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10.12.05 / Frankreich reagiert / Paris verschärft Ausländerrecht – Vor allem "Zweckehen" sollen unterbunden werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / 10. Dezember 2005

Frankreich reagiert
Paris verschärft Ausländerrecht – Vor allem "Zweckehen" sollen unterbunden werden

Als unmittelbare Reaktion auf die schweren Krawalle in rund 300 französischen Städten und Vorstädten in diesem Herbst hat die Regierung in Paris eine spürbare Verschärfung des bislang äußerst liberalen Einwanderungs- und Einbürgerungsrechts angeschoben.

Wie der bürgerliche Premierminister Dominique de Villepin vergangene Woche in Paris bekanntgab, richten sich die neuen Regelungen vor allem gegen den Zuzug per Scheinehe mit Franzosen und die umfangreiche Zuwanderung per „Familienzusammenführung“. Gleichzeitig soll die Integration von bereits legal in Frankreich lebenden Zuwanderern verbessert werden.

2004 erlangten allein 34000 Ausländer die französische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem französischen Staatsbürger, gegenüber 13000 im Jahre 1995. Die Behörden gehen davon aus, daß ein erheblicher Teil davon „Zweckehen“ waren, bei denen dem französischen Ehepartner Geld oder andere Gegenleistungen zuteil wurden. Bislang erhielt ein Ausländer bereits zwei Jahre nach der Heirat mit einem Franzosen automatisch dessen Staatsbürgerschaft. Künftig soll er vier Jahre warten müssen, wenn das Paar in Frankreich lebt, und fünf, wenn sein ständiger Wohnsitz im Ausland liegt.

Die Laxheit der bisherigen Praxis läßt sich auch daran absehen, daß in dem neuen Gesetzentwurf erstmals davon die Rede ist, daß bei Eheschließungen im Ausland der französische Konsul im Falle einer offensichtlichen Scheinehe Einwände geltend machen kann, woraufhin die zuständige Behörde in Frankreich die Gewährung der Staatsbürgerschaft verweigern darf. Bislang erfolgte diese automatisch. „Man muß gegen eine Entwicklung ankämpfen, die aus der Schließung einer Ehe mit einem Franzosen etwas macht, mit dem man Geschäfte macht“, so ein Regierungssprecher vergangene Woche in Paris.

Auch die Familienzusammenführung wird erschwert: Nach geltendem Recht kann jeder, der nur ein Jahr legal in Frankreich lebt, seine Angehörigen nachholen. Auf diese Weise gelangten allein 2004 25000 Immigranten ins Land. Diese Frist soll auf zwei Jahre verlängert werden.

Einige der Neuerungen erfordern Änderungen in Frankreichs Bürgerlichem Gesetzbuch, weshalb mit der Umsetzung aller Reformen erst im kommenden Sommer gerechnet wird. H. H.


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