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01.12.07 / Datenschutz auf russisch / Polizei will angeblich nur die Verbrechensaufklärung verbessern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-07 vom 01. Dezember 2007

Datenschutz auf russisch
Polizei will angeblich nur die Verbrechensaufklärung verbessern
von M. Rosenthal-Kappi

Die russische Kriminalpolizei hatte in diesem Jahr bislang über 450000 Straftaten aufzuklären. Von den unter Verdacht stehenden Personen gingen der Polizei 103000 wieder durch die Lappen, weil sie nach  geltendem Gesetz nicht sofort verhaftet werden konnten, also genügend Zeit hatten, unterzutauchen. Damit die Kripo in ein- und demselben Fall nicht mehrfach ermitteln muß, hat das Innenministerium nun einen Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Gendatenbank vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, alle Daten über den Tatort, die DNA nicht identifizierter Leichen sowie die biologischen Daten Verurteilter verpflichtend  zu speichern. Wie der stellvertretende Rechtsabteilungschef der Moskauer Kripo, Gennadij Spirin, gegenüber der „Rossiskaja Gazeta“ erläuterte, soll nicht automatisch jeder Verurteilte einer  Registrierung unterzogen werden, sondern nur Schwerverbrecher und Mörder. Darüber hinaus kann jeder Bürger, der es wünscht, eine Blutprobe zur DNA-Analyse und anschließenden Registrierung in der Datenbank abgeben. Dies sei besonders vorteilhaft zur Auffindung vermißter Personen, für Menschen mit Gedächtnisverlust und solche, die in besonders gefährlichen Berufen tätig sind,  etwa Geheimdienstler oder Militärs.

In Moskau und Umgebung gibt es heute 35 Labors, die eine DNA-Analyse durchführen können. Schon jetzt, also vor der Verabschiedung der Gesetzesänderung, haben die Kripobeamten damit begonnen, biometrische Daten zu sammeln. Dank dieser Registrierung sei es gelungen, eine Reihe von Serienmorden aufzuklären und die Täter zu überführen; es konnten sogar Verbrechen aufgedeckt werden, die vor 15 Jahren begangen wurden. Gegen eine Verschärfung der Strafprozeßordnung hat sich neben einigen Rechtsanwälten auch die Leiterin der Moskauer Helsinkigruppe, Ludmila Alexejewa, entschieden ausgesprochen.

In der Tat birgt eine Gendatenbank nach russischem Vorbild nicht wenige Gefahren. Wenn  keine Vorkehrung zum Schutz der Daten getroffen wird, ist es leicht, sie außer für kriminalistische Zwecke auch zur Diskriminierung und Diffamierung bestimmter Personen zu nutzen, wofür das heutige Rußland, dessen Demokratie immer mehr ein totalitäres Antlitz annimmt, prädestiniert scheint.

Zwar ist es legitim, daß Rußland, wie inzwischen 77 Länder weltweit, die DNA-Bestimmung zur Verbrechensbekämpfung nutzen will, inwieweit die Regierung dem Persönlichkeitsrecht seiner Bürger Rechnung tragen wird, muß sich erst  zeigen.

In Deutschland wird seit 1998 der sogenannte genetische Fingerabdruck zur Verbrechensaufklärung genutzt. Die Erhebung und Nutzung der in einer DNA-Datenbank gespeicherten Daten ist streng geregelt. Die Datenbank darf nur auf richterliche Anordnung  von der Polizei genutzt werden. Einer Person darf nur bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat ein genetischer Fingerabdruck abgenommen werden. Hierzu zählen Terrorismus, sexueller Mißbrauch, Vergewaltigung, Menschenhandel, Kinderpornographie und Totschlag. Bei  Massenuntersuchungen muß die DNA Unschuldiger bei Nicht-Übereinstimmung umgehend vernichtet werden. Die europäischen Staaten und die USA entwickeln einen sicheren Datenaustausch, einige Länder wie Deutschland und Österreich arbeiten seit Jahren im Kampf gegen das Verbrechen eng zusammen.


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