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26.08.06 / Lieber Biertrinker als Arbeitnehmer

© Preußische Allgemeine Zeitung / 26. August 2006

Lieber Biertrinker als Arbeitnehmer

Wenn es nach den Einnahmen geht, die ein Bundesland gemäß Länderfinanzausgleich behalten darf, so dürften Biertrinker beliebter sein als Arbeitnehmer. Wie das „Institut der deutschen Wirtschaft“ feststellte, bleibt vor allem den neuen Bundesländern von den Lohnsteuereinnahmen, die größtenteils dem Bund zustehen, weniger als von den sogenannten Landessteuern wie Kfz- und Biersteuer für den eigenen Haushalt. Vermittelt Sachsen einen Hartz-IV-Empfänger in einen Job mit einem Jahresgehalt von 20000 Euro sieht der Landesfinanzausgleich sogar vor, daß das Land das gesamte Geld aus der Lohnsteuer an den Bund überweist. Hingegen erhalten die neuen Bundesländer aufgrund ihres strukturellen Defizit zwischen 710 und 838 Euro pro Arbeitslosen jährlich. Derartige Finanzvorschriften setzen laut „Institut der deutschen Wirtschaft“ völlig falsche Anreize und veranlassen Bundesländer keineswegs dazu, Arbeitslose in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.


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