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02.09.06 / In Hartz IV abgeschoben / Müntefering fordert Mindestlohn für Gebäudereiniger, doch hier spricht nicht sein soziales Gewissen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 02. September 2006

In Hartz IV abgeschoben
Müntefering fordert Mindestlohn für Gebäudereiniger, doch hier spricht nicht sein soziales Gewissen
von Bernhard Knapstein

Die Bundesregierung hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn, der bisher nur in der Baubranche galt, auf die Berufsgruppe der Gebäudereiniger auszuweiten, für die derzeit ein tariflicher Mindeststundenlohn im Westen von 7,87 Euro beziehungsweise 6,36 Euro im Osten gilt.

Es darf aber bezweifelt werden, daß hinter dieser Maßnahme ein soziales Motiv des Arbeitsministers Franz Müntefering (SPD) steht. Wahrscheinlicher ist, daß durch den Beschluß die Hartz IV-Kasse entlastet werden soll.

Von 2004 auf 2005 brachen die Beschäftigtenzahlen in den Reinigungsberufen nach Angaben des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB) um rund 35000 (4,5 Prozent) ein, während die Arbeitslosenzahlen in der gleichen Zeit um rund 60000 (31 Prozent) explosionsartig zunahmen.

Übereinstimmend vermuten sowohl das IAB als auch Christine Sudhop vom „Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks“ (BIV) hinter den Arbeitslosen Hartz IV-Empfänger. Nachdem am 1. Januar 2005 das Hartz IV-Gesetz in Kraft getreten war, meldeten sich sprungartig Reinigungskräfte arbeitslos, zum Teil sogar, obwohl sie in Lohn und Brot standen. Dahinter könnte ein System stecken, das im schlimmsten Fall grob etwa wie folgt funktioniert: Reinigungskraft – nennen wir sie Erna Klien – die früher bei der gleichfalls fiktiven Firma Saubermann monatlich 700 Euro verdient hatte, wird von der Firmenleitung darüber unterrichtet, daß sie entweder ihre Arbeit verliert oder aber eine „Lohnerhöhung“ erhält. Klien ist auf das Geld angewiesen und natürlich hätte sie gerne auch etwas mehr in der Tasche. Sie wird nun einvernehmlich gekündigt und meldet sich arbeitslos. Dank Hartz IV erhält sie Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro und einen Mietkostenzuschuß in Höhe von 320 Euro. Firma Saubermann bietet ihr nun einen vordergründig legalen Zuverdienst in Höhe von 160 Euro an. Natürlich kann der Stundenlohn nicht besonders hoch sein.

Im Ergebnis sind Erna Klien und Firma Saubermann beide hochzufrieden, denn Erna arbeitet nun wieder die gleiche Stundenzahl, „verdient“ aber 125 Euro mehr als bisher. Firma Saubermann zahlt jedoch nur 160 Euro und eine kleine Sozialabgabenpauschale; den größten Teil des „Gehalts“ zahlt allerdings nunmehr der Hartz IV-Fonds. Wie gesagt, vordergründig legal, denn die Mindestlohnregelung des allgemeingültigen Tarifvertrages der Gebäudereiniger gilt auch für Erna Klien!

Die Branche, so behaupten Eingeweihte, kennt noch andere

Tricks. Gängiges Phänomen sind etwa geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, die gleich zweimal für 400 Euro putzen gehen, einmal davon beispielsweise im Namen der Rente beziehenden Großmutter.

Mit der Ausweitung des seit 1997 für die Baubranche gültigen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Gebäudereiniger versucht die Regierung nun, einen der handwerklichen Fehler im Hartz IV-Gesetz schrittweise auszubessern. Im Gespräch für die nächste Stufe der Gesetzesausweitung sind schon jetzt die Friseure und Kassierer im Einzelhandel.

Das Entsendegesetz, das sich eigentlich auf zu Niedrigstlöhnen bezahlte Ausländer bezieht, gibt dem Staat nun Kontrollmechanismen zur Durchsetzung des Mindestlohns an die Hand. Bundesanstalt für Arbeit und Zoll werden durch das Gesetz nämlich ermächtigt, mittels Kontrollen die Einhaltung des Mindestlohns durchzusetzen. Die jetzt beschlossene Ausweitung des gesetzlichen Mindestlohns steht allerdings aus verschiedenen Gesichtspunkten in der Kritik. Während Oskar Lafontaine von der Linkspartei begrüßt, daß „Franz Müntefering nun die Position der Linken übernimmt“, ihm aber halbherziges Vorgehen vorwirft, kritisiert Rainer Brüderle von den Liberalen das Gesetzesvorhaben scharf als „maximalen Unsinn“. Deutschland brauche „mehr Markt, nicht mehr Marx“, so der FDP-Wirtschaftsexperte.

Doch losgelöst von der Frage nach dem „ob“ des Mindestlohns, stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit.

Beispiel Bau: Das Entsendegesetz spielt hier in der Praxis keine Rolle, wie Kenner der Branche erklären. Bauunternehmer Joseph Schmitz (Name geändert) läßt gegenüber der PAZ keinen Zweifel an der Lebenswirklichkeit. Der Bauherr kaufe im Zweifel das günstigste Haus. „Der Wegfall der Eigenheimzulage und die Erhöhung der Mehrwertsteuer verschärfen die Situation sogar noch“, meint Schmitz. Er und die Konkurrenz würden ihre polnischen Subunternehmer jedenfalls nicht nach den Löhnen ihrer Mitarbeiter fragen und für den Staat sei das sowieso nicht zu kontrollieren.

Bei den rund 850000 Gebäudereinigern wird es ähnlich aussehen, vermutet Christine Sudhop vom Bundesinnungsverband.

Der Mindestlohn werde schon jetzt durch eine spürbare Zunahme von billigen, weil selbständigen „Einzelkämpfern“ unterwandert. Gemeint ist das Ein-Mann-Unternehmen, bei dem der „Geschäftsführer“ selbst den Schrubber schwingt. „Putzen darf heute jeder“, erklärt Sudhop.

Die Ausweitung des Entsendegesetzes wird hier wohl nicht im Übermaß Arbeitsplätze vernichten, wie es die FDP befürchtet, aber es wird die Verhältnisse auf dem Markt durch Zunahme von Selbständigen und Scheinselbständigen maßgeblich verändern. Vor allem erwarten Experten, daß die Illegalität in der Entlohnung künftig nicht mehr eine Ausnahme sein, sondern zur Regel werden wird.


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