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13.08.05 / Zwischen Konstantinopel und Istanbul

© Preußische Allgemeine Zeitung / 13. August 2005

Zwischen Konstantinopel und Istanbul

Aus der Sicht von Kanzler Schröder und Joschka Fischer ist die Türkei ein potentieller EU-Beitrittskandidat. Kritiker, die das Land am Bosporus für nicht EU-tauglich halten, stoßen bei der Bundesregierung auf taube Ohren. Vor allem beim Minderheitenschutz attestieren sie dem islamischen Land absolute Defizite und insbesondere eine fehlende Bereitschaft zur Behebung dieser. Wie in der Türkei mit nicht islamischen Religionsgemeinschaften umgegangen wird, berichtet an dieser Stelle ein in der Türkei tätiger deutscher Pfarrer*.

Besonders schwer haben es an dieser Stelle die evangelisch-türkischen Gemeinden, also die Gemeinden, die aus getauften Muslimen bestehen. Diese Gemeinden verfügen traditionell nicht über Grundeigentum, dürfen auch keines erwerben, da es sie formal gesehen als Körperschaft gar nicht gibt. Sie müssen also einem ihrer Mitglieder vertrauen, das auf seinen Namen mit dem Geld der anderen etwa eine Eigentumswohnung kauft. Hier können sie sich nun treffen, allerdings unter der Devise: Besser ist es, nicht aufzufallen, und denke an etwaige Erben! Sollte die Gemeinde statt dessen eine Wohnung mieten wollen, geht das zwar theoretisch, alle Hausbewohner müssen dann aber der Nutzung einer Wohnung als Gemeindezentrum zustimmen, was nun wiederum meistens nicht klappt.

Der deutsche Pfarrer hat inzwischen seine Gemeinde gesichtet und festgestellt: Vieles ist wie in Deutschland, vieles aber auch ganz anders. Die Fluktuation in der Türkei ist größer. In jedem Sommer verlassen etwa 10 bis 20 Prozent der Mitglieder das Land, kehren nach Deutschland zurück oder übernehmen einen anderen Auslandsposten. Dabei ist die soziale Struktur unterschiedlich. Im Bereich der "Entsandten" gibt es fast nur Akademiker, davon sind alle zwischen 30 und 60 Jahre alt.

Amtshandlungen gibt es auch wie in Deutschland, allerdings weniger. Viele fahren etwa zum Taufen ihrer Kinder lieber nach Deutschland, das ist einfacher, als die ganze Verwandtschaft in die Türkei einzuladen.

Neben den in der Regel gut verdienenden Entsandten gehören als zweite große Gruppe deutsche Frauen mit türkischen Ehemännern zur Gemeinde. Diese Ehen sind oft besonderen Belastungen ausgesetzt. Unterschiedliche kulturelle und religiöse Traditionen prallen aufeinander, finanzielle Probleme komplizieren zusätzlich die Beziehung. Viele dieser Frauen haben außerdem im Zuge ihrer Eheschließung die türkische Staatsbürgerschaft angenommen. Dies war oft auch nötig, da diese Frauen als Ausländerinnen sonst keine Arbeitsgenehmigung bekamen und auch im Erbrecht sowie bei der Witwenrente benachteiligt waren. Mit der Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft war jedoch der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden. Diese Frauen können also etwa im Alter oder nach einer Scheidung nicht einfach nach Deutschland zurückkehren, da sie ja nun offiziell Türkinnen sind und für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Da sie keine deutschen Staatsbürgerinnen mehr sind, bekommen sie natürlich auch keine deutsche Sozialhilfe. Hat die mittellose Antragstellerin außerdem keine Angehörigen in Deutschland, die für sie bürgen, bekommt sie kein Visum für ihre alte Heimat und somit auch keine finanzielle Hilfe. Für die Betroffenen eine persönliche Katastrophe. Es gibt in der Türkei kein Sozialamt, keine Einrichtung, die sich ihrer annimmt. Hier kann die Kirchengemeinde zwar helfen, sei es mit Lebensmittelpaketen oder bescheidenen finanziellen Zuwendungen, das Problem für diese Frauen lösen kann sie leider nicht.

Eine Einrichtung, die der deutsche Pfarrer schon bald nach Dienstbeginn kennenlernt, ist der "Friedhof der Evangelischen Länder". Seit über 100 Jahren gibt es ihn im Stadtteil Feriköy. Engländer, Amerikaner, Schweizer, Skandinavier und Deutsche nutzen ihn gemeinsam. Parallel dazu gibt es den "Friedhof der Katholischen Länder". Nun ist Deutschland zwar kein evangelisches Land, etwa im Gegensatz zu Preußen, das diesen Friedhof mitbegründet hat, aber alle sind dankbar, daß es diesen Ort in Istanbul gibt, wo deutsche Staatsbürger christlich beerdigt werden können. Abgesehen von den bereits erwähnten in der Türkei verheirateten deutschen Frauen werden dort auch Touristen beerdigt, die während eines Aufenthaltes in Istanbul sterben und keine Rücktransportversicherung für den Todesfall abgeschlossen haben und deren Angehörige für diesen Transport nicht aufkommen können oder wollen.

Schwierig wird es hingegen im Süden der Türkei. Hier gibt es, abgesehen von Izmir, keine christlichen Friedhöfe. Steht eine Beerdigung an, ist die Familie des Verstorbenen, die eine christliche Beerdigung wünscht, oft auf das Wohlwollen eines Bürgermeisters oder Moscheevorstehers angewiesen. Oftmals wird eine christliche Beerdigung auf einem kommunalen Friedhof nämlich abgelehnt, und so kommt es vor, daß der verstorbene Christenmensch auf einer Waldlichtung mitten in Anatolien beerdigt wird.

Zurück zu den Lebenden. Zu den besonderen Aufgaben des deutschen evangelischen Pfarrers gehört sein Auftrag, für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Kontakte zu den christlichen Minderheiten zu pflegen. Dazu gehören auch Besuche der syrisch-orthodoxen Klöster im Südosten der Türkei, im Gebiet von Mardin und Midiyat, von den Christen Tur Abdin, Berg der Knechte Gottes, genannt. Von ehemals 200.000 Christen leben hier noch etwa 2000, die übrigen sind ausgewandert oder nach Westen verdrängt im Bürgerkrieg zwischen Militär und PKK. Das berühmteste Kloster ist das Kloster Mar Gabriel, seit 1600 leben und arbeiten hier syrisch-orthodoxe Mönche und Nonnen. Zu den wichtigen Aufgaben des Klosters gehört es, für die religiöse Erziehung der christlichen Kinder im Tur Abdin zu sorgen, ihnen vor allem die Kenntnis des Aramäischen zu vermitteln, der Sprache Jesu. Das Aramäische ist die Voraussetzung der Feier der Liturgie im Gottesdienst. Im Oktober 1997 verbot der Gouverneur von Mardin den Klöstern die Durchführung von Religions- und muttersprachlichem Unterricht. Bleibt dieses Verbot bestehen, kommt es einem Todesurteil für die syrisch-orthodoxe Kirche in ihrer anatolischen Heimat gleich.

Dieses Verbot liegt ganz auf der Linie des Verbotes, das die kirchlichen Hochschulen bereits 1972 traf. In diesem Jahr veranlaßte der Staat die Schließung aller Theologischen Hochschulen, auch der islamischen. Diese jedoch wurden bereits kurze Zeit später wieder geöffnet. Die kirchlichen sind bis heute geschlossen. Das heißt, die Ausbildung des theologischen Nachwuchses sowohl für Religionslehrer als auch für Pfarrer ist in der Türkei praktisch zum Erliegen gekommen. Nun könnte man denken, daß die Kirchen Pfarrer und Lehrer aus dem Ausland holen könnten. Aber auch dies ist verboten. Einzig bleibt die Möglichkeit, junge Armenier und Griechen zum Studium ins Ausland zu schicken. Sind die jungen Männer aber erst einmal im Ausland, kehren sie oft nicht mehr in ihre Heimat zurück.

Nun hat die türkische Regierung der griechischen Kirche angeboten, den theologischen Nachwuchs analog etwa zum deutschen Vorbild an den staatlichen Universitäten ausbilden zu lassen, ein eigentlich verlockend klingender Vorschlag. Allerdings während in Deutschland die Theologieprofessoren selber Christen sein müssen, wären dies in der Türkei muslimische Hochschullehrer, die die künftigen armenischen und griechischen Geistlichen ausbilden würden, ein Vorschlag, der von christlicher Seite heftig zurückgewiesen wurde.

