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15.12.07 / Lohn vom Staat / Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter schlecht bezahlen, zahlt der Steuerzahler die Rechnung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-07 vom 15. Dezember 2007

Lohn vom Staat
Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter schlecht bezahlen, zahlt der Steuerzahler die Rechnung
von Mariano Albrecht

Die Rechnung konnte gar nicht aufgehen. Weder für die Pin AG noch für deren Mitarbeiter. Für die Mitarbeiter nicht, weil sie von den Löhnen, die ihnen das Unternehmen zahlt, ohne staatlichen Zuschuß in Form von Transferleistungen nach den Hartz-IV-Gesetzen nicht leben können. Und für die Pin AG nicht, weil sie mit einer branchenüblichen Bezahlung ihrer Mitarbeiter nicht marktfähig ist.

Die Rechnung sollte der Steuerzahler tragen. Denn aus Steuergeldern werden die Lohnzuschüsse für die Aufstocker finanziert. Ein geschickter Schachzug des Unternehmens?

Ein Rechenbeispiel: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 1621 Euro, das entspricht einem Stundenlohn von 9,65 Euro bei einer Vollzeitstelle oder, wenn beide Ehepartner arbeiten würden, zwei Vollzeitstellen zu einem Stundenlohn von knapp fünf Euro, wie ihn die Pin AG in vielen Regionen zahlt, hat netto 1593 Euro in der Haushaltskasse. Wären beide Ehepartner arbeitslos und würden von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) leben, bekämen die zwei Erwachsenen monatlich 624 Euro für den Lebensunterhalt, für die zwei Kinder kämen je 208 Euro dazu, somit hätte die Familie 1040 Euro in der Haushaltskasse. Zuzüglich der Kosten für Miete, Heizung und Strom würde die Familie je nach Wohnsituation auf das gleiche Geld kommen, als wenn sie arbeiten. Immer weniger Menschen können vom Lohn ihrer Arbeit leben.

1,3 Millionen Menschen müssen in Deutschland zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Im Jahr 2005 waren es 880.000. Mit der Einführung der Hartz-IV-Reformen sollten jedoch mehr Menschen in Arbeit gebracht, Leistungsmißbrauch zurückgedrängt und Anreize für Beschäftigung geschaffen werden. Ist die Reformidee aufgegangen?

Obwohl die Zahl der Arbeitslosen ständig fällt, die Möglichkeiten, Geld vom Staat ohne Gegenleistung zu kassieren, zurückgedrängt wurden, steigt die Zahl der Hilfeempfänger. Ein Rechenfehler? Immer mehr Menschen, die einer regelmäßigen, qualifizierten Arbeit nachgehen, geraten mit ihrem Monatseinkommen in die Nähe des Existenzminimums. Ist angesichts steigender Gewinne in Unternehmen und sinkender Reallöhne der Ruf nach gesetzlichen Mindestlöhnen gerechtfertigt?

Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, daß je höher der Lohn und je kleiner die Familie ist, der Abstand zum Hartz-IV-Einkommen wächst. Eine Alleinstehende Frau mit einem Kind hat bei einem Einkommen von 1621 Euro Brutto ganze 183 Euro mehr, als wenn sie nicht arbeitet. Genaugenommen arbeitet die Frau also für 183 monatlich, denn die Grundsicherung bekäme sie auch ohne Arbeit.

Einem Alleinstehenden ohne Kind blieben bei gleichem Einkommen rund 435 Euro mehr als einem Hartz-IV-Empfänger. Erst bei einem Familieneinkommen von 3510 Euro und einer vierköpfigen Familie steigt der Abstand zum Existenzminimum auf 909 Euro gegenüber der Hartz-IV-Situation. Das Bruttoeinkommen von 3510 Euro entspräche zwei Durchschnittsverdienern mit jeweils 10,45 Euro Stundenlohn bei einer Vollbeschäftigung.

Im Grundsatzprogramm der CDU findet sich der Satz: „Es entspricht dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit, daß man, wenn man arbeitet, mehr hat, als wenn man nicht arbeitet.“


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