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15.07.06 / Diener der Diktatur im Aufwind / Ehemalige Stasi-Schergen kämpfen für "Menschenrechte" - und ihre Rente

© Preußische Allgemeine Zeitung / 15. Juli 2006

Diener der Diktatur im Aufwind
Ehemalige Stasi-Schergen kämpfen für "Menschenrechte" - und ihre Rente
von Sverre Gutschmidt

Beigegrau war die Welt der DDR-Staatssicherheit (MfS) - Kleidung und Aktenberge der Agenten wie die Geruchsproben von Dissidenten im Einweckglas. Genauer als alle anderen Geheimdienste wollte sie alles wissen, nicht vorrangig über das Ausland, sondern über die eigenen Bürger, ihnen den Spürhund auf den Hals hetzen können. Mit "Die Sicherheit" legte die Führung des MfS, kurz Stasi, 2003 ein zweibändiges und höchst einseitiges Bekenntnis zu ihrer Arbeit als vermeintlich normaler Geheimdienst, ab. Im März dieses Jahres folgten lautstarke Pöbeleien gegen Opfer bei einem Gedenkstättenbesuch in Berlin-Hohenschönhausen. Schild und Schwert der Partei blitzen wieder - Zeit für einen Blick in die heutigen Vereine und Organisationen, mit denen die standhaft gebliebenen Bediensteten des Arbeiter- und Bauernstaates ihre "Rechte" durchzusetzen versuchen.

Prominentestes Organ ist die "Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung" (GRH): "weil Mitglieder unserer Organisation auch Mitarbeiter des MfS sind, gelten wir als ,Stasi-Verein'", so die Klage der Gruppe. Was sei nur geschehen, entrüsten sich die Getreuen, daß Berliner und brandenburgische Politiker ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz diskutieren - die Antwort läßt sich freilich in GRH-Veröffentlichungen nicht sofort erkennen. Ihre Fassade rechtsstaatlich legitimer Arbeit damals wie heute steht indes im Widerspruch zur Realität. Im neusten Mitteilungsblatt vom Juni rechtfertigt sich die GRH: "Seit 1993 hilft unsere Solidargemeinschaft nicht nur den politisch Verfolgten, sie entlarvt gleichzeitig die Ursachen dieser Verfolgungen. Die Mißachtung der legitimen Rechte des Staates DDR, nämlich seine Grenzen zu schützen, eigene Gesetze zu erlassen und ihre Einhaltung zu fordern, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und so weiter." Entrüstet verteidigen die Kader die DDR und damit sich, sprechen von "Siegerjustiz". Sie übersehen, daß beispielsweise die "Mauerschützen-Prozesse", sprich die Verfahren um die Verantwortung für die tödlichen Schüsse auf Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze, nach der Wende auf der Grundlage von DDR-Recht geführt wurden. Zeitgenössisches Recht, für das sie sich nie interessierten, das viele mißachteten im Dienst der "Sicherheit" und anderer DDR-Organe. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verurteilte seinerzeit die SED-Politbüromitglieder als Täter und nicht nur als Anstifter - sie hatten sich über die verfassungsmäßigen Rechte der DDR-Bürger hinweggesetzt, sich zu Herrschern über Leben und Tod aufgeschwungen.

Das neue Selbstbewußtsein der Diener der Diktatur ermutigt Unterstützung von politischen Sympathisanten und Nachwuchs. So redete die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke auf einem Stasi-Treffen, nahm die brandenburgische Fraktionschefin der Linkspartei, Kerstin Kaiser, im Mai an einem Treffen ehemaliger Stasi-Offiziere in Strausberg teil. Vom parlamentarischen Geschäftsführer der PDS Heinz Vietze gab es prompt Rückendeckung: "Wer Geschichte aufarbeiten will, muß sich mit den Mitwirkenden auseinandersetzen." Die GRH möchte allerdings nicht aufarbeiten, sondern abwickeln - am liebsten die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, daraus macht sie in ihren Mitteilungen keinen Hehl.

Kein "es gab aber auch gute Seiten", sondern ein unverfrorenes Aufbegehren gegen das "verordnete Geschichtsbild" (GRH-Jargon) kennzeichnet die einstigen Akteure des Terrors heute. Sie hüllen sich in das Gewand von Menschenrechtsorganisationen, dabei setzten sie sich jahrzehntelang über die ohnehin eingeschränkten Rechte der DDR-Bürger hinweg. Nicht um die Mauerschützen, Befehlsgeber und

-empfänger im gleichen Ungeist geht es: Auch die willkürlichen Verhaftungen, beispielsweise wegen vermeintlicher "Republikflucht" oder "staatsfeindlicher Hetze" sowie die Scheinprozesse und das Elend in den politischen Strafanstalten der DDR gehen auf das Konto der DDR-Sonderdienste. Um die 30000 politische Häftlinge saßen durchschnittlich ein - allein die Stasi verfügte über 17 Untersuchungshaftanstalten. Zahlreiche Todesfälle darin sind ungeklärt. Sogar den IM-in-der-Zelle, den Inoffiziellen Mitarbeiter der, selbst inhaftiert, seine politischen Mitgefangenen zwecks weiterer Schikanen aushorchte, rekrutierten die heutigen "Menschenrechtler" im großen Stil. Die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, die ihre DDR einging, brachen sie im Namen von Partei und Staat. Als ob sie damit nicht genügend Leben geprägt hätten, verlangen sie heute Zugriff auf Geschichte, Politik und natürlich auf ihre Berufe, da sie, heute großteils versorgte Rentner, unter Berufsverboten zu leiden hätten.

