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24.12.05 / Folterverbot - ohne Wenn und Aber! / Anmerkungen zu Innenminister Schäubles Relativierung der Menschenrechte

© Preußische Allgemeine Zeitung / 24. Dezember 2005

Folterverbot - ohne Wenn und Aber!
Anmerkungen zu Innenminister Schäubles Relativierung der Menschenrechte

Die Würde des Menschen, so besagt der erste, allen anderen voranstehende Artikel unseres Grundgesetzes, "ist unantastbar". Wie das vor dem Hintergrund der aktuellen Dis-kussion um amerikanische Foltergefängnisse konkret zu verstehen ist, läßt sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nachlesen: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden." Und auch in Artikel 104 Grundgesetz heißt es klar und unmißverständlich: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden."

Das klingt anders als die jüngsten Äußerungen des für den Schutz der Verfassung in besonderem Maße zuständigen Bundesinnenministers zu diesem heiklen Thema. Wolfgang Schäuble meint, in bestimmten Fällen sollten die Geheimdienste nicht ganz so genau hingucken, woher die von ihnen zur Gefahrenabwehr verwerteten Informationen eigentlich stammen - etwa vom US-Lager Guantanamo. Der Hinweis, dort gebe es allenfalls den Verdacht, jedoch keinen gerichtsfesten Beweis für körperliche Folter, ist schon reichlich billig; daß dort Gefangene nicht nur in Einzelfällen "erniedrigender Behandlung unterworfen" werden, ist unbestreitbar.

Wenn Schäuble das absolute Folterverbot relativiert, sagt er sich - als Repräsentant einer Partei, die sich christlich nennt und als wertkonservativ versteht - von einer Tradition los, auf die wir Deutschen vor aller Welt stolz sein können: Schon 1754 hatte Preußens Friedrich der Große die Folter abgeschafft, ohne Wenn und Aber. Die bis heute weltweit anerkannte rechtsphilosophische Basis für diesen mutigen Schritt des Alten Fritz hatte Christian Thomasius mit seinen Anti-Folter-Schriften 1701 und 1705 geschaffen.

Daß heute der Verfassungsminister die Dinge offenbar nicht so eng sieht, dürfte zumindest einen Personenkreis in Deutschland nicht überraschen: die Opfer der sogenannten Bodenreform in der SBZ 1945 / 49, die es, neben Altkanzler Kohl, vor allem Schäuble zu "verdanken" haben, daß sie nach der Wiedervereinigung nicht einmal entschädigt wurden. Ein Vorgang, den Kritiker als "Staatshehlerei" und Verfassungsbruch bezeichnen. MS


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