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28.01.06 / Wechselbad der Gefühle / Klimt verloren, Cellini wieder da – Wien muß angeblich arisierte Kunst zurückgeben

© Preußische Allgemeine Zeitung / 28. Januar 2006

Wechselbad der Gefühle
Klimt verloren, Cellini wieder da – Wien muß angeblich arisierte Kunst zurückgeben
von R. G. Kerschhofer

Erst kam die schlechte Nachricht: Nach jahrelangem Rechtsstreit steht seit voriger Woche fest, daß fünf Klimt-Bilder aus der Österreichischen Galerie im Wiener Schloß Belvedere einer in Kalifornien lebenden Klägerin übergeben werden müssen.

Dann kam die gute Nachricht: Das 2003 aus dem Kunsthistorischen Museum entwendete „Salzfaß“, die von Benvenuto Cellini geschaffene „Saliera“, ist sichergestellt. Der Dieb ist ein Fachmann für Alarmanlagen und hat möglicherweise zunächst nur aus Spieltrieb gehandelt! Die Umstände waren günstig: Die Fassade des Museums war wegen Renovierung eingerüstet, das Gerüst selbst war mit einem bemalten Vorhang versehen, und in der Tatnacht fand vor dem Museum ein lautstarkes Konzert statt. So konnte der Täter unbemerkt hochklettern und „das richtige Fenster“ eindrücken. Die Alarmanlage schlug zwar an, doch wegen etlicher früherer Fehlmeldungen wurde sie vom Nachtwächter einfach wieder ausgeschaltet.

Anfänglich hatte man einen Auftragsdiebstahl angenommen, denn eine solche Beute ist unverkäuflich. Wie jetzt bekannt wird, kam der Täter später auf die Idee, von der Versicherung zehn Millionen Euro zu erpressen – der Wert des Objekts wird auf 50 Millionen geschätzt. Die Ermittlungen erfolgten mit höchster Diskretion, was sich zuletzt aber unter dem Druck der Medien nicht länger aufrechterhalten ließ. So trat man die Flucht nach vorne an und veröffentlichte eine Videoaufzeichnung: Sie zeigte einen Mann beim Kauf von jenem Handy, über das per SMS Anweisungen an die Versicherung gingen. Die Aufnahmen waren so gut, daß der Täter von Bekannten darauf angesprochen wurde und sich in Folge stellte. Das Kunstwerk selbst ist nur leicht beschädigt.

Die Causa mit den Klimt-Bildern ist weitaus komplizierter: Die Bankierstochter Adele Bloch-Bauer hatte die sechs Werke – auf zweien davon ist sie selbst porträtiert – bereits 1919 der Österreichischen Galerie als Dauerleihgabe überlassen. In ihrem Testament hatte die 1925 kinderlos Verstorbene ihren Gatten gebeten, die Bilder der Republik zu hinterlassen. Eines davon schenkte er 1936 der Galerie. Und er hätte sich wohl auch sonst widmungsgemäß verhalten – wenn er nicht 1945 im Schweizer Exil verstorben wäre. Und wenn sich die Bilder 1938 nicht gerade in seinem Palais befunden hätten, weil man die Räume im Belvedere renovieren mußte. So wurden die Bilder „arisiert“.

Der Familienanwalt bestätigte zwar 1948 das Eigentumsrecht der Republik, und alles war auch von den Besatzungsmächten abgesegnet. Aber 50 Jahre danach sieht die Welt eben ganz anders aus. Das Entschädigungsgesetz von 1998 eröffnete „neue Perspektiven“, und eine Nichte der Bloch-Bauers verklagte in den USA die Republik Österreich auf Herausgabe. Nachdem sich das Verfahren bereits mehrere Jahre hingezogen hatte, einigte man sich 2003 auf ein Schiedsgericht, und dieses entschied gegen Österreich. Manche Kommentatoren stellen die theoretische Fra-

ge, was sich wohl im Falle einer gegenteiligen Entscheidung abgespielt hätte …

Prompt kamen Vorwürfe gegen die zuständige Ministerin Gehrer (ÖVP): Man hätte sich um einen Vergleich bemühen sollen. Gehrer meint, dazu hätte es in einem schwebenden Verfahren gar keine Handhabe gegeben. Das mag formal richtig sein, doch ist man ja auch sonst recht „kreativ“. Andererseits wäre garantiert auch jeder Vergleich auf heftige Kritik gestoßen. Für die Republik fielen jedenfalls Verfahrens- und Anwaltskosten von rund vier Millionen Euro an. Und der Schiedsspruch könnte findige Rechtsanwälte dazu anregen, auch andere – längst abgeschlossene – Restitutionsverfahren neu aufzurollen.

Derzeit laufen Bemühungen, wenigstens die weltbekannte „goldene Adele“ für Österreich zu erhalten. Allerdings haben die Bundesmuseen ein Ankaufs-Budget von 70 Millionen Euro jährlich, und das Bild ist angeblich 100 Millionen Euro wert. Es wäre damit das teuerste je gehandelte Gemälde! Während laut Umfragen drei Viertel der Österreicher einen Rückkauf ablehnen, stellt Bundeskanzler Schüssel allfälligen Sponsoren sogar Steuerbegünstigungen in Aussicht – was indirekt ebenfalls das Budget treffen würde.

Gerade daran zeigt sich wieder einmal, daß der internationale Kunstmarkt – vor allem bei der „Moderne“ – ein raffiniertes Instrument zur Umverteilung von unten nach oben ist. Denn phantasievolle Versicherungssummen, aus diesen abgeleitete „Marktwerte“, höchstbezahlte „Experten“, sündteure Sicherheitsvorkehrungen, elitäre Kulturbürokraten und quasi „subventionierte“ Sponsoren gehen letztlich alle zu Lasten des kleinen Steuerzahlers.

Droht deutschen Museen Klagewelle?´ Rückkauf ist zu den Preisen unmöglich

Erfolgreich geklagt: Die in den USA lebende Nichte des ehemaligen Eigentümers der besagten Klimt-Gemälde gewann den jahrelangen Rechtsstreit gegen den österreichischen Staat. Foto: pa


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