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14.07.07 / Kein Kinderkram

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-07 vom 14. Juli 2007

Kein Kinderkram

Über acht Jahre dauerte die Diskussion um die Überarbeitung der Paragraphen 303 und 304 des Strafgesetzbuches im Bundestag. Die Paragraphen regeln den Umgang der Justiz mit dem Tatvorwurf "Sachbeschädigung". Notwendig machte die "Runderneuerung" der Strafvorschrift die bundsweit ausufernde Subkultur der Graffiti-Sprayerei auf Bussen, Bahnen und Gebäuden. Die bis 2005 gültige Formulierung hatte Gerichten kaum die Möglichkeit einer der Schadenshöhe angemessenen Bestrafung gegeben. Ein Schaden lag für das Gericht nur dann vor, "wenn die Substanz des Untergrundes einer Sache so beeinträchtigt wurde, daß eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führt". Die Beweisaufnahme endete für die Geschädigten meist mit deprimierenden Resultaten und lapidaren Urteilen oder gar Freisprüchen für die Schmierer. Meist blieb den Gerichten nur die Möglichkeit der Verurteilung anderer in Strafeinheit begangener Delikte wie Hausfriedensbruch.

Die Änderung führt den Tatbestand der ,Veränderung des Erscheinungsbildes einer fremden Sache, nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend", in den Gesetzestext ein. Neben den zivilrechtlichen Folgen wie Schadenersatzansprüchen von Geschädigten haben Sprayer eine Straferwartung von bis zu zwei Jahren Haft. Außerdem drohen weitere Strafen für zum Beispiel Eingriff in den Straßenverkehr, für das Besprühen von Verkehrsschildern oder Anklagen wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, wenn zum Beispiel Bahnanlagen betreten werden. Einen jugendlichen Lebenslauf können auch die finanziellen Forderungen der Geschädigten ruinieren. Ein 20jähriger Sprayer aus Süddeutschland sieht sich nach 66 nachgewiesenen Taten einer Schadenssumme von 65000 Euro gegenüber. Der Schuldtitel, den der Geschädigte erwirkte, hat eine Gültigkeit von 30 Jahren und ist bei jedem Einkommen, welches der Täter erzielt, vollstreckbar. Für Geschädigte gilt es in jedem Fall, den Schaden durch die Polizei aufnehmen zu lassen und Anzeige zu erstatten. Die Aufklärungsquote ist in den letzten Jahren enorm gestiegen.


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