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15.12.07 / Mietwagen im Urlaub / Vertragsbedingungen genau studieren und Unklarheiten sofort ansprechen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-07 vom 15. Dezember 2007

Mietwagen im Urlaub
Vertragsbedingungen genau studieren und Unklarheiten sofort ansprechen

Wer im Urlaub mobil sein möchte, nimmt sich einen Mietwagen. Damit Rundreise oder Erkundungstouren als schöne Erlebnisse in Erinnerung bleiben, sollte man bei der Anmietung einiges beachten. Vor allem im Schadensfall kann es zu unliebsamen Überraschungen und Ärger kommen.

„Man sollte unbedingt die Vertragsbedingungen genau studieren und sofort nachfragen, wenn etwas unklar ist“, betont Katrin Müllenbach-Schlimme vom Automobilclub ADAC. Häufig seien sich die Mieter nicht bewußt, was sie unterschreiben. Deshalb sei es ratsam, den Mietwagen bereits von Deutschland aus zu reservieren. Dann liegen die Bedingungen und Informationen über den Versicherungsumfang in deutscher Sprache vor. Ein weiterer Vorteil: Sollte es tatsächlich zu einem Streitfall kommen, hat man in Deutschland einen Ansprechpartner.

Trotzdem darf man bei der Übernahme des Mietwagens nicht blind unterschreiben: „Der Mietvertrag sollte nicht nur in der Landessprache, sondern zumindest auch auf Englisch abgefaßt sein“, mahnt die ADAC-Expertin. So könne man überprüfen, ob die Bedingungen mit dem Angebot in Deutschland übereinstimmen. Das ist nicht immer einfach, denn die eingeschlossenen Versicherungen tauchen im Vertrag in Form von Abkürzungen auf. Man sollte also wissen, was sich zum Beispiel unter CDW und LDW – Vollkasko mit unterschiedlichem Selbstbehalt und unterschiedlicher Haftung – und ALI oder LIS – Erhöhung der gesetzlichen Haftpflicht-Deckungssumme – verbirgt. Denn es kommt aufs Detail an.

In der Türkei zum Beispiel beinhaltet die gesetzliche Deckung bei Sachschäden nur 5000 Euro. Diese Summe sei viel zu niedrig und sollte unbedingt erhöht werden, sagt Müllenbach-Schlimme. Entweder über eine Erweiterung der Deckungssumme direkt beim Vermieter oder eine sogenannte Mallorca-Police. Diese gilt trotz des Namens nicht nur auf der Balearen-Insel, sondern in ganz Europa und deckt Sach- und Personenschäden bis zu zehn Millionen Euro ab. Auch für Fernreisen gibt es eine Lösung, die eine höhere Absicherung bietet: die Traveller-Police mit 500000 Euro Deckungssumme.

Schäden am Mietwagen deckt eine Vollkaskoversicherung, auf die man keinesfalls verzichten sollte. Doch auch hier sei es wichtig, genau hinzuschauen, denn „eine Vollkasko ganz ohne Selbstbeteiligung gibt es nur noch selten“, weiß Müllenbach-Schlimme.

Manche Mietwagen-Vermittler werben damit, daß sie im Schadensfall den Selbstbