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15.12.07 / »Im Vorfeld eines Pogroms« / Justiz untersucht »Hetzjagd« von Mügeln – Erste Haftstrafe ausgesprochen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-07 vom 15. Dezember 2007

»Im Vorfeld eines Pogroms«
Justiz untersucht »Hetzjagd« von Mügeln – Erste Haftstrafe ausgesprochen
von Markus Schleusener

Das Urteil gegen Frank D. ist ziemlich hart ausgefallen. Der Angeklagte im Mügeln-Prozeß soll für acht Monate hinter Gitter, so das Urteil des Amtsgerichts Oschatz. Nach der Urteilsverkündung hat D. sofort angekündigt, er wolle in Berufung gehen. Sein Anwalt Ulf Ihle sagte am Mittwoch auf ddp-Anfrage, er werde möglicherweise vor dem Landgericht Leipzig in Berufung gehen oder eine Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht Dresden beantragen.

Die anderen Angeklagten sind mit relativ leichten Strafen davongekommen: 600 Euro Geldstrafe für einen 18jährigen, der ausländerfeindliche Parolen geschrieen haben soll. Ein Strafbefehl wegen des gleichen Vorwurfs gegen eine andere Person: 1500 Euro. Frank D. ging wohl auch deshalb davon aus, daß er mit einer „milden“ Bewährungs- oder Geldstrafe davonkäme. Er hat zwar nichts gerufen, aber eine Scheibe zertrümmert. „Nur“ Sachbeschädigung also.

Und dann der Acht-Monate-Hammer. Als „hart“ wurde das Urteil auch deswegen eingestuft, weil es über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinausging. Diese hatte zwar eine zehnmonatige Monate Haftstrafe für den 23jährigen gefordert, aber zur Bewährung ausgesetzt.

Davon aber wollte Richter Klaus Denk nichts wissen. „Wir haben uns im Vorfeld eines Pogroms befunden“, sagt er in seinem Urteil. Hätte die Rangelei zwischen Deutschen stattgefunden, so hätte es keine solche Eskalation gegeben.

Da aber zufälligerweise Inder die Gegner gewesen seien, habe es besondere Aggressionen bei den Angreifern gegeben. „Wenn man solche Fälle unbestraft durchgehen läßt, dann wirkt so was wie ‘ne Aufforderung zum Tanz“, hat ein „taz“-Korrespondent die Worte des Richters mitprotokolliert.

Bei dieser Verhandlung ging es um den Krawall, den zirka 80 Personen vor der Mügelner Pizzeria veranstaltet haben. Frank D. war Teil dieser Menge und hat ein Luftschachtgitter aus Metall genommen und gegen die Scheibe geworfen. Ausländerfeindliche Parolen hat er wohl nicht gerufen.

Es gab keinen Zeugen, der dies berichtet hatte. Entsprechend lautete die Verteidigungsstrategie seines Rechtsanwalts: Der Baumaschinenführer D. hat zwar eine Sachbeschädigung begangen (für die er sich mehrfach in der Verhandlung bei dem Geschädigten entschuldigt), aber er ist kein rassistisches Monster. „Ich arbeite selber mit Ausländern zusammen und hab keine Probleme damit. Sind alles Menschen“, zitiert die „taz“ den Angeklagten.

Warum aber hat er überhaupt zu Krawallmachern gehört? Was ist vorher geschehen und hat die Festzeltbesucher so aufgebracht? Dieser Teil der sogenannten Mügelner Hetzjagd wird gern unterschlagen: Es kam im Vorfeld zu einer Rangelei zwischen Deutschen und Indern, die aber vom Gericht unbeachtet gelassen worden ist.

Im Zelt und später vor dem Zelt ging es ziemlich zur Sache. Hier haben die Inder nicht nur eingesteckt, sondern auch ausgeteilt. So jedenfalls muß es dem stark angetrunkenen Frank D. vorgekommen sein, als er seinen blutenden Kumpel an der Raiffeisenbank-Filiale traf, der ihn warnte: „Die haben mich abgestochen.“ Mit „die“ waren die Inder gemeint. Jedoch: D. wußte gar nicht, daß es sich um Inder handelte.

Was im Festzelt genau geschehen ist, wird noch untersucht. „Die Justiz hat diesen Tatkomplex von den Ereignissen vor der Pizzeria abgetrennt“, berichtet „Spiegel online“ sehr nüchtern. Wobei das doch sehr merkwürdig ist, daß das auslösende Ereignis einfach so ausgeblendet wird.

Soviel scheint festzustehen: Die Inder kamen gegen 23 Uhr auf die Feier. Sie bewarfen eine Sängerin, die eine Schnulze sang, mit Fünf-Euro-Scheinen. Diese Geste wurde als Affront empfunden. Außerdem, so spekuliert der „Spiegel“, seien Versuche der Inder „mit einer der deutschen Frauen anzubändeln, ein bißchen zu drängend“ gewesen.

So wurde aus einer Schubserei im Bierzelt eine Schlägerei. Die Inder haben mit abgebrochenen Flaschen gekämpft, die Deutschen wohl auch. Die Verletzungen von Frank D.’s Kumpel dürften so entstanden sein.

Doch dieser Komplex ist noch nicht zu Ende ermittelt.

Staatsanwalt Ricardo Schulz sagte gegenüber der Preußischen Allgemeinen: „Das ist noch am Laufen.“ Es gäbe noch immer Ermittlungsverfahren wegen des gemeinschaftlichen Tretens und Schlagens oder wegen des Werfens von Bierflaschen. Gegen Inder und gegen Deutsche. Es wurde noch kein einziges Verfahren eingestellt und noch keine einzige Anklage erhoben.

Wenn auch Inder verurteilt werden, dann wäre von der „Hetzjagd“ nichts mehr übrig.


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