein Fehler der polnischen Zollgrenzdienststelle sei. Er könne nicht in einem offiziellen Dokument, daß ihm als Quittung ausgehändigt worden sei, eine eigene Eintragung vornehmen. Im übrigen sei das Einreisedatum auf der Rückseite vermerkt.

Dennoch lastete der polnische Beamte diesen angeblichen Fehler Rolf Brandes an. Der Busfahrer sei für die lückenlose Ausfüllung des Vordrucks verantwortlich. Er forderte eine Strafgebühr von 750 Euro.

Der Busfahrer und die Reisegruppe weigerten sich, diese Abzocke zu akzeptieren. Sie wollten sofort zur Grenze zurückfahren. Dies untersagte der Pole.

Nun eskalierte die Situation. Der polnische Beamte drohte Brandes festzunehmen, wenn er nicht innerhalb einer Stunde die geforderte Strafgebühr erhielte. Das Schicksal der Reisegruppe sei nicht seine Sache.

Brandes wollte nicht unbedingt den staatlichen polnischen Gewahrsam kennenlernen. Eine Rückkehr zur Grenze gegen den Willen der polnischen Beamten konnte er ohne Führerschein und Fahrzeugbrief nicht riskieren. Der Busfahrer lieh sich schließlich von der Reisegruppe 750 Euro, um der explosiven Situation ein Ende zu machen.

Am Ende des Vorfalls forderten die beiden polnischen Beamten den Busfahrer auf, mit ihnen zur Bank zu fahren, um die Euro in Zloty umzutauschen. Sie müßten die Strafgebühr in polnischer Währung kassieren. So geschah es.

Die Landsmannschaft Ostpreußen wird diesen Vorfall auf der parlamentarischen Ebene bekanntmachen. Wilhelm v. Gottberg


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