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14.04.07 / Das Gedächtnis der Bundesrepublik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-07 vom 14. April 2007

Das Gedächtnis der Bundesrepublik

Das Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland ist fast so alt wie die Republik selber. 1950 faßte die Bundesregierung den Entschluß, das Zentralarchiv zu errichten. 1952 erfolgte in Koblenz die Umsetzung. Den Grundstock bildete von den Sieger- und Besatzungsmächten USA und Großbritannien sowie in geringerem Umfang auch anderen Ländern beschlagnahmtes Schriftgut, das diese zur Verfügung stellten. Im Jahre der Einführung der Bundeswehr erhielt das Haus auch eine Abteilung Militärarchiv. Andere Abteilungen sammeln zu den Schwerpunkten Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Reich, DDR oder Film. Sieben Abteilungen zählt das Archiv mittlerweile und eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Bei der Wiedervereinigung ging das bereits vor dem Bundesarchiv und auch vor der DDR in der SBZ gegründete Zentralarchiv im Bundesarchiv auf. Außerdem findet man im Bundesarchiv die Bestände der "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv".

Sinn und Zweck der an seinen Standorten Koblenz, Berlin, Freiburg, Ludwigsburg, Rastatt, St. Augustin und Hoppegarten immerhin rund 800 Menschen beschäftigenden Staatseinrichtung sind seit 1988 in einem eigenen Bundesarchivgesetz festgeschrieben. In den insgesamt 13 Paragraphen heißt es: "Das Archivgut des Bundes ist durch das Bundesarchiv auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten." Hierzu haben die "Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes ... alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben ... nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv ... zur Übernahme anzubieten". Das Bundesarchiv entscheidet dann im Einvernehmen mit der "anbietenden Stelle, ob den Unterlagen bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis der deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter Belange der Bürger oder die Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zukommt." Wird die Frage bejaht, wird archiviert. M. R.


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