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25.11.06 / Überleben im Alter bald Privatsache / Die staatliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, die Bürger müssen selbst vorsorgen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 25. November 2006

Überleben im Alter bald Privatsache
Die staatliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, die Bürger müssen selbst vorsorgen
von Sverre Gutschmidt

Die Rente ist sicher, sagte einst CDU-Arbeitsminister Norbert Blüm (1982-1998). Was für seine Generation bedingt gilt, ist heute Berufstätigen nicht mehr vorherzusagen. Die Gesetzliche Rentenversicherung, um die es Blüm ging, reicht nicht, um den Alten von morgen ein Leben über Sozialhilfeniveau zu garantieren. Konnte ein Erwerbstätiger früher bei lebenslangem Arbeiten (45 Arbeitsjahre) noch mit einer staatlichen Rente von zirka 70 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens rechnen, so ist das Niveau bereits auf knapp über 60 Prozent gesunken - Tendenz fallend.

Die künftige Inflation sowie die heute längeren Ausbildungszeiten, kurzum kürzere Lebensarbeitszeiten, schmälern diese Alterssicherung zusätzlich. Privat vorzusorgen ist daher sinnvoll. Ein gesunder Mix aus staatlicher, betrieblicher und privater Rentenvorsorge gilt Experten als ideal, um Risiken zu streuen - der Mix macht's. Zu den Möglichkeiten eigenständig vorzusorgen gehören die Betriebsrente, die Riester- beziehungsweise Rürup-Rente, fondsgebundene Renten, Lebensversicherungen (die in Renten umgewandelt werden können) sowie ausländische Rentenmodelle wie die Britische Rentenversicherung.

Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz wird unternehmensabhängig vom Arbeitgeber und / oder Arbeitnehmer finanziert (Mischformen der Finanzierung sind üblich). Dafür werden Teile des Gehalts nicht gleich ausbezahlt, sondern "zurückgelegt" (Entgeltumwandlung). Diese Form bindet den Arbeitnehmer an die Firma, hängt von der Verantwortung des Arbeitgebers ab, denn der handelt treuhänderisch für den Arbeitnehmer. Umsetzen läßt sie sich über eine direkte verpflichtende Zusage des Arbeitgebers (Pensionsrückstellungen in der Bilanz) oder durch eine Unterstützungskasse (formal kein Rechtsanspruch auf Rente, rückgedeckt oder über eine Reserve finanziert) beziehungsweise einen Pensionsfond, (Rechtsanspruch, geringe Garantieleistung) oder aber eine Pensionskasse (Rechtsanspruch, Leistung entsprechend Einzahlung, steuerliche Begrenzung). Das Einkommenssteuergesetz regelt die steuerliche Förderung. Vorteilhaft sind dabei vor allem eventuelle Arbeitgeberbeiträge sowie dessen Haftung (bei Direktversicherungen und Pensionskassen garantierte Verzinsung).

Die Riester-Rente, benannt nach Walter Riester (SPD), dem Nachfolger Blüms (bis 2002), wurde anläßlich der Reform gesetzlicher Renten 2001 ins Leben gerufen. Sie sollte auf freiwilliger Basis kompensieren, daß seinerzeit die (Netto-)Rente des idealtypischen Rentners (45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt) auf 67 Prozent gesenkt wurde. Sie beruht auf dem Altersvermögensgesetz. Der besondere Charakter: Staatliche Zulagen und Abzugsmöglichkeiten sind mit der Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt kombiniert (kein Umlageverfahren wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung). Zulagen bedeutet vor allem die Altersvorsorgezulage: Betriebe wurden verpflichtet, Angestellten eine staatlich förderfähige Altersvorsorge anzubieten (Entgeltumwandlung). Diese Umwandlung ist steuerlich begünstigt. Das Verfahren ist kompliziert, die Verwaltungskosten zehren oft einen Teil der Beiträge auf, die Rendite ist dementsprechend niedrig. Doch ist "Riester" risikoarm und dank staatlicher Förderung gerade für Geringverdiener reizvoll. Der Anbieter muß schon ab Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Um Wohneigentum zur Alterssicherung zu erwerben, können Einlagen des Riester-Vertrages zinslos entnommen werden. Im Vertrag gebundenes Kapital muß bei Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden, wird auf Vermögen nicht angerechnet. Durch das Alterseinkünftegesetz wurden die Bedingungen weiter vereinfacht. Nachteilig wirkt sich dagegen aus, daß die spätere Rente voll steuerpflichtig ist, Zulagen eventuell zurückbezahlt werden müssen.

Die Rürup-Rente, benannt nach dem Volkswirtschaftler Bert Rürup, verbessert als Gegenstück zur Riester-Rente die Altersversorgung von Selbständigen durch steuerliche Begünstigung und ist als Basis-Rente konzipiert. Es gibt sie fondsgebunden aber auch als festverzinste Rente. Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, kann mit ihr Steuern in der Beitragsphase sparen. Wie bei der Riester-Rente darf der angesparte Betrag nicht einmalig ausgezahlt werden, sondern nur als lebenslange Rente. Vor- und Nachteile entsprechen weitgehend dem Riester-Modell. So ist der Vertrag sicher vor Pfändung (in der Ansparphase), bietet staatliche Steuervorteile - wenn auch nur geringe staatliche Förderung. Eine garantierte Rentenzeit gibt es nicht. Beim Tod des Einzahlers verfällt das gesamte Eingezahlte. In solchen Fällen sind aber vorher extra zu vereinbarende Hinterbliebenenrenten möglich.

Der entscheidende Vorteil von Lebensversicherungen ist, daß sie nicht zur Alterssicherung verwendet werden müssen. Sie können jederzeit in Kapital umgewandelt werden, der Versicherte kann frei über sie verfügen. Dafür ist die steuerliche Belastung hoch. Das Risiko ebenso, gerade wenn vorrangig Beiträge am Aktienmarkt angelegt werden. Die Rendite ist über lange Zeiträume möglicherweise schwer kalkulierbar.

Die Britische Rentenversicherung (zirka 18 Prozent des EU-Versicherungsmarktes) ist als Lebensversicherung zur Altersvorsorge angelegt und dank EU auch in Deutschland erhältlich. Dabei dominieren die kapitalbildenden Lebensversicherungen. Allerdings dürfen Deutsche bei dieser Lebensversicherung maximal 35 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen. Anders als bei deutschen Lebensversicherern garantiert sie oft keine Mindestverzinsung (für deutsche Anbieter verbindlich auf 2,75 Prozent festgesetzt), dafür sind kaum Zinsobergrenzen gesetzt. Sie ist somit möglicherweise profitabel aber riskant. Da die an Finanzmärkten angelegten Policen dortigen Schwankungen unterworfen sind, erhält der Policeinhaber nur teilweise die Wertsteigerung, ein Teil wird zurückgelegt, so daß die Anlagerendite ähnlich klassischen deutschen Lebensversicherungen geglättet wird. Erträge fallen großteils gegen Ende der Laufzeit an, der Rückkaufwert ist damit geringer und auch der britische Insolvenzschutz gilt nur für in Großbritannien abgeschlossene Verträge.


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