20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
20.10.07 / Wie sich der Rechtsstaat selber zu Grabe trägt / Heftige Asyl-Kontroversen in Österreich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-07 vom 20. Oktober 2007

Wie sich der Rechtsstaat selber zu Grabe trägt
Heftige Asyl-Kontroversen in Österreich
von R. G. Kerschhofer

Das beherrschende Thema der letzten Wochen verdankt Österreich einer kosovo-albanischen „Flüchtlingsfamilie“ – irreführenderweise von Medien und Politikern so bezeichnet. Denn der Fall ist klar: Der Vater kommt zwei Jahre nach dem Kosovo-Krieg per Schlepper nach Österreich, und obwohl sein Asyl-Antrag abgelehnt wird, läßt er ebenfalls per Schlepper Frau und fünf Kinder nachkommen. Seither sind die Behörden mit Ablehnungen, Neuanträgen, Berufungen und Beschwerden befaßt.

Da die jüngste Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat und die Uno-Verwaltung im Kosovo der Rückführung zustimmt, wird am 26. September am Wohnort der Familie in Frankenburg, Oberösterreich, die Abschiebung eingeleitet. Doch die 15jährige Tochter ist „verschwunden“. Die Mutter erleidet einen Nervenzusammenbruch. So werden nur der Vater und vier Kinder ausgeflogen.
Am 30. September taucht ein Brief des Mädchens auf, in dem sie mit Selbstmord droht. Am 5. Oktober wird dem ORF eine Video-Botschaft „zugespielt“, in dem die Selbstmorddrohung bekräftigt wird. Wie bei Geiselnahmen ist das „Opfer“ vor neutralem Hintergrund zu sehen – und gebraucht Formulierungen, die ihr anscheinend Helfer in den Mund gelegt haben.
Die Verdummungs-Maschinerie ist bereits voll auf Touren – angeheizt von den meisten Medien, von allen gutmenschlichen Politikern bis hinauf zum Bundespräsidenten sowie von Caritas, Diakonie und einschlägigen „NGOs“. Eine besonders fragwürdige Rolle spielt der ORF, dem der linke (und daher in diesem Fall unverdächtige) „Standard“ gar vorwirft, „am Zustandekommen der Video-Botschaft maßgeblich beteiligt“ gewesen zu sein.

Beklagt wird „die lange Verfahrensdauer“, und die Vorgangsweise wird als „grauslich“ (Bundeskanzler Gusenbauer), „unmenschlich“ oder dergleichen bezeichnet. Man ignoriert, daß ein Sohn straffällig wurde und daß gegen den Vater und einen anderen Sohn Verfahren anhängig sind. Gefordert wird ein „humanitäres Bleiberecht“, ein „genereller Abschiebestopp“ und eine Amnestie für illegale Einwanderer, die „gut integriert“ seien. Es wird eine Unterschriftenaktion für die doch so gut integrierte Familie gestartet. Und die schwarz-grüne Landesregierung in Linz appelliert an Innenminister Platter (ÖVP).

Die Grünen sind in ihrem Element: Sie demonstrieren vor dem Innenministerium und bringen einen (vergeblichen) Mißtrauensantrag gegen Platter ein. Grünen-Chef Van der Bellen redet von „Unchristlichkeit“, „wirtschaftspolitischer Blödheit“ und „schämt sich, in einem Land mit solchen Gesetzen leben zu müssen“.
Die Regierungsparteien stecken im Dilemma. Denn die 2005 verschärften Fremdengesetze wurden von der damals oppositionellen SPÖ unter Gusenbauer mitbeschlossen. Und in der ÖVP sind – wenngleich aus unterschiedlichen Gründen – Wirtschaftskreise genauso wie Linkskatholiken als zuwanderungsfreundlich bekannt.
Die FPÖ verweist darauf, daß die Verfahren nur deshalb so lange dauern, weil „Hilfsorganisationen“ und spezialisierte „Opferanwälte“ mit immer neuen Tricks aufwarten und der Schlepper-Mafia in die Hände spielen. Oft wird nur versucht, über die Asyl-Schiene eine Aufenthaltsberechtigung zu erschwindeln. Ein Viertel aller Fälle, mit denen der Verwaltungsgerichtshof als Höchstinstanz befaßt wird, sind Asyl-Verfahren, und zunehmend wird der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet. So sind von derzeit knapp 35000 Fällen fast 800 seit über sieben Jahren anhängig. Alles auf Kosten der Steuerzahler. Prostituierte werden als Asylbewerberinnen eingeschleust, und rund die Hälfte aller Asylbewerber wird straffällig.

