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24.11.07 / Gleich zu Gleich / Homosexuelle Lebenspartner mit Kinderwunsch / Das bleibt in der Familie (Folge 5)

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-07 vom 24. November 2007

Gleich zu Gleich
Homosexuelle Lebenspartner mit Kinderwunsch / Das bleibt in der Familie (Folge 5)
von Klaus J. Groth

Eine „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ ist noch keine Ehe. An dieser Gleichstellung arbeiten die Interessenverbände der Schwulen und Lesben im Verbund mit den Grünen und deren Gesinnungsfreunden noch. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft als familiärer Hort für ein Kind – ist das möglich? Zumindest äußern viele Schwule und noch mehr lesbische Frauen den Wunsch danach. Zum Abschluß der Bestandsaufnahme der Familien-Modelle in den vorausgegangenen Folgen (Traditionelle Familie, Ein-Eltern-, Patchwork- und Großfamilie, kinderlose Paare und Paare ohne Trauschein) heute nun die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft.

Seit der Gesetzgeber die Homo-Ehe, korrekterweise „Eingetragene Lebenspartnerschaft“, sanktionierte, maulen die Damen und Herren, die Zeit für ein Kind sei nun überfällig. 8300 Kinder wachsen bereits in den Haushalten schwuler oder lesbischer Paare auf. Regenbogenfamilien nennen sie ihre Konstruktion. Die Kinder stammen aus vorausgegangenen „Irrtümern“, den Beziehungen zu einem heterosexuellen Partner.

Geschätzte 150 000 schwule und lesbische Paare leben in Deutschland. 40 Prozent der Frauen und 33 Prozent der Männer wünschen sich ein oder mehrere Kinder. Die Pforte zum Nachwuchs aber mochte der Gesetzgeber denn doch (noch) nicht öffnen. Unterhaltspflichten und soziale Absicherung wurden geregelt, doch das Thema „Nachwuchs für Gleichgeschlechtliche“ wurde ausgeklammert. Noch haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland keine Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren. Aber an einer Änderung des Rechtes wird fleißig gearbeitet. Bereits anläßlich der Schwulen-Parade zum Christopher-Street-Day 2004 in Berlin versprach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Wir werden die Stiefkindadoption zulassen.“ Bald schon werde die rot-grüne Bundesregierung für Verbesserungen im Lebenspartnerschaftsgesetz sorgen. Das Thema schien eilbedürftig. 2005 dann wurde nachgebessert. Seither können ein homosexueller Mann oder eine lesbische Frau ein Stiefkind adoptieren.

Die Justizministerin wurde für ihren Einsatz belohnt. Im Rahmen der schwul-lesbischen Kulturtage 2007 in Osnabrück wurde ihr der „Rosa Courage Preis“ verliehen. Brigitte Zypries bedankte sich „für diese ehrenvolle Auszeichnung und die vielen lobenden Worte“. „Ich freue mich sehr über diesen Preis, und ich verspreche: Diese schöne Statue bekommt einen Ehrenplatz in meinem Büro.“

Dennoch, so ganz zufrieden sind die Schwulen und Lesben noch nicht. Zwar dürfen sie nun adoptieren, aber es ist immer nur die Adoption durch eine einzelne Person zulässig. Ein Paar kann kein Kind adoptieren.

Den gleichgeschlechtlichen Paaren genügt das nicht, sie wollen das volle Adoptionsrecht. Dabei haben sie die Grünen als Streiter auf ihrer Seite. Den jüngsten Gesetzentwurf legten sie im Sommer dieses Jahres vor. In jeder achten gleichgeschlechtlichen Beziehung lebe bereits ein Kind, argumentieren die Grünen. Diese Kinder seien im Unterhalts- und Erbrecht gegenüber anderen Kindern benachteiligt.

Eigentlich ist die Adoption Schnee von gestern. Die Szene hat die Lust an der gleichgeschlechtlichen Fortpflanzung entdeckt. Das geht nicht? Doch, das geht durchaus. Das geht sogar so gut, daß mittlerweile von einem Gayby-Boom gesprochen wird. Das Wort Gayby setzt sich zusammen aus „gay“ = schwul und „Baby“. Gemeint ist eine Elternschaft, obwohl das Liebesleben ausschließlich gleichgeschlechtlich verläuft. Weniger flapsig wird von der Insemination, der künstlichen Befruchtung, gesprochen. Dabei wird der männliche Spendersamen direkt in den Eileiter eingeführt. Vor allem Kliniken in Dänemark und Holland bieten diese Dienstleistung an. Deutsche Ärzte dürfen diesen Service nicht leisten, aber auch bei etlichen deutschen Privatkliniken wird auf die Möglichkeit der Isemination mehr oder minder diskret hingewiesen.

