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07.07.07 / Mehr als ein Ausweis

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-07 vom 07. Juli 2007

Mehr als ein Ausweis

Man erwirbt das Recht, ihn zu besitzen, mit der Geburt als deutscher Staatsbürger oder durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft: Der deutsche Reisepaß weist seinen Inhaber als Bürger der Bundesrepublik Deutschland in der Welt aus. Wer das Gebiet der Bundesrepublik verlassen möchte, muß bei der Ausreise einen gültigen Reisepaß vorlegen. Eine Ausnahme bilden die Staaten der EU, hier genügt auch ein Personalausweis für die visafreie Aus- und Einreise. Innerhalb der Gemeinschaft gilt das Prinzip der Freizügigkeit. Grundsätzlich darf jeder Deutsche einen Paß besitzen, er wird auf Antrag von den Meldebehörden ausgestellt. Allerdings gibt es auch bestimmte Gründe, die eine Ausstellung des Passes verhindern. Personen, gegen die straf- oder steuerrechtliche Ermittlungsverfahren laufen und bei denen die Gefahr besteht, daß sie sich den Maßnahmen entziehen wollen, kann die Ausstellung eines Passes versagt werden. Auch erfaßte Wehpflichtige, die den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes verlassen wollen, kann die Ausstellung verweigert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einem Bürger auch der Paß entzogen werden, dies kann der Fall sein, wenn jemand zum Beispiel die innere Sicherheit gefährdet.

Im Zuge der steigenden Gefahr von Terroranschlägen und Angriffen auf die innere und äußere Sicherheit Deutschlands hat die Bundesregierung mit dem neuen Paßgesetz reagiert und die Einführung sogenannter biometrischer Pässe beschlossen. Diese sind maschinenlesbar und enthalten neben zwei Fingerabdrücken auch elektronisch gespeicherte Daten zum Inhaber. Zudem gelten sie nach dem derzeitigen Stand der Technik als fälschungssicher und nicht manipulierbar. Umstritten sind die digitalisierten Paßbilder und Fingerabdrücke, die im Paßregister gespeichert werden sollen und von Polizei und Sicherheitsdiensten ausgewertet werden könnten. So könnte bei einem Terroranschlag das Bild einer Überwachungskamera durch eine Gesichtserkennungssoftware mit der Paßbilddatenbank abgeglichen werden. Auf Knopfdruck würden an jedem Ort, an dem die verdächtige Person ihren Paß benutzt, sofort die Alarmsirenen ertönen.


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