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29.10.05 / Die "Dialog"-Falle / Islamisten-Hetze: Raddatz kritisiert Verharmlosung

© Preußische Allgemeine Zeitung / 29. Oktober 2005

Die "Dialog"-Falle
Islamisten-Hetze: Raddatz kritisiert Verharmlosung
von Hans Heckel

Die Umgebung des Islamkritikers Hans-Peter Raddatz wird von der Polizei überwacht, er steht unter "Personenschutz". Raddatz benutzt wechselnde Verkehrmittel, fliegen tut er überhaupt nicht mehr. In einem als Gebet formulierten Text hatte das Internet-Portal "www.muslim-markt.de" am 9. September eine Verwünschung gegen den Publizisten veröffentlicht, die bekannte Islamwissenschaftler als verklausulierten Mordaufruf deuten (siehe PAZ Nr. 42). Raddatz sei ein "Haßprediger", heißt es in dem Text, den "der allmächtige Schöpfer ... bestrafen möge".

Inzwischen schwirren Bruchstücke eines bis Redaktionsschluß dieser Zeitung offiziell noch gar nicht veröffentlichten Gutachtens des Bundeskriminalamts (BKA) durch die Medien, das offenbar zu dem Schluß gekommen ist, daß es sich bei dem Gebetstext entgegen ersten Einschätzungen von Islamexperten doch nicht um einen Mordaufruf gehandelt habe. Das Gutachten liegt bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Oldenburg, zu deren Zuständigkeitsbereich der Wohnort des Betreibers von "muslim-markt.de", Yavuz Özoguz, gehört, der in Delmenhorst lebt.

Die Anzeige gegen Özoguz war ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingegangen. Der Wiesbadener Staatsanwalt Hans-Peter Ferse will das BKA-Gutachten zwar nicht gesehen haben, es sei auf Dezernentebene bearbeitet worden. Gegenüber der Preußischen Allgemeinen verwies Ferse indes darauf, daß die Beurteilung solcher Gebetstexte "im Einzelfall zu erfolgen" habe. Aus seiner Sicht sei der Appell kein Mordaufruf, da in dem Gebet lediglich dazu aufgerufen werde, daß Allah Raddatz bestrafen solle. Daraus zu schließen, daß auf diese Weise Menschen zu Handlungen gegen den Islamkritiker aufgerufen würden, sei "um drei Ecken gedacht".

Die Marburger Religionswissenschaftlerin und Orientalistin Prof. Ursula Spuler-Stegemann sieht das anders und spricht dezidiert von einem "Mordaufruf", der lediglich "verpackt" worden sei in die "Form eines Gebets". In diese Richtung geht auch das Fazit des Göttinger Arabistik-Professor Tilman Nagel. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" konstatierte Nagel: "Der Gebetsaufruf mißachtet das rechtsstaaliche Gewaltmonopol und die Religionsfreiheit, indem er die Muslime auffordert, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen und die Zielperson der ,Bestrafung' namentlich bennent."

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler, Berichterstatterin über den Islamismus bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist alarmiert: "Die Morddrohung gegen Dr. Raddatz ist ein weiterer Höhepunkt der islamistischen Propaganda in Deutschland. Diese Leute mißachten das Gewaltmonopol des Rechtsstaats und sie pervertieren die Religionsfreiheit des Grundgesetzes", so Köhler.

Genau hier jedoch sieht der Betroffene, Hans-Peter Raddatz, das Problem. "Der Islam kennt keine Religionsfreiheit", analysiert er im Gespräch mit der Preußischen Allgemeinen Zeitung. So gebe es nach den muslimischen Glaubensgrundsätzen beispielsweise nicht das Recht, die Gemeinschaft der Muslime zu verlassen, um sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Diese Wahlfreiheit aber sei eine der unverzichtbaren Grundlagen der Religionsfreiheit, wie sie in Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert sei. Auch seien im Islam im Unterschied zu anderen Religionen starke staatspolitische Teile integriert, die Trennung zwischen Staat und Religion sei unislamisch. Deshalb sei es für strenggläubige Muslime um so unerträglicher, einen nichtislamisch verfaßten Staat zu ertragen, je zahlenmäßig größer ihr Anteil in dessen Gesellschaft werde. In der Person des Yavuz Özoguz werde das Dilemma manifest: Als deutscher Staatsbürger sei er dem Grundgesetz verpflichtet, als tiefgläubiger Moslem aber sei es ihm verboten, eine nichtislamische weltliche Gewalt auf Dauer zu respektieren, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist.

