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© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-07 vom 20. Oktober 2007
Wie sich der Rechtsstaat selber zu Grabe trägt Das beherrschende Thema der letzten Wochen verdankt Österreich einer kosovo-albanischen „Flüchtlingsfamilie“ – irreführenderweise von Medien und Politikern so bezeichnet. Denn der Fall ist klar: Der Vater kommt zwei Jahre nach dem Kosovo-Krieg per Schlepper nach Österreich, und obwohl sein Asyl-Antrag abgelehnt wird, läßt er ebenfalls per Schlepper Frau und fünf Kinder nachkommen. Seither sind die Behörden mit Ablehnungen, Neuanträgen, Berufungen und Beschwerden befaßt. Da die jüngste Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat und die
Uno-Verwaltung im Kosovo der Rückführung zustimmt, wird am 26. September am
Wohnort der Familie in Frankenburg, Oberösterreich, die Abschiebung eingeleitet.
Doch die 15jährige Tochter ist „verschwunden“. Die Mutter erleidet einen
Nervenzusammenbruch. So werden nur der Vater und vier Kinder ausgeflogen. Beklagt wird „die lange Verfahrensdauer“, und die Vorgangsweise wird als „grauslich“ (Bundeskanzler Gusenbauer), „unmenschlich“ oder dergleichen bezeichnet. Man ignoriert, daß ein Sohn straffällig wurde und daß gegen den Vater und einen anderen Sohn Verfahren anhängig sind. Gefordert wird ein „humanitäres Bleiberecht“, ein „genereller Abschiebestopp“ und eine Amnestie für illegale Einwanderer, die „gut integriert“ seien. Es wird eine Unterschriftenaktion für die doch so gut integrierte Familie gestartet. Und die schwarz-grüne Landesregierung in Linz appelliert an Innenminister Platter (ÖVP). Die Grünen sind in ihrem Element: Sie demonstrieren vor dem Innenministerium
und bringen einen (vergeblichen) Mißtrauensantrag gegen Platter ein. Grünen-Chef
Van der Bellen redet von „Unchristlichkeit“, „wirtschaftspolitischer Blödheit“
und „schämt sich, in einem Land mit solchen Gesetzen leben zu müssen“. Und was passiert im konkreten Fall? Der als „Flüchtlingsbetreuer“ bekannte
Pfarrer von Ungenach bei Frankenburg wird von einem Albaner kontaktiert, der ihn
bei Nacht auf einen Autobahn-Parkplatz nahe Wien lotst und ihm die Verschwundene
übergibt. Die Polizei erstattet daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Anzeige
gegen Unbekannt wegen „Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt“.
Fünf Jahre, doch die Behörde kann sich nicht durchsetzen September 2002: Zogajs Frau mit fünf Kindern kommt per Schlepper nach Österreich. Der Asylantrag der Familie wird abgelehnt. November 2002: Zogaj stellt für sich einen zweiten Asylantrag, der im Februar 2003 abgelehnt wird. Ausweisungsbescheid. Februar 2003: Die Familie stellt einen zweiten Asylantrag, der im Dezember 2003 abgelehnt wird. Mai 2004: Die Ausweisung wird bestätigt, doch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof hat aufschiebende Wirkung. März / April 2005: Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die Beschwerde ab. Die Familie wird zur Ausreise aufgefordert. Mai 2005: Die Familie stellt einen Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung „aus humanitären Gründen“. Der Antrag wird im September 2005 abgelehnt. Mai 2007: Die Berufung gegen die Ablehnung wird zurückgewiesen. Juli 2007: Die Familie legt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Die Kosovo-Verwaltung UNMIK stimmt der Rückführung der Familie zu. 26. September 2007: Familie Zogaj wird von der Polizei abgeholt, um abgeschoben zu werden. Doch eine Tochter (15) ist verschwunden. Das Mädchen wurde inzwischen einem als „Flüchtlingsbetreuer“ tätigen Pfarrer übergeben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ist anhängig. Die Behörden unterlassen vorläufig weitere Aktionen ... |
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