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07.07.07 / Der vorletzte Wille / Selbstbestimmtes Sterben soll per Gesetz geregelt werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-07 vom 07. Juli 2007

Der vorletzte Wille
Selbstbestimmtes Sterben soll per Gesetz geregelt werden
von Mariano Albrecht

Viele Menschen verdrängen den Gedanken an den Tod, andere haben Angst und wieder andere sehen dem Ableben gelassen entgegen. Nervös und nachdenklich macht jedoch jeden Menschen der Gedanke, im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, an Schläuche und Maschinen gefesselt zu sein, ohne Aussicht auf Rückkehr ins Leben. Zu Lebzeiten wünschte sich für eine solche Situation fast jeder den erlösenden Tod. Die Amerkanerin Terri Schiavo lag 15 Jahre im Koma, war bereits hirntod und wurde bis zum Jahr 2005 über eine Magensonde künstlich ernährt, bis ein Gericht der Klage ihres Ehemannes stattgab und die Einstellung der künstlichen Ernährung durch die Medizin veranlaßte, gegen den Willen ihrer Eltern.

13 Tage dauerte der Todeskampf, den die 41jährige aufgrund ihres Hirntods vermutlich gar nicht bewußt erlebte. Ihr Ehemann begründete die Entscheidung mit der zu Lebzeiten geäußerten Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen durch seine Frau. Ein ethisch-moralisches Grenzgebiet, denn wer hat das Recht und die Macht, über Leben und Tod zu entscheiden, wenn Patienten sich nicht selbst äußern können? Darf ein Arzt seinen Eid, Leben zu retten oder zu verlängern, verletzten? Ist der Einsatz zur künstlichen Erhaltung von Leben ein Eingriff in die Schöpfung? Terri Schiavo glaubte, per mündlicher Patientenverfügung für einen solchen Fall vorgesorgt zu haben. Juristisch wasserdicht war ihr Wunsch nicht, mehrere Jahre dauerte das Martyrium.

Auch in Deutschland ist die gesetzliche Situation auf dem Gebiet der Patientenverfügung für den Fall, daß der Patient geistig oder körperlich nicht in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Therapie, Operation oder lebensverlängernden Maßnahmen mitzuteilen, noch unklar.

Doch Änderung ist in Sicht. Abgeordnete aller Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich des Themas angenommen und Vorschläge zur Diskussion vorgelegt. SPD, FDP, Grüne und Linke setzten dabei auf die vorab festgelegte Verbindlichkeit des Patientenwillens. Nach dem Entwurf des rechtspolitischen Sprechers der SPD, Joachim Stünker, des FDP-Gesundheitspolitikers Michael Kauch sowie Lukrezia Jochimsens von der Linkspartei und Jerzy Montags von den Grünen soll der vom Patienten eingesetzte Bevollmächtigte oder der gesetzliche Betreuer befolgen, was der Patient vorher schriftlich festgelegt hat. Allerdings muß der Vertreter gemeinsam mit dem Arzt eingehend prüfen, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Dabei muß auch Einigkeit darüber erzielt werden, daß der einwilligungsunfähige Patient nicht über einen Lebenswillen verfügt, welcher seinen früheren Festlegungen widerspricht. Kann keine Einigung mit dem behandelnden Arzt erzielt werden, muß ein Vormundschaftsgericht entscheiden. Die Verfasser des Vorschlags wollen auch das aktuelle Schmerzempfinden des Patienten berücksichtigt wissen. Für den Fall, daß keine schriftliche Verfügung vorliegt, sollen Angehörige gemeinsam mit Ärzten und Pflegern den mutmaßlichen Willen, etwa durch Berücksichtung früherer Äußerungen des Patienten, ermitteln. Die Variante berücksichtigt zwar weitgehend die Selbstbestimmung des Patienten, birgt jedoch ein hohes Risiko, weil Fehlinterpretationen nicht auszuschließen sind. Da scheint der Vorschlag von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und dem Bioethikexperten der SPD, René Röspel, eine für den Betroffenen im Zweifelsfall sicherere Variante darzustellen. Bosbach und Röspel bestehen auf einer Klausel, die die Abschaltung von lebenserhaltenden Geräten von einem "in jedem Fall tödlichen Verlauf" der Krankheit abhängig macht oder der Wahrscheinlichkeit, daß eine Wiedererlangung des Bewußtseins unter Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten ausgeschlossen werden kann. Beide Möglichkeiten hätten den polnischen Komapatienten Jan Grzebski das Leben gekostet. Der 65jährige war im April aus einem vermeintlichen Koma nach 19 Jahren erwacht. Wie Miroslaw Zabek, Leiter der Neurochirurgischen Klinik in Warschau, jetzt feststellte, lag Grzebski "nur" vier Jahre lang in einem echten Koma. In den Folgejahren konnte er allerdings wegen einer vollständigen Lähmung nicht mit Ärzten und Angehörigen kommunizieren. Der Mann habe aber aus eigener Kraft geatmet und könne sich auch an Ereignisse während des angeblichen Komas erinnern. Ein schrecklicher Gedanke: Hätte Grzebski verfügt, auf künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, hätten Ärzte die künstliche Ernährung wie im Fall der Amerikanerin Schiavo vermutlich einstellen müssen. Man hätte so zwar den Patientenwillen berücksichtigt, aber der Mann wäre unter Umständen qualvoll bei vollem Bewußtsein gestorben. Ärztliche Erfahrung, ethisches Feingefühl und Augenmaß sind anscheinend durch keinerlei eigene Verfügung oder Fremdbestimmung zu ersetzen.

Da verwundert es, daß sich der Variante der Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Georg Faust nur eine Minderheit anschließt. Zöller und Faust wollen in jedem Fall die Interpretationshoheit des Arztes über den Patientenwillen stellen. Nach ihrem Vorschlag wird die Patientenverfügung nur als Wunsch angesehen und sieht vor, daß bereits ein Gericht anzurufen ist, wenn ein Behandlungsangebot vorliegt. Zöller und Faust fordern, daß kein Automatismus in Gang gesetzt wird, der ein buchstabengetreues Ausführen einer Patientenverfügung vorsieht.

Eine Verschmelzung mit Elementen aus den anderen Vorschlägen scheint wünschenswert. Jedoch wird eines klar, die Entscheidung über Leben und Tod in medizinischen Grenzfällen gehört in die Obhut von Ärzten, die in der Lage sind, wie in dem CDU/SPD-Vorschlag von Bosbach und Röspel, zwar den Patientenwunsch zu berücksichtigen, aber dennoch gemäß ihres Hippokratischen Eids ihr Wissen und Können zum Nutzen der Kranken und zum Erhalt des Lebens einzusetzen.

Foto: Ans Krankenbett gefesselt: Was bekommen Komapatienten vom Leben mit?


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