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03.11.07 / »Allerhasen«: Des Jägers großer Tag

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-07 vom 03. November 2007

»Allerhasen«: Des Jägers großer Tag
von Joachim Feyerabend

Der November hat in Deutschland drei Gedenktage: Allerheiligen, Allerseelen und „Allerhasen“. „Allerhasen“ bezeichnet der Volksmund scherzhaft den Hubertustag am 3. November eines jeden Jahres. Der Heilige Hubertus ist der Schutzpatron der mehr als 300000 Jäger in deutschen Gauen. Das Gedenken an ihn ist ein festlicher Tag mit Hubertusjagden und Hubertusmessen, zu denen sich die Waidmänner in den Kirchen versammeln und stets auch – allen, manchmal unbedarften Kritikern zum Trotz – ihre hohe ethische Verantwortung getreu dem historischen Vorbild für die Natur betonen.

Die Jagd hat in Deutschland eine lange Tradition. Ursprünglich wurde nur zur Beschaffung von Fleisch als Nahrung sowie von Fellen für die Bekleidung gejagt. Die Jagd war so bis ins 7. Jahrhundert für jedermann frei. In den folgenden Jahrhunderten beanspruchten dann die jeweiligen Könige mehr und mehr das alleinige Jagdrecht, das sie im 9. Jahrhundert etablierten und mit der Errichtung sogenannter Bannforste dokumentierten. Diese Sonderrechte gingen dann ab dem 13. Jahrhundert auf die jeweiligen Landesfürsten über. Dabei war klar geregelt, daß der niedere Adel und die Bauern Hasen, Rehe und Fasane erlegen durften, der hohe Adel Hirsch, Wildschwein und Gams. Daher stammen die Begriffe Hoch- und Niederwild. Mit ein Grund für die Bauernkriege des 14. und 15. Jahrhunderts war der Streit um diese Privilegien. Erst 1848 wurden die Jagdrechte an den Grundbesitz gebunden, es wurden Jagdkarten ausgegeben und die Wald- und Flurflächen in verpachtbare Größen zusammengefaßt. Damit war der Grundstein für das heutige Reviersystem gelegt.

Welche Bedeutung dem Wild auch in unserer Zeit beigemessen wird, verdeutlicht sich in den Forderungen der Sieger nach dem Ersten Weltkrieg. Die damaligen Alliierten forderten 1918 neben anderen materiellen Reparationen die Ablieferung von 120 Hirschen, 63000 Rehen, 66000 Hasen, 195000 Fasanen und sechs Millionen Rebhühnern.

In den Jahren 1925 bis 1934 wurden strengere Regelungen für die Bejagung getroffen, wie beispielsweise das Verbot, mit Schrot auf Rehwild zu schießen. 1934 folgte das Reichsjagdgesetz, das bis nach dem Zweiten Weltkrieg gültig war. 1945 zogen die Alliierten alle Jagdwaffen ein und verboten den Deutschen die Jagd, eine wilde Zeit in den deutschen Wäldern brach damit an. Die Besatzer gingen mit Maschinengewehren und Handgranaten „auf die Beiz“. 1949 begann sich die deutsche Jagd endlich wieder zu entwik-

keln: In Bad Dürkheim wurde der auch heute noch bestehende Deutsche Jagdschutzverband aus der Taufe gehoben, 1953 ein Bundesjagdgesetz erlassen.

Die heutigen Ziele werden von der Waidmannschaft so definiert: nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten, Förderung freilebender Tierwelt, Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden, freilebenden Wildtierbestandes, Vermeidung von Wildschäden und Seuchen, wie etwa der Tollwut bei Füchsen, eine ordnungsgemäß betriebene Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Regulierung überhöhter Bestände.


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