Was die Ausbildung der eigenen Kinder betrifft, ist der deutsche Pfarrer sehr zufrieden, gehen diese doch auf die "Deutsche Schule", eines der Elitegymnasien der Türkei, das sich allerdings wegen des hohen Schulgeldes nur wenige gut betuchte Türken leisten können. Zu den Privatschulen gehören auch die wenigen noch vorhandenen Konfessionsschulen der griechischen und armenischen Kirche. Diese Schulen dürfen jedoch nur Schülerinnen und Schüler der eigenen Konfession aufnehmen, nicht weil es die Kirchen so wollen, sondern weil das staatliche Erziehungsministerium so beschlossen hat. Besucht ein armenisches Kind eine armenische Schule, ist das allerdings noch keine Garantie, daß es hier auch seinen Abschluß machen kann. Hat beispielsweise dieser Schüler einen armenischen Vater und eine muslimische Mutter und stirbt der Vater, so wird dieses Kind nicht mehr als armenisch angesehen und darf daher auch keine armenische Schule mehr besuchen.

Der vermeintliche Spielraum der kirchlichen Schulen wird durch weitere staatliche Bestimmungen eingeschränkt. Die Erteilung des Religionsunterrichts wird durch zunehmenden Lehrermangel immer schwieriger. Er kann auch nicht von Pfarrern erteilt werden, die nämlich dürfen keine Schule als Lehrer betreten, auch keine kirchlichen. Darüber hinaus wird der erste Stellvertreter des christlichen Direktors vom Staat eingesetzt. Dieser Stellvertreter ist natürlich Moslem. Er ist Dienstvorgesetzter der ebenfalls vom Staat - nicht vom Schulträger - eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer für Türkisch, Staatsbürgerkunde und Geographie. Der Direktor ist weder der Vorgesetzte seines Stellvertreters, noch seiner nicht-christlichen Kolleginnen und Kollegen. De facto existieren also an den Schulen der christlichen Minderheiten zwei Kollegien, eine Quelle von Kompetenzstreitigkeiten, verbunden mit dem Gefühl für die Christen, ständig beobachtet und kontrolliert zu werden.

Der deutsche Pfarrer hat sich inzwischen gut in Istanbul eingelebt. Er versteht manches, was er vorher nicht verstanden hat. Was die Kirchen betrifft, so findet er jedoch, daß sie sich die oft diskriminierende Behandlung durch den Staat, der zudem noch vorgibt, ein laizistischer zu sein, nicht gefallen lassen sollten. Er ist deshalb froh, als er hört, daß es einen staatlichen Minderheitenausschuß gibt. Diesem Ausschuß, der sich besonders mit den Problemen der Minderheiten befassen soll, gehören jeweils ein Vertreter des "Nationalen Sicherheitsrates", des "Nationalen Nachrichtendienstes", des Innen- und Außenministeriums sowie des Staatsministeriums für die Stiftungen an. Die Entscheidungen dieses Gremiums, das von den Minderheiten nicht angerufen werden kann, und in dem diese nicht angehört werden, sind endgültig und können auch nicht durch Gerichtsentscheid angefochten werden. Das versteht der Pfarrer nun allerdings überhaupt nicht.

Vor 2.000 Jahren hat das Christentum von Palästina und Kleinasien aus seinen Siegeszug um die Welt angetreten. In Kleinasien, der heutigen Türkei, sind die Christen heute nur noch eine winzige Minderheit. Sie werden offiziell nicht verfolgt, aber in ihren Lebensäußerungen behindert und in ihrer Religionsausübung stark eingeschränkt. Sie fühlen sich oft behandelt als Bürger zweiter Klasse, denen eine Laufbahn etwa beim Militär oder an der Universität praktisch verwehrt ist und die als Angehörige einer nationalen Minderheit als "unsichere Kantonisten" gelten. Der Staat, der den Laizismus auf seine Fahnen geschrieben hat, entwickelt sich immer mehr zu einer "sunnitischen Republik", die alles jenseits des sunnitischen Islam mit Argwohn betrachtet.

Die Zeit der Christenheit in der Türkei scheint zu Ende zu gehen. Bleibt noch die Hoffnung auf Europa. Spätestens bei einem Beitritt der Türkei zur Europäischen Union müßten den Christen in Istanbul und Ankara die gleichen Rechte und Freiheiten gewährt werden, wie sie für Christen (und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften) in Berlin oder München selbstverständlich sind. Hoffentlich ist es dann nicht schon zu spät.

 Aus der Not geboren: Viele christliche Gemeinden nutzen häufig den Schutzraum der Botschaften. Foto: epd


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