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20.01.07 / Jobben und erholen an allen Orten der Erde / Mit guter Vorbereitung können junge Leute ihr Reisegeld unterwegs verdienen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-07 vom 20. Januar 2007

Jobben und erholen an allen Orten der Erde
Mit guter Vorbereitung können junge Leute ihr Reisegeld unterwegs verdienen

Wer als EU-Bürger in den Mitgliedsländern unterwegs ist, hat es einfach: Er braucht keine Arbeitserlaubnis, wenn er einen Job annehmen will. Das gilt inzwischen auch für die Schweiz. Für Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es jedoch teilweise noch abweichende Regelungen. Diese können bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes erfragt werden. Mutige können also ihren Rucksack packen, losziehen und sehen, wo sie unterwegs Arbeit finden.

In den Sommermonaten wird man vor allem in den Urlaubsgebieten fündig, dort werden in der Hauptsaison oft Aushilfskräfte gesucht. Jedoch sollte man schon einige Sprachkenntnisse mitbringen, auch wenn in so manchen Regionen fast nur noch Deutsch gesprochen wird.

Wer lieber schon mit einem Job in der Tasche starten will, kann diesen zum Beispiel bei der "Zentralstelle für Arbeitsvermittlung" (ZAV) finden. "Viele junge Leute teilen ihren Arbeitsaufenthalt. Erst arbeiten sie und reisen dann mit dem verdienten Geld durchs Land", ist die Erfahrung von Margret Mies, der

Teamleiterin Nachwuchsförderung. Dort ist das Programm für Jobs und Praktika im Ausland angesiedelt: "Wir arbeiten in den jeweiligen Ländern mit bestimmten Organisationen zusammen und vermitteln dorthin die Interessenten. Aber auch wer Beratung sucht, ist bei uns richtig."

Und die wird vor allem dann wichtig, wenn es nach Übersee geht. USA, Australien und Neuseeland sind da die beliebtesten Länder der Reise- und Arbeitswilligen. Aber dort ist es mit der Jobaufnahme nicht mehr so einfach. "Viele junge Leute planen, in diese Länder mit ihrem Touristenvisum einzureisen und sich dann bei Bedarf einen Job zu suchen. Davon kann ich nur abraten, denn man macht sich strafbar", warnt Margret Mies. Wenn man erwischt wird, ist eine Abschiebung sehr wahrscheinlich. Und ein zukünftiges Einreiseverbot ebenso.

Außerdem ist der offizielle Weg in den letzten Jahren mit Einführung der Working Holiday Visa sehr vereinfacht worden: "Das Visum für Australien kann man zum Beispiel im Internet beantragen und bis zur Ausstellung vergehen oft nur ein paar Tage." Die Working Holiday Visa gibt es für die Länder Australien, Neuseeland, Japan und Kanada, sie sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet. Die USA stellen das so genannte J1-Visum aus - aber erst nach einem persönlichen Interview in der Botschaft. Daher der Rat von Expertin Mies: "Wer außerhalb der EU jobben will, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen und sich gut informieren. Wir helfen gerne weiter, sind jedoch nur eine Auskunftsstelle. Verbindliche Informationen erhält man nur bei den jeweiligen Botschaften."

Und Margret Mies hat noch einen weiteren wichtigen Tipp: "Wer sich von Deutschland aus selbst einen Job gesucht hat, sollte sich unbedingt einen Arbeitsvertrag schicken lassen, in dem die wichtigsten Punkte festgehalten werden: Dauer, Arbeitszeit, Aufgabenbereich, Entlohnung. Dann beugt man großen Enttäuschungen bei der Anreise vor." Informationen und Broschüren der ZAV gibt es im Internet unter europaserviceba.de. ddp


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