Raddatz erwartet nun ein faires rechtsstaatliches Verfahren gegen Özoguz. Daß dieser den Aufruf nicht nach ersten Protesten aus dem Netz genommen, sondern lediglich den Namen Hans-Peter Raddatz durch "XXX" ersetzt hat, sieht der Betroffene eher als Verschärfung denn als Abminderung des Angriffs gegen ihn. Özoguz war in einer anderen Sache bereits wegen Volksverhetzung zu einem Bußgeld von 1000 Euro verurteilt worden. Özoguz ist als Ingenieur bei der Universität Bremen beschäftigt. In der Bußgeldverhängung sah Özoguz' Arbeitgeber noch keinen Anlaß zum Handeln. Nunmehr heißt es aus Bremen, daß man die Entwickliung der neuerlichen Ermittlungen gegen Özoguz beobachten wolle.

Hinsichtlich des Gutachtens des BKA gibt sich Raddatz, Autor mehrerer islamkundlicher Bücher, zurückhaltend. So habe das BKA im Jahre 2001, kurz nach den Anschlägen des 11. September in New York, den Vorsitzenden des "Zentralrat der Muslime in Deutschland", Nadeem Elyas, als Festredner eingeladen. Elyas gilt als radikaler Moslem. Soviel "Offenheit" gegenüber der Islamistenszene seitens des BKA bereite ihm Kopfzerbrechen, so Raddatz.

Der Islamkritiker fürchtet, daß das BKA in die Falle eines falsch verstandenen "Dialogs" gegangen sein könnte. Die Anhänger jenes "Dialogs" ignorierten die problematischen Aspekte des Islam und täten sie ab als Entartungen, die mit dem Koran oder der islamischen Prophetentradition an sich nichts zu tun hätten. Dies sei ein Irrtum, beharrt Raddatz. Eine nähere Kenntnis des Islam mache die Gläubigen keineswegs toleranter, im Gegenteil: Je besser sich ein gläubiger Moslem in den Glaubensgrundsätzen des Islam auskenne, desto unanbweisbarer werde für diesen die Verpflichtung, gegen Kritiker wie ihn, Raddatz, vorzugehen.

Hans-Peter Raddatz fordert daher, daß den in Deutschland lebenden Moslems sehr viel klarer als bisher die Grenzen ihrer Religionsausübung aufgezeigt werden - die genau dort verliefen, wo sie mit deutschem Recht kollidierten. Es gehe beispielsweise nicht an, daß Schuldige an sogenannten "Ehrenmorden" weniger hart bestraft würden als ganz gewöhnliche Mörder, weil man ihnen die fremde Kultur als strafmildernden Aspekt zugute halte.

Das gleiche gelte für die Benachteiligung der Frau insgesamt oder das grundgesetzwidrige Verbot für alle Moslems, ihren Glauben abzustreifen. Wer islamische Praktiken, die im Gegensatz zu unserer Rechtsordnung stehen, verharmlose, so Raddatz, der schütze letztlich die islamistischen Täter.

"Angst" verspüre er trotz der Drohung nicht, versichert Raddatz. Die habe man nur vor dem Unbekannten. Mit dem Islamismus aber habe er sich in den verganenen Jahren ausgiebig beschäftigt. "Ich weiß sehr genau, mit wem ich es zu tun haben und wie ich diese Leute einschätzen muß", so Raddatz zur PAZ.

Schwer zu fassen: Islamisten-Razzia in Frankfurt Foto: argus


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