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31.03.07 / Klage erhoben / Straßburg soll Streit schlichten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-07 vom 31. März 2007

Klage erhoben
Straßburg soll Streit schlichten
von M. Rosenthal-Kappi

Im Streit zwischen Rußland und Georgien will keine der beiden Parteien nachgeben. Georgien will sich die russischen Repressalien nicht gefallen lassen und reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGH) ein.

Rußland wird vorgeworfen, gegen insgesamt elf Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte verstoßen zu haben. Bessarion Bochaschwili, Vertreter des georgischen Justizministeriums am Europäischen Gerichtshof, klagt Rußland an, daß unter anderem das Recht auf Freiheit, auf körperliche Unversehrtheit, die Unberührbarkeit des Eigentums, sowie das Recht auf Bildung von dessen Behörden mißachtet worden sei.

Auslöser für die Eskalation der konfliktbeladenen Beziehungen zwischen beiden Staaten war ein Vorfall am 27. September vergangenen Jahres, dem zuvor bereits wirtschaftliche Sanktionen Moskaus gegen Tiflis vorausgegangen waren: Fünf russische Offiziere und ein Agent des Militärgeheimdienstes GRU waren wegen Spionageverdachts in Georgien verhaftet und nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der Kreml hatte diesen Vorfall zum Anlaß genommen, unverzüglich sämtliche diplomatischen Beziehungen zu Georgien abzubrechen den Botschafter nach Moskau zurückzubeordern, sowie sämtliche Post-, Flug- und Finanzverbindungen zu kappen.

Ferner setzte in der Folge in Moskau und anderen russischen Großstädten eine regelrechte Hetzjagd auf Menschen georgischer Herkunft ein. Von Georgiern betriebene Restaurants, Spielkasinos und Hotels mußten geschlossen werden, in Einrichtungen und Geschäften wurden Razzien durchgeführt. Georgier wurden sogar des Landes verwiesen.

Georgiens Präsident Saakaschwili, der sich als Jurist mit Menschenrechten befaßt hat, bemühte nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg unter anderem mit der Forderung, Rußland für sämtliche materiellen und moralischen Schäden und Rechtsverletzungen, die seinen Landsleuten in Rußland widerfahren sind, zu Schadenersatz zu verurteilen.


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