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09.06.07 / Am Asylrecht vorbei / Konjunktur für Schleuserbanden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-07 vom 09. Juni 2007

Am Asylrecht vorbei
Konjunktur für Schleuserbanden
von Mariano Albrecht

Schleuser und Menschenhändler haben Hochkonjunktur. Weltweit operierenden Schleuserbanden haben sich die milliardenschweren Märkte Elend und Mitleid erschlossen. Nicht selten gelangen die Einnahmen der Schleuser in die Hände von Terrororganisationen. Ein irakischer Schleuser wurde in München zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Ermittler konnten ihm nachweisen, daß er Gewinne aus Schleusungen an die Terrororganisation Ansar el-Islam überwiesen hatte. Gleichzeitig hatte er versucht in Deutschland Kämpfer für den heiligen Krieg anzuwerben. Wie das ARD-Magazin "Report" herausfand, sitzen die Hintermänner der irakischen Schleuser-Mafia in der Türkei. Bis zu 10000 Dollar muß ein Kriegsflüchtling für seine Flucht nach Europa zahlen. Wie die Bundespolizei mitteilt sind im vergangenen Jahr 18000 Personen illegal nach Deutschland eingereist, von denen 2400 geschleust worden sind. Gegenüber dem Vorjahr eine Anstieg von 16 Prozent. Bei den unerlaubt Eingereisten und auch bei den Schleuserdelikten bilden Staatangehörige aus Rumänien und der Ukraine die größten Gruppen. Ein Anstieg ist auch bei illegalen Einreisen aus Serbien-Montenegro, China und dem Irak zu verzeichnen. Unbehelligt gelangen die illegalen Menschentransporte nach Deutschland. Und sind die erst mal hier, haben es deutsche Behörden schwer, die ungebetenen Gäste wieder loszuwerden. Heerscharen von sogenannten Menschenrechtsanwälten stehen parat, um selbst aussichtslose Fälle über sogenannte Härtefallregelungen nach Deutschland zu klagen. Das Nachsehen haben die echten Kriegsflüchtlinge, die sich die teuren Schleusungen gar nicht erst leisten können.

Die, die unentdeckt ins Land kommen, leben meist völlig unbemerkt in Deutschland. Sie tauchen in Parallelgesellschaften unter und hausen unter elenden Bedingungen, nicht wenige werden zu Straftaten wie Drogenhandel oder Prostitution oder zum Betteln gezwungen, um die Schleuserkosten zu bezahlen. Kein Wunder also, daß die offiziellen Asylbewerberzahlen rückläufig sind, kommen doch die meisten Zuwanderer auf dem illegalen Weg nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im April insgesamt über 2078 Asylanträge entschieden, die einen Überhang von 356 Personen aus den Vormonaten enthielten. Ein Rückgang von 19,8 Prozent im Vergleich zum April 2006. Lediglich 17 Personen wurden als asylberechtigt anerkannt, 114 Personen genießen Abschiebungsschutz nach Paragraph 60 des Aufenthaltsgesetzes, und bei 48 Personen wurden Abschiebungshindernisse nach Paragraph 60 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt, so daß insgesamt im April 179 Menschen der Aufenthalt in Deutschland über den Weg des Asylrechts ermöglicht wurde.

Spitzenreiter bei den Asylbewerbern sind Serben mit 162 Anträgen, Iraker und Türken mit 110 beziehungsweise 84 Asylersuchen. Alles kaum der Rede wert, auch rückblickend auf das vergangene Jahr sind die Zahlen alles andere als dramatisch. Dramatisch ist hingegen die Zuwanderung am Asylweg vorbei, und diese Zuwanderer kommen ausgerechnet nicht aus den Staaten, die in der Asylantenstatistik auftauchen. Auch scheint die Praxis der "Kettenduldung" von Asylbewerbern, die sich bereits seit Jahren in Deutschland aufhalten, und für die keine Grundlage mehr für einen Asylantenstatus besteht, gängige Praxis zu sein. In der Vergangenheit ausgesprochene Duldungen wurden über Jahrzehnte verlängert, auch wenn Rückkehrhindernisse wie Krieg oder Verfolgung nicht mehr bestanden.

Das statistische Bundesamt hat nach Zahlen aus dem Ausländerzentralregister aufgelistet, daß sich zirka 445070 Menschen ohne jeglichen rechtlichen Status in Deutschland aufhalten. Ein Sprecher des Amtes erklärt die Zahl: "Neben Karteileichen, das heißt Leuten, die sich bei ihrer Ausreise nicht abgemeldet haben oder die in der Zwischenzeit einen Aufenthaltsstatus erworben haben, können dies auch Menschen sein, deren Anträge auf Asyl oder Aufenthalt abgelehnt wurden, die nun schlichtweg untergetaucht sind, um einer Abschiebung zu entgehen." Wie hoch die Zahl wirklich ist, kann niemand sagen. Vielleicht hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble diesen Sachverhalt im Kopf, als er von der "gefühlten Zuwanderung" sprach. In der Realität sieht es so aus, daß nach dem Bleiberechtsbeschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom vergangenen Jahr mehr ausreisepflichtige Zuwanderer die Möglichkeit haben, einen stabilen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Nach Zahlenangaben der Konferenz lebten zum 31. Dezember 2006 6,7 Millionen Ausländer in Deutschland, unter ihnen 174000 Geduldete, davon 99800, die bereits über sechs Jahre hier leben, und 68000, die über acht Jahre in Deutschland leben. Diese Menschen können nun eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen können, bisher war ihnen die Arbeitsaufnahme in Deutschland verwehrt, sie mußten von Sozialhilfe leben. Mit dem Bleiberechtsbeschluß wollen die Innenminister nun ihre über Jahre nicht gemachten Hausaufgaben nachholen und das Problem möglichst schnell und schmerzlos legalisieren. Jahrelang angesammelte und immer wieder verlängerte Duldungen können nun in reguläre Aufenthaltsgenehmigungen umgewandelt werden. Daß dabei neuer Unfug im Anzug ist, kann der Berichterstattung aus den Medien entnommen werden. Viele echte Kriegsflüchtlinge sind hier gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen und Kriminellen im Nachteil. Familien, die sich in Jahrzehnten ihres Aufenthalts gut integriert haben, Deutsch sprechen und deren Kinder jahrelang in Deutschland zur Schule gingen, werden nun in Nacht- und Nebelaktionen ausgewiesen. Kriminelle Elemente und terrornahe Islamisten dürfen bleiben, können sogar Haftstrafen im deutschen Luxusknast absitzen - auf Kosten der Steuerzahler. Oder sie kämpfen sich mit Hilfe von Anwälten durch sämtliche Instanzen, sogar bis zur Einbürgerung, wie zwei Kurden aus Baden-Württemberg, die trotz Bekenntnis zur Terrororganisation PKK nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts Anspruch auf Einbürgerung haben. Diese Praxis stellt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl auf den Kopf.


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