Kliniken in Dänemark gehen die Sache direkter an. So heißt deren Angebot dann beispielsweise: Die „Klinik bietet allen Frauen Insemination an - alleinstehende und lesbische Frauen sind damit sehr willkommen.“

Mit etwas Geschick läßt sich die Sache auch eigenhändig bewerkstelligen. Im Berliner Schwulen-Magazin „Siegessäule“ offerieren homosexuelle Männer in Kleinanzeigen ihre Hilfsdienste. Ob deren Samenspende allerdings so geprüft und getestet ist wie der Samen, den ausländische Kliniken anbieten, ist eher unwahrscheinlich. Die Kliniken garantieren, ausschließlich Samen zu verwenden, der entsprechend den Vorschriften des Gesundheitsministeriums untersucht wurde. „Darüber hinaus werden die Spender einer Reihe von physischen und psychischen Untersuchungen unterzogen. Die Spender sind alle junge, gesunde, dänische (und einzelne schwedische) Männer“, wird versprochen. „Sie studieren typisch an den dänischen Hochschulen. Falls Sie Wünsche zur Augenfarbe, Haarfarbe und  /oder Größe des Spenders haben sollten, versuchen wir den Wünschen nachzukommen.“ Damit dürfte dann dem Wunschkind nichts mehr im Wege stehen.

Homosexuelle Männer haben es etwas schwerer ihren Kinderwunsch zu verwirklichen. Doch gelegentlich findet sich eine hilfreiche lesbische Frau, die in die biologische Lücke einspringt.

Bleibt die Frage, welche Auswirkungen ein derartiges Elternhaus auf die Kinder hat. Mit treuherzigem Augenaufschlag versichert die Szene, negative Auswirkungen seien nicht bekannt, nicht einmal, daß Kinder aus einem solchen Haushalt überdurchschnittlich zur gleichgeschlechtlichen Orientierung neigen. Ja, wie denn auch! Der Kinderwunsch solcher Damen und Herren ist relativ jung. Von Einzelfällen abgesehen, gab  es bisher nicht viel zu untersuchen. Entsprechend wenige Erfahrungen liegen demnach vor. Jedenfalls sind es nicht genug, und die wenigen vorliegenden Untersuchungen sind nicht hinreichend geprüft, um die Zweifel der Skeptiker auszuräumen.

Aber eine kritische Überprüfung ist ohnehin nicht angeraten, wenn die Gefahr besteht, daß sie zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen könnte – Glaubens- und Weltanschauungsfragen haben eine gewisse Intoleranz an sich.

Der als Innen- und Justizkommissar der EU vorgesehene italienische Jurist und Philosophieprofessor Rocco Buttiglione scheiterte 2004, weil er auf die Frage einer Abgeordneten der Grünen, wie er die Rechte der Homosexuellen umzusetzen gedenke, antwortete: „Auch wenn ich denke, daß Homosexualität eine Sünde ist, hat dies keinerlei Auswirkung auf die Politik.“ Das war sein Sündenfall. Er hatte Homosexualität als Sünde bezeichnet. Daß er dabei einen sehr deutlichen Unterschied zwischen seiner persönlichen Auffassung und den politischen Auswirkungen machte, interessierte die sozialistischen, kommunistischen, grünen und liberalen Abgeordneten im Europa-Parlament nicht mehr. Sie wiesen ihm die Tür. Über die Aufregung darüber ging beinahe ein weiterer „ungeheuerlicher“ Satz Buttigliones unter. Der Mann vertrat nämlich die Auffassung, die Ehe habe den Sinn, es Frauen zu ermöglichen, Kinder zu bekommen, und der Mann habe die Aufgabe, seiner Frau den dazu notwendigen Schutz zu gewähren.

