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25.08.07 / Schlußstrich unter SED-Herrschaft? / Falsche Einordnung des öffentlich gewordenen Schießbefehls setzt die Birthler-Behörde unter Druck

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-07 vom 25. August 2007

Schlußstrich unter SED-Herrschaft?
Falsche Einordnung des öffentlich gewordenen Schießbefehls setzt die Birthler-Behörde unter Druck
von Hans Heckel

Für Hubertus Knabe, den Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, scheint die Entscheidung über die Zukunft der Birthler-Behörde von höchster Stelle vorgezeichnet: Kanzlerin Merkel habe einer zweiten Amtszeit für die Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, ohnehin nur zugestimmt, weil damit die Chancen besser stünden, die Einrichtung anschließend ganz abzuwickeln. „Ein personeller Neubeginn hätte der Aufarbeitung womöglich neue Impulse gegeben und zu einer dann möglichen weiteren zehnjährigen Amtszeit geführt“, schreibt Knabe in „Spiegel-Online“.

Starken Tobak wie diesen bekommt Birthlers Dienststelle derzeit von allen Seiten. Auslöser der heftigen Kritik war ein jüngst aufgetauchter schriftlicher Schießbefehl für DDR-Grenztruppen von 1973. Darin war der ausdrückliche Befehl enthalten, auch auf Frauen und Kinder zu schießen, um ihnen den Gang von einem Teil Deutschlands in den anderen gewaltsam zu verwehren. Birthler stufte den Fund gleichsam als Sensation ein, bis sich herausstellte, daß ähnliche Schriftstücke schon vor zehn oder mehr Jahren entdeckt und veröffentlicht worden waren. Kennt die Birthler-Behörde die eigenen Archiv-Bestände nicht?

Die Befürworter einer Schließung der Behörde fordern eine Verlagerung ihrer Bestände in das Bundesarchiv und in zuständige Landesarchive, so etwa der sächsische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Michael Beleites. Der Chef des Berliner Forschungsverbundes SED-Staat, Klaus Schroeder, schloß sich Beleites an, ebenso der Historiker Hans-Ulrich Wehler. Wehler weist indes darauf hin, daß es auch Kräfte gibt, welche die Birthler-Behörde nicht etwa deshalb auflösen wollen, damit die Aufarbeitung des SED-Staates professioneller vonstatten gehe. Ganz im Gegenteil strebten ultralinke Kräfte danach, einen Schlußstrich unter die für sie peinliche Aufarbeitung der DDR-Verbrechen zu ziehen: Natürlich, so Wehler, hätten es einige Ex-PDS-Leute gern, daß „ihre kleine Mörderrepublik“ endlich aus dem Blickfeld gerate.

Eine ähnliche Warnung gibt der Historiker und Publizist Michael Stürmer aus. Im „Hamburger Abendblatt“ schreibt er: „Wer immer schon Interesse gehabt hatte, Schlußstriche zu ziehen, speziell alte Kader und neue ,Linkspartei‘-Aktivisten, die fanden jetzt den Vorwand, sogleich die Auflösung der Behörde und Verteilung ihrer Archive auf Bundesarchiv und Landesarchive zu verlangen – um damit systematische Forschung und Dokumentation unmöglich zu machen.“ Merkwürdige Äußerungen aus den Reihen der Linkspartei scheinen den Befürchtungen von Michael Stürmer recht zu geben. Von dort war zu hören, so ein Schießbefehl hätte ja im Gegensatz zum offiziellen Strafrecht der DDR gestanden und wäre dort demnach strafrechtlich verfolgt worden. Mit solchen Einwürfen wird der zynische Umgang sozialistischer Diktaturen mit dem Recht unter den Teppich gekehrt. In der Schlußakte von Helsinki hatte sich die DDR 1975 sogar vertraglich zur Gewährung von Freizügigkeit verpflichtet. In Wirklichkeit ließ die SED an der innerdeutschen Grenze weiter morden.

Günter Schabowski, dem einzigen SED-Politbüromitglied, das seine Schuld ohne Umschweife eingeräumt hat, geht denn auch die Debatte in eine falsche Richtung. Nicht die Frage, ob Frau Birthler einen Aktenfund in seiner Bedeutung richtig eingeschätzt habe, gehört laut Schabowski in den Fokus der Diskussion. Durch das aufgetauchte Papier sei bloß die Brutalität des Grenzregimes „in besonderer Weise zum Ausdruck“ gekommen, sagte Schabowski dem Deutschlandfunk. So erhalte die Debatte zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte neue Impulse, was Schabowski ausdrücklich begrüßt. Der Schießbefehl sei ausreichend, „um den Sozialismus endgültig als Weltverbesserungsanspruch zu diskreditieren“, so der Mann, der am Abend des 9. November 1989 vor der Weltpresse die Öffnung der Berliner Mauer verkündete.

Hubertus Knabe möchte von einer unweigerlichen Auflösung der Birthler-Behörde denn auch nicht sprechen. Gegenüber der Preußischen Allgemeinen Zeitung nennt der Gedenkstätten-Direktor jedoch drei Bedingungen dafür, daß die Einrichtung sinnvoll arbeiten kann, um der Kritik den Boden zu entziehen.

Wie sich gezeigt habe, seien die Akten unzureichend erschlossen, dem müsse dringend abgeholfen werden. Und: „Auch der Zugang zu den Akten ist unzureichend“, so Knabe, der monatelange Wartezeiten für Anfrager bemängelt.

Schließlich werde der Inhalt der Akten in der Öffentlichkeit bislang nicht genügend bekanntgemacht. Die Behörde forsche „praktisch unter Ausschluß der Öffentlichkeit“. An anderer Stelle wendet sich Knabe jedoch dagegen, das „Kind mit dem Bade auszuschütten“ und die Birthler-Behörde vorschnell zu schließen.

Die Birthler-Behörde war bereits unlängst in die Schlagzeilen geraten, als sich herausstellte, daß Dutzende Ex-Stasi-Mitarbeiter bei ihr beschäftigt sind. Allerdings handelt es sich dabei weit überwiegend um Gebäudeschützer und nicht etwa um wissenschaftliches Personal. Die Objektschützer waren noch zu Zeiten von Birthler-Vorgänger Joachim Gauck eingestellt worden und verfügen über langjährige Arbeitsverträge, weshalb sie nicht ohne weiteres zu kündigen sind.

Foto: Marianne Birthler bei einer Gedenkveranstaltung: Ihre Behörde sollte Ergebnisse lautstärker präsentieren.


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