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27.08.05 / Vogelgrippeviren ad portas / Wie die Europäische Kommission die Erreger auszugrenzen versucht

© Preußische Allgemeine Zeitung / 27. August 2005

Vogelgrippeviren ad portas
Wie die Europäische Kommission die Erreger auszugrenzen versucht
von Manuela Rosenthal-Kappi

An der innerostpreußischen Grenze wurden die Kontrollen für Reisende vom mittleren in den südlichen Teil verschärft. Grund ist die in Polen umgehende Angst vor einer durch das Vogelgrippevirus ausgelösten Epidemie. Fleisch- und Milchprodukte können nur nach einer verschärften Untersuchung über die Grenze gebracht werden. Selbst mitgeführte Wurstbrote werden von den polnischen Grenzbeamten beschlagnahmt.

Die polnischen Behörden halten sich mit diesen Maßnahmen an das für Geflügel aus Rußland und Kasachstan vorgesehene EU-Importverbot. Seit Mitte Juli kämpfen die russischen Behörden gegen die Verbreitung der Vogelseuche an, die durch Zugvögel von Südostasien immer weiter gen Westen verbreitet wird. Anfang dieses Monats traten die ersten Erkrankungsfälle von Hühnern in Tscheljabinsk im Ural auf; inzwischen wurden Infektionen in Nowosibirsk und der Altai-Region festgestellt. Die russischen Behörden erklärten, daß sie die Lage unter Kontrolle hätten, indem sie die betroffenen Ortschaften unter Quarantäne gestellt haben.

Wissenschaftler rätseln noch, wie und in welchem Ausmaß die Infektion sich auf den Menschen überträgt. Sicher scheint bislang, daß es zu Übertragungen kommen kann, wenn direkter Kontakt mit dem Kot erkrankter Hühner besteht. Die Experten stellten fest, daß sich das Virus zu neuen Stämmen entwickeln kann; sollte sich das Virus mit dem menschlichen Grippevirus zu einem neuen Stamm verbinden, könnte dieses für den infizierten Menschen tödlich sein.

Um die Gefahr einer Ausbreitung auf Europa zu verhindern, hat die Europäische Kommission das Verbot verfügt, in die EU "persönliche Sachen einzuführen, unter denen sich Fleisch und Fleischprodukte, ebenso wie Milch und Milchprodukte mit Ausnahme von Milchpulver und Kindernahrung befinden". Die Einfuhr von Milchpulver und Kindernahrung ist auch nur dann erlaubt, wenn sie den Herkunftsnachweis einer staatlichen Prüfstelle enthalten. Wenn der Einreisewillige solche Dokumente nicht vorlegen kann, droht ihm eine Strafe oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung.


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