Und was passiert im konkreten Fall? Der als „Flüchtlingsbetreuer“ bekannte Pfarrer von Ungenach bei Frankenburg wird von einem Albaner kontaktiert, der ihn bei Nacht auf einen Autobahn-Parkplatz nahe Wien lotst und ihm die Verschwundene übergibt. Die Polizei erstattet daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt wegen „Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt“.
Doch der oberösterreichische Landeshauptmann besucht das Mädchen. Es folgt eine Pressekonferenz im Pfarrhaus. Und schließlich trifft auch der Innenminister das Mädchen an „einem geheimen Ort“. Platter, der ursprünglich von „Erpressung“ gesprochen und dafür eine Rechtsbelehrung vom Justizministerium erhalten hatte, ordnet an, daß alle Abschiebungsfälle „mit Familienbezug“ gesondert zu behandeln seien. Die Justiz legt die Anzeige gegen Unbekannt zurück, und bis zum Spruch des Verfassungsgerichtshofs ruhen alle Amtshandlungen ...
Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Österreich europaweit die höchste Zahl an Asylbewerbern. Seit Verschärfung der Fremdengesetze 2005 ist die Zahl der anhängigen Asyl-Fälle zwar deutlich zurückgegangen. Doch das heißt nicht, daß auch die Zahl der Asylbewerber gesunken ist. Denn erstens hatten früher Asylbewerber oft Anträge gleich bei mehreren Außenstellen des Bundesasylamts gestellt. Und zweitens kann „ein Fall“ auch eine ganze Familie bedeuten. Bei den Herkunftsländern führt an Rußland (sprich: Tschetschenien) und Serbien (sprich: Kosovo).
Einer Untersuchung des amerikanischen Pew Research Center zufolge ist in 44 der untersuchten 46 Länder die Bevölkerung mehrheitlich für verschärfte Zuwanderungsbestimmungen. Ausnahmen sind nur Südkorea – und die palästinensischen Autonomiegebiete.

 

Fünf Jahre, doch die Behörde kann sich nicht durchsetzen

Mai 2001: Herr Zogaj kommt per Schlepper nach Österreich. Sein Asyl-Antrag wird im Mai 2002 abgelehnt.

September 2002: Zogajs Frau mit fünf Kindern kommt per Schlepper nach Österreich. Der Asylantrag der Familie wird abgelehnt.

November 2002: Zogaj stellt für sich einen zweiten Asylantrag, der im Februar 2003 abgelehnt wird. Ausweisungsbescheid.

Februar 2003: Die Familie stellt einen zweiten Asylantrag, der im Dezember 2003 abgelehnt wird.

Mai 2004: Die Ausweisung wird bestätigt, doch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof hat aufschiebende Wirkung.

März / April 2005: Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die Beschwerde ab. Die Familie wird zur Ausreise aufgefordert.

Mai 2005: Die Familie stellt einen Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung „aus humanitären Gründen“. Der Antrag wird im September 2005 abgelehnt.

Mai 2007: Die Berufung gegen die Ablehnung wird zurückgewiesen.

Juli 2007: Die Familie legt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Die Kosovo-Verwaltung UNMIK stimmt der Rückführung der Familie zu.

26. September 2007: Familie Zogaj wird von der Polizei abgeholt, um abgeschoben zu werden. Doch eine Tochter (15) ist verschwunden.

Das Mädchen wurde inzwischen einem als „Flüchtlingsbetreuer“ tätigen Pfarrer übergeben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ist anhängig. Die Behörden unterlassen vorläufig weitere Aktionen ...


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren