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03.12.05 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / 03. Dezember 2005

MELDUNGEN

Rechtssicherheit für Österreich

New York / Wien - In der Vorwoche wurden die letzten gegen die Republik Österreich im Zusammenhang mit der NS-Zeit in den USA eingebrachten Klagen von einem US-Berufungsgericht abgewiesen. Damit wäre die von Österreich in einem Abkommen mit den USA 2001 geforderte "Rechtssicherheit" gegeben, die ihrerseits Voraussetzung ist für die Auszahlung von freiwilligen Leistungen zur Abgeltung jüdischer Vermögensverluste während der NS-Zeit. (Ein Zusammenhang zwischen dem Abkommen und den "Österreich-Sanktionen" wird von offizieller Seite dementiert.)

Strittig ist allerdings, ob die vereinbarten 210 Millionen US-Dollar zum Kurs von 2001 umzurechnen sind, was 235 Millionen Euro entspräche, oder zum heutigen Kurs, was um 50 Millionen Euro weniger wäre. Immerhin trifft Österreich keine Schuld an den Verzögerungen. Formell ausständig ist zwar noch die Abweisung von Klagen gegen einige österreichische Firmen, darunter die von Siemens übernommene VA-Tech. Trotzdem wurde vom Parlament eine Vorauszahlung an die über 19000 Anspruchsberechtigten beschlossen. Bei den "Vermögensverlusten" geht es hauptsächlich um Hausrat und um Mietrechte in zinsgünstigen Wohnungen.

Im Rahmen des Abkommens wurden bereits 460 Millionen Euro an meist osteuropäische ehemalige Zwangsarbeiter ausbezahlt. Nicht Gegenstand des Abkommens ist die Naturalrestitution von Liegenschaften und Kunstwerken, die längst abgeschlossen wurde, aber in Einzelfällen zu nachträglichen Forderungen von Erben führt. Ebenfalls unabhängig davon wurden und werden aus den Töpfen der Sozialversicherung Opferrenten an NS-Opfer ausbezahlt, meist an israelische, amerikanische oder britische Staatsbürger. RGK

 

Irving wegen NS-Äußerungen vor Gericht

Wien - Der Brite David Irving, der lange Zeit als Historiker und Erfolgsautor bejubelt wurde, dann aber wegen seiner Ansichten zur NS-Zeit ins Kreuzfeuer der Kritik geriet, kommt in Österreich vor Gericht. Irving war zu einem Vortrag eingeladen und wurde Mitte November auf Grund eines anonymen Hinweises bei der Einreise verhaftet. Der Haftbefehl bezieht sich auf Vorträge, die Irving 1989 in Österreich gehalten hatte. Damals war er zwar von der Staatspolizei einvernommen, aber anschließend nicht angeklagt, sondern ausgewiesen worden. Nach eigenem Bekunden hielt er sich 1993 offiziell in Österreich auf, weshalb er auch diesmal keinen Verdacht schöpfte.

Die Irving zur Last gelegten Meinungsäußerungen sind in Großbritannien nicht strafbar, gelten in Österreich aber als NS-Wiederbetätigung, worauf ein bis zehn Jahre, bei "besonderer Gefährlichkeit" sogar 20 Jahre Gefängnis stehen. Da selbst Raubmörder nach 15 Jahren freigehen, zeichnet sich wieder eine Diskussion um die Sinnhaftigkeit solcher Bestimmungen ab. Die ungewöhnlich kurze Frist zwischen Verhaftung und Anklageerhebung ist ihrerseits Grund für Gerüchte über politische Einflußnahme auf die Behörden. Interessant wird auch die Haltung der britischen Regierung sein. RGK

 

Hausarrest für Aung San Suu Kyi verlängert

Die burmesische Militärregierung hat den Hausarrest der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi um weitere zwölf Monate verlängert. Die Tochter des Unabhängigkeitshelden General Aung hatte 1990 mit ihrer Partei "Nationale Liga für Demokratie" (NLD) die Wahl zur konstituierenden Nationalversammlung mit einer Vierfünftelmehrheit gewonnen, doch das Militär verweigerte ihr die Regierungsmacht. Seitdem wird die Politikerin, die 1991 den Friedensnobelpreis erhielt, immer wieder in ihrem Haus in der burmesischen Hauptstadt Rangun unter Hausarrest gestellt. Die 58jährige darf weder Besuch empfangen noch telefonieren. Selbst am Begräbnis ihres Ehemannes, des britischen Historikers und Tibetologen Michael Aris, durfte sie nicht teilnehmen.

Die in Burma regierende Junta unter Staatschef General Than Shwe reagierte auf die internationalen Proteste auf die Verlängerung des Hausarrestes gleichgültig und berief sich auf ein Sondergesetz, nachdem die Haftverlängerung nach burmesischen Recht legal sei. E. D.


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