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12.11.05 / EKD-Chef gegen Zentrum / Bischof Wolfgang Huber verschweigt Versöhnungscharakter

© Preußische Allgemeine Zeitung / 12. November 2005

EKD-Chef gegen Zentrum
Bischof Wolfgang Huber verschweigt Versöhnungscharakter

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat in einem an die deutschen Politiker gerichteten Appell dazu aufgefordert, das im Geiste der Versöhnung europäisch konzipierte "Zentrum gegen Vertreibungen" zu verhindern.

Nur ein Netzwerk des europäischen Erinnerns könne dem Geschehen gerecht werden, sagte der Bischof in Berlin vor der EKD-Synode. Ein isoliertes "Zentrum gegen Vertreibungen" in der deutschen Hauptstadt dürfe es nicht geben. Die Diskussion, die das deutsch-polnische Verhältnis belaste, müsse ein Ende haben, verlangte der EKD-Ratsvorsitzende.

Huber, der auch SPD-Mitglied ist, hatte bereits im Jahr 2002 die von den deutschen Heimatvertriebenen geforderte Aufhebung der Beneschdekrete vor der Aufnahme der Tschechischen Republik in die Europäische Union als "nicht hilfreich" zurückgewiesen.

Nicht anders als zuvor schon der in Heilsberg gebürtige katholische Kardinal Sterzinsky hat der Protestant Huber jetzt bewußt den Versöhnungscharakter des Zentrumskonzeptes verschwiegen. Huber verkennt bewußt und gewollt, daß das von der vormaligen Kulturstaatsministerin Weiß angestoßene europäische Netzwerk eine Koordinierungsinstitution von Gedenkorten, nicht aber selbst eine umfassende Dokumentationsstelle sein soll.

Schon heute stehen hinter dem vom BdV initiierten "Zentrum gegen Vertreibungen" Persönlichkeiten aus mehr Nationen als hinter dem rot-grünen Gegenentwurf. SPD und CDU haben in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, in Berlin zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung ein "sichtbares Zeichen" zu setzen. Beobachter gehen davon aus, daß ein in das europäische Netzwerk fest eingebundenes Vertriebenenzentrum in dieser Vereinbarung Platz finden soll; die CDU wolle damit ein den Vertriebenen gegebenes Wahlversprechen "in den Grenzen des Durchsetzbaren" erfüllen. B.K.


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