26.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
25.11.06 / Rehabilitiert / Polen spricht deutschen Opfern Recht zu

© Preußische Allgemeine Zeitung / 25. November 2006

Rehabilitiert
Polen spricht deutschen Opfern Recht zu
von Joachim Görlich

Anstandslos befaßt sich Polens "Institut für Nationales Gedenken" (IPN), das polnische Pendant zur deutschen Birthler-Behörde, jedoch mit eigenen Staatsanwälten, auch mit an Deutschen von Polen begangenen Verbrechen und stellt den Verfolgten entsprechende Bescheinigungen aus. Wobei zu erwähnen ist, daß etwa 80 Prozent der Geheimdienstakten "verlorengingen", sprich von den Kommunisten und Postkommunisten vernichtet wurden. Betroffene werden von Polens Innenministerium oder Generalstaatsanwaltschaft darauf hingewiesen, sich bei den zuständigen Woiwodschafts- oder Regionalgerichten um Rehabilitierung oder gar um Haftentschädigung zu bemühen.

Doch leider sind das für Deutsche meist leere Worte, denn bei den zuständigen Woiwodschafts- oder Regionalgerichten werden sie aufgefordert, möglichst viel Beweismaterial vorzulegen. Die IPN-Bescheinigung allein nützt nichts. Manchen gelang es zwar, bei Aussiedlung oder Flucht stets unter großer Gefahr Gerichtsurteile oder gar Urteilsbegründungen hinauszuschmuggeln, doch auch dann kommt stets die stereotype Antwort, ohne Anrede und grußlos, was in Polen völlig unüblich ist: Die Akten seien verschwunden beziehungsweise das eingeschickte Material nicht brauchbar. Und wo es keine Beweise gibt, da kann es auch keine gerichtliche Rehabilitierung geben. Solches wird vor allem in den Woiwodschaften Oppeln und Kattowitz praktiziert.

So geschah es zum Beispiel einem bekannten ehemaligen Präsiden eines "Revolutionskomitees" des "Polnischen Oktobers 1956", der dafür zuerst mit seiner polnischen Frau sofort aus dem Staatsdienst entlassen wurde. Seine Frau wurde in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gegen ihn Ende 1958 der "Rassenschande" bezichtigt und sollte (vergeblich) zur Scheidung mit "dem Sauschwaben" gezwungen werden.

Einem polnischen Musikprofessor, der sich mit seiner deutschen Frau nach Deutschland absetzte und hier deutscher Staatsbürger wurde, wurde von einer Kattowitzer Richterin unter vier Augen am Rande des Gerichtssaales beschieden, daß er für seine langjährige Haft nicht entschädigt werde, da er nun ja Deutscher sei.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren