Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-07 vom 28. Juli 2007 Heißbegehrt und mies bezahlt Sie sind heißbegehrt und werden meist nicht einmal gut bezahlt: die Ferienjobs. Auch in diesem Sommer sind wieder landauf, landab Schüler und Studenten zu finden, die ihre freie Zeit damit verbringen, ein bißchen Geld zu verdienen. Die einen, um sich ein neues Handy oder eine Spielkonsole leisten zu können, die anderen, um das nächste Semester zu finanzieren. Bei besonders Unternehmungslustigen ist ein Ferienjob im Ausland gefragt. Doch es ist nicht leicht, sich von Deutschland aus einen solchen Ferienjob zu besorgen. Einige Reiseveranstalter bieten sogenannte "Work and Travel" Programme an, doch geht dabei ein Großteil des Lohns für die Kosten drauf, so daß dieser Auslandsaufenthalt eher als Aktiv-Urlaub verbucht werden kann. Vorsicht ist in den USA geboten. Wer als Tourist einreist und sich kurzerhand entschließt, einen Job anzunehmen und dabei erwischt wird, gilt als illegaler Einwanderer. Es ist daher zu empfehlen, sich einem anerkannten Austauschprogramm anzuschließen. Die Organisationen helfen bei der Beschaffung des Visums, auch ohne Jobnachweis. Allerdings muß man dann über ausreichend Geldmittel verfügen, um ohne Job den Lebensunterhalt in den USA zu bestreiten. Mit Australien, Neuseeland und Japan hat Deutschland bilaterale Abkommen über sogenannte "Working Holiday"-Aufenthalte geschlosssen. "Das Programm soll jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben", so das Auswärtige Amt. "Es ermöglicht Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden, wobei die maximale Gesamtdauer der Erwerbstätigkeit 90 Tage beträgt. Die erforderlichen Visa für "Working Holiday"-Aufenthalte sind rechtzeitig vor Einreise bei den jeweiligen Auslandsvertretungen Australiens (auch online möglich), Neuseelands beziehungsweise Japans zu beantragen." Man |
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