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02.06.07 / Sendeauftrag mit Gebühren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-07 vom 02. Juni 2007

Sendeauftrag mit Gebühren

Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien sind die Richtlinien für den Betrieb der Anstalt geregelt. Die Programme sollen zur freien, individuellen, öffentlichen Meinungsbildung beitragen und einen umfassenden Überblick über internationales, europäisches, nationales und regionales Geschehen geben. Bei der Programmgestaltung soll eine Ausgewogenheit zwischen Information, Bildung und Unterhaltung nach den Grundsätzen der Meinungsvielfalt berücksichtigt werden. Seit der Einführung des Privatfernsehens im Jahre 1984 mit der Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk (PKS), aus der ein Jahr später der Sender Sat1 hervorging, steht das gebührenfinanzierte Modell der Öffentlich-Rechtlichen immer wieder unter Beschuß, da der Gesetzgeber jeden Bürger, der ein Rundfunkgerät besitzt, zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet, unabhängig davon, welche Programme er konsumiert. Die Privaten sehen sich dabei benachteiligt, da sie ihre Programme zu 100 Prozent aus Werbeeinahmen finanzieren müssen und vom Gebühren-Kuchen nichts abbekommen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland geht auf die Gründung des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) im Jahre 1945 durch die britische Besatzungsmacht zurück. Der britische Generalmajor Alex Bishop legte den Grundstein für das Modell einer Anstalt des öffentliche Rechts nach dem Vorbild der BBC. 1946 kam der britische Journalist Hugh Greene, mit dem Plan, aus dem NWDR eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu machen, zu dem Sender. Nach der Teilung des NWDR in WDR und NDR und der Gründung der ersten Landesrundfunkanstalten wurde am 5. August 1950 die ARD gegründet. 1963 kam das ZDF hinzu. Mit dem Zusammenschluß sollte ein von Regierung, Parteien, politischen Strömungen und kommerziellen Interessen unabhängiger Senderverbund entstehen, der sich aus Rundfunkgebühren finanzieren sollte. M. Albrecht


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