Wer eine solche Ansicht vertritt – und das auch noch öffentlich – der ist als Kommissar in Brüssel nicht tragbar, befanden die Volksvertreter. Und schon mußte Rocco Buttiglione den Hut nehmen, bevor er ihn aufsetzen konnte.

In der nächsten Folge lesen Sie: Unterbelichtet: Das Bild der Familie / Wie man schlechte Stimmung erzeugt

 

Familienmenschen (und andere)

Oscar Wilde – vollständig Oscar Fingal O’ Flahertie Wills Wilde (* 16. Oktober 1854 in Dublin; † 30. November 1900 in Paris), irischer Schriftsteller. Sein glänzender Sprachstil wurde im viktorianischen England bewundert, gleichzeitig aber galt er als Skandalautor und anspruchsvoller Dandy. Zwar hatte Wilde die Ehe als „gegenseitige Freiheitsberaubung im gegenseitigen Einvernehmen“ bezeichnet, gleichwohl war er seit 1884 mit Constance Lloyd verheiratet. Der Ehe entstammten zwei Söhne, Cyril und Vyvyan. Für sie schrieb er Märchensammlungen. Gleichzeitig pflegte er verschiedene homosexuelle Partnerschaften. Sie waren allgemein bekannt. Die gezielte Provokation des Vaters von einem der Geliebten Wildes löste einen Skandal und den Niedergang des Schriftstellers aus. Ihm wurde eine Visitenkarte mit dem handschriftlichen Vermerk  „For Oscar Wilde posing as somdomite (sic!)“ („für Oscar Wilde, posierender Sodomit (=Homosexueller)“) ausgehändigt. Wilde prozessierte gegen den Aussteller, aber während des Prozesses wurde aus dem Kläger ein Angeklagter. Wegen Unzucht wurde Wilde am 25. Mai 1895 zu zwei Jahren Zuchthaus mit schwerer körperlicher Zwangsarbeit verurteilt. Seine Frau verließ mit den Kindern das Land, sie lebte unter anderem in der Gegend von Heidelberg und änderte ihren Namen in Constance Holland.

Karin Wolff, CDU, (* 23. Februar 1959 in Darmstadt) Kultusministerin und seit 2003 stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Hessen. Sie studierte Geschichte, Evangelischen Theologie, Philosophie und Ethnologie. War als Gymnasial-Lehrerin tätig. Wolff ist eine der wenigen prominenten Frauen, die sich zu ihrer gleichgeschlechtlichen Ausrichtung bekannt hat. Nachdem ihr Privatleben über Jahre tabu war, outete sie sich mit größtmöglicher öffentlicher Wirksamkeit: auf dem „Bild“-Sommerfest in Frankfurt stellte sie ihre Freundin Marina Fuhrmann vor. Sie hatte die Heilpraktikerin kennengelernt, als sie von ihr ein Rückenleiden behandeln ließ. Karin Wolff über den Beginn der Beziehung: „Es war keine Liebe auf den ersten Blick. Vielleicht auf den dritten, oder so. Vor einem halben Jahr hat es dann gefunkt.“ Auf die Frage, warum sie die Beziehung so lange verheimlicht habe, antwortete Karin Wolff: „Es ist doch ganz normal, daß man sich erst besser kennenlernt, bevor man einen neuen Partner öffentlich vorstellt.“

Volker Beck (* 12. Dezember 1960 in Stuttgart), Mitglied des Deutschen Bundestags, Bündnis 90/ Die Grünen. Der Vordenker der grünen Lesben- und Schwulenpolitik setzt sich verstärkt für das Adoptionsrecht lesbischer und schwuler Paare ein. Dieses Bestreben ist nach Ansicht der Befürworter einer derartigen Politik die logische Konsequenz, nachdem unter maßgeblichem Betreiben des „Schwulenverbandes in Deutschland“ (SVD) die Eingetragene Lebenspartnerschaft durchgesetzt wurde. Nachdrücklich hatte der Schwulenverband die Durchsetzung dieses Gesetzes als lediglich ersten Schritt bezeichnet. Beck gilt als Vater des Gesetzes. Die Interessen seiner gleichgeschlechtlich orientierten Klientel verfolgt Volker Beck zielstrebig, seit er 1987 Schwulenreferent der Bundestagsfraktion der Grünen wurde.     K. G.

Foto: Hurra „wir“ sind Papa: Paßt ein Kind in die Homo-Ehe?


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