Zu der Vielzahl ihrer eng verbundenen Vereine, teils mit gemeinnützigem Status, gehört die Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR e.V. (ISOR). Mit 25000 Mitgliedern (Stand 2004) setzt ISOR sich für die Interessen der Angehörigen der ehemaligen Sonderversorgungssysteme der DDR ein. Es gibt Sprechstunden und notfalls geht die Gruppierung nach eigenem Bekunden bis vors Bundesverfassungsgericht, um (Renten-)Rechte durchzusetzen. Durchaus mit Erfolg, wie Gerichtsurteile zugunsten der Sonderversorgung zeigen - Opfer der DDR-Diktatur müssen sich in der Regel mit deutlich niedrigeren Renten begnügen. Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde im Einklang mit anderen Verbänden (unter anderem Bundeswehrverband) gegen Rentenregelungen für NVA-Mitglieder in Vorbereitung. Muster für Petitionen und Entwürfe in Rechtsfragen werden im Internet zum Herunterladen präsentiert. Die Aufwertung der Unterstützerzirkel zu vollakzeptierten Sozialvereinen ist in vollem Gange.

Eine weitere Plattform der einst Privilegierten ist die "Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde e. V." (GBM). Sie wurde am 31. Mai 1991 in Berlin ins Leben gerufen. Mit 3500 Mitgliedern in 40 Ortsverbänden präsentiert auch sie sich gern als große Menschenrechtsorganisation. Ursprünglich Auffangbecken der Einigungs-Frustrierten, die das Ende der DDR bekämpften, macht sich die GBM inzwischen gegen "Berufsverbote", insbesondere "einigungsvertragsbedingte Kündigungen", stark. Mit Aktionen gegen "Sozialkahlschlag" erweitert sie ihr Spektrum. Sie kämpft gegen "Renten- und Versorgungsunrecht" und hat dabei zuerst die Rechte ehemaliger MfS-Mitarbeiter im Blick. Ein eigener Menschenrechtspreis ziert unter anderem Fidel Castro und sein kubanisches Regime.

 

Personen und Strukturen

Prominente Wortführer der GRH sind der letzte Chef der Stasi, Wolfgang Schwanitz, sowie Prof. Siegfried Mechler, Präsident des "Kuratoriums Ostdeutscher Verbände" (OKV). Förderung besteht durch die "Deutsche Kommunistische Partei". ISOR-Vorsitzender ist Horst Parton. Ihm steht ein 17köpfiger Vorstand zur Seite, Landesbeauftragte werden ernannt, die ISOR-Organisation setzt sich aus 188 territorialen Initiativgruppen zusammen. Gert Julius ist Geschäftsführer der GBM und PDS-Bezirksverordneter in Berlin-Tempelhof. Wortführer der GBM sind Prof. Ernst Bienert, der enge Kontakte zur PDS pflegt, sowie Buchautor Werner Engst (Vizepräsident der DDR-Unesco-Kommission, Mitglied im Arbeitsausschuß des "Solidaritätskomitees für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland"). Die Vereine sind Mitglied beieinander und im Dachverband OKV organisiert.

 

Stasi und Hinrichtungen

Die Todesstrafe war bis 1987 im DDR-Recht verankert. Die Öffentlichkeit erfuhr nichts von den Hinrichtungen, sogar gegenüber den unmittelbaren Verwandten der Hingerichteten wurden die Todesumstände verschleiert. Bis 1981 wurden im Auftrag des MfS mindestens 64 Todesurteile verhängt und auch vollstreckt (Strafvollzugsanstalt, Alfred-Kästner-Straße in Leipzig). Letzte Hinrichtung 1981: Dr. Werner Teske, Offizier der Stasi - ihm wurde Spionage vorgeworfen, er habe versucht, sich in den Westen abzusetzen. Das Urteil gegen ihn wurde 1993 aufgehoben, zwei beteiligte DDR-Juristen 1998 wegen Rechtsbeugung verurteilt. Begründung für beide Urteile: Die ursprüngliche Entscheidung sei selbst nach DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen, Teske nie über das Versuchsstadium hinausgekommen. SV

Hinrichtungsstätte der DDR: Im Inneren des ehemaligen Gefängnisses in Leipzig. Foto: epd


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