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07.07.07 / Wie wird man Deutscher? / In den letzten Jahren wurden die Regelungen unübersichtlicher

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-07 vom 07. Juli 2007

Wie wird man Deutscher?
In den letzten Jahren wurden die Regelungen unübersichtlicher
von Mariano Albrecht

Im Gegensatz zu vielen Staaten in der Welt hat Deutschland scharf umrissen, wer sich Deutscher nennen darf und unter welchen Voraussetzungen ein Bürger, der nicht deutscher Abstammung ist, die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann. Obwohl das Gesetz eindeutig ist, bleibt die Umsetzung lasch, und die Erlangung der deutschen Staatbürgerschaft dient gewissen Migrantenkreisen nur zum Erreichen eines gesicherten Aufenthaltsstatus und zur Wahrnehmung der Rechte eines deutschen Bürgers. Als Deutscher gilt nach dem Gesetz nicht automatisch, wer in Deutschland geboren ist, sondern wer von einem Deutschen abstammt. Anders als in den USA, in denen jedes auf US-amerikanischem Hoheitsgebiet geborene Kind die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erhält, muß bei einem in Deutschland geborenen Kind mindestens ein Elternteil deutscher Staatbürger sein, damit es das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Geregelt wird dies erstmals im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913. Mit der Gründung der DDR im Jahr 1949 erfuhr die deutsche Staatsbürgerschaft eine Sonderregelung, in DDR-Personalausweisen und Pässen hieß es: Nationalität deutsch, Staatsbürgerschaft DDR, ein Zustand den die Bundesrepublik nicht anerkannte. Theoretisch konnte ein DDR-Bürger in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf die Ausstellung eines bundesdeutschen Passes bestehen. Praktisch hätte dies aber zur sofortigen Festnahme des DDR-Bürgers an der Grenze des Drittlandes geführt, da DDR-Bürger mit wenigen Ausnahmen nur in Ostblockländer reisen durften und die Personendaten bei jedem Grenzübertritt registriert wurden. Einige DDR-Bürger, meist Sportler oder Künstler, die in das westliche Ausland reisen durften, machten von dieser Regelung Gebrauch. Eine Einbürgerung, wie sie bei nicht deutschstämmigen Ausländern unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann, war nicht notwendig. Die Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Jahr 2000 unter Rot-Grün, schloß Gesetzeslücken, die in den jungen Jahren  des Gesetzes nicht von Bedeutung waren. In der Neufassung wird zwar die Abstammungsklausel beibehalten und eine Mehrstaatlichkeit weiterhin ausgeschlossen, jedoch wurde die Einbürgerung nicht deutschstämmiger Einwanderer wie schon durch die Einführung der Anspruchseinbürgerung und den Wegfall der "Deutschpflicht" (Sprachkenntnisse) Mitte der 90er Jahre unter der Kohlregierung weiter erleichtert.

Die Kriterien für eine Einbürgerung finden sich auch im Ausländergesetz sowie im Zuwanderungsgesetz von 2005.

So wird zum Beispiel ein mindestens achtjähriger Aufenthalt in Deutschland und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Sozialleistungen zum Anspruchskriterium. Mit der Diskussion um die sogenannten Einbürgerungstests wurde das Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Rechtstaatlichkeit ebenso eingefordert wie die unter Kohl gestrichene Pflicht, ausreichende Sprachkenntnisse zu besitzen. Auch soll der Einwanderer seinen festen Integrationswillen zum Ausdruck bringen. Ein Resultat der bis in die heutigen Tage gescheiterten Integrationspolitik. Der Gesetzgeber wollte so der Bildung von Parallelgesellschaften insbesondere unter arabisch- und türkischstämmigen Migranten entgegenwirken. Um die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Kindern von Zuwanderern zu erleichtern, wurde das Optionsmodell geschaffen. Danach erhalten Kinder, deren ausländische Eltern mindesten acht Jahre in Deutschland leben, mit ihrer Geburt vorerst die deutsche Staatangehörigkeit. Im Alter zwischen 18 und 23 Jahren müssen sie sich entscheiden, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die der ausländischen Eltern beibehalten. Ein Kompromiß, der die eigentliche Ablehnung der Mehrstaatlichkeit für die Dauer von 18 bis 23 Jahren umschifft. Wollen erwachsene Zuwanderer die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, so kann dies auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen. Während die sogenannte Anspruchseinbürgerung keinen Spielraum der Ausländerbehörde zuläßt, kann in bestimmten Fällen von der Ermessenseinbürgerung Gebrauch gemacht werden. Angewendet wird diese Form der Erlangung der Staatsbürgerschaft bei ehemaligen Deutschen, die im Ausland eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben und die deutsche wiedererlangen wollen. Voraussetzung ist, daß eine besondere Bindung an Deutschland besteht, keine Vorstrafen vorliegen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Sozialleistungen gewährleistet ist. Auch für Fußballspieler oder Spitzensportler, die für die Bundesrepublik in der Nationalmannschaft antreten, ist so eine "Expreßeinbürgerung" möglich. War der Verlust der Staatsbürgerschaft im alten Staatsbürgerschaftsgesetz noch fast unmöglich und selbst bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die Rückkehr in die deutsche (Abstammungsprinzip) jederzeit möglich, so erschwert das neue Gesetz von 2000 in der Praxis die Rückeinbürgerung ehemaliger Deutscher. Kurioserweise sind in der Praxis deutschstämmige Deutsche, die durch einen Auslandsaufenthalt und aus familiären oder beruflichen Gründen (Hochzeit, Arbeitserlaubnis) eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben, bei der Rückkehr in die deutsche Staatbürgerschaft schlechter gestellt als nicht deutschstämmige eingebürgerte, meist türkische Migranten, die in der Vergangenheit bei Reisen in ihr Heimatland erneut die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hatten und de facto die deutsche Staatbürgerschaft verloren. Nach der Gesetzesänderung von 2000 waren zirka 50000 Deutschtürken davon betroffen. Auf Druck von Linkspartei und Grünen wurden diesen Personen im Schnellverfahren Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt und eine erneute Einbürgerung ermöglicht. Im Fall von Auslandsdeutschen, die in die deutsche Staatsbürgerschaft zurück wollen, wird bei der Auslegung, auch im Ermessensfall, Wert auf den "Lebensmittepunkt Deutschland" gelegt. Während bei Migranten Härtefallregelung um Härtefallregelung greift, wurde zum Beispiel das Wiedereinbürgerungsersuchen der Ex-Deutschen Elke Tekin aus Istanbul abgelehnt.

Sie folgte im Alter von 21 Jahren  ihrem türkischen Mann in die Türkei und verlor aus Unwissenheit die deutsche Staatsbürgerschaft, als sie die türkische annahm. Nach der Scheidung und dem Tod ihres Mannes erlitt sie einen schweren Schlaganfall, war mittellos. Für sie sieht das deutsche Gesetz keine Härtefallregelung vor.

Foto: Häufig gar kein Interesse am deutschen Paß: Junge Türkin mit türkischen Papieren

 

Zeitzeugen

Adolf Hitler - Der spätere Reichskanzler war erst 1925 auf eigenen Wunsch aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen worden. Er wollte damit auch einer drohenden Abschiebung aus dem Reich durch die bayerischen Behörden zuvorkommen. Nach jahrelanger Staatenlosigkeit erlangte Hitler Anfang 1932 die deutsche Staatsbürgerschaft durch Aufnahme in den Staatsdienst des Freistaats Braunschweig, in dem die NSDAP seit 1930 an der Regierung beteiligt war.

Oksana Chusovitina - Die 1975 im usbekischen Buchara, UdSSR, geborene Turnsportlerin feierte internationale Erfolge zunächst für die Sowjetunion, dann 1992 für die damals noch vereinte Mannschaft der GUS und nach einer mehrjährigen Pause bis Mitte 2006 für Kasachstan. Erst kurz vor der WM 2006 wurde Chusotovina Deutsche und gewann im Sprung den dritten Platz für Deutschland.

Joachim Fuchsberger - Der 1927 in Stuttgart geborene Schauspieler hat eine enge Beziehung zum australischen Bundesstaat Tasmanien aufgebaut. Als deutscher und australischer Staatsbürger lebt er mit seiner Frau Gundula seit 1983 abwechselnd in der tasmanischen Hauptstadt Hobart, in Sydney und in München. 1984 war Publikumsliebling Fuchsberger als erster Deutscher Botschafter des UN-Kinderhilfswerks Unicef; 1999 ernannte ihn der tasmanische Premier - vor allem für seine TV-Sendung "Terra Australis" - zum "Ehrenbotschafter des Tourismus".

Lukas Podolski - Der als "Poldi" seit der legendären WM 2006 beliebte Fußballer wurde 1985 im oberschlesischen Gleiwitz geboren. 1987 zog die Familie nach Köln, wo auch der junge Poldi als deutscher Aussiedler automatisch den deutschen Paß zuerkannt bekam. Nach der WM 2006 wählte  der Fußballweltverband Fifa den deutschen Stürmer zum besten jungen Spieler des Wettbewerbs.

Thomas Mann - Nach dem Gang ins Exil 1933 nahm der Schriftsteller Ende 1936 im Konsulat der Tschechoslowakei in der Schweiz die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft an. Daraufhin wurde er vom Deutschen Reich ausgebürgert. Nach der Übersiedlung in die USA bemühte sich die Familie Mann lange vergeblich um die US-Bürgerschaft, die ihr erst 1944 gewährt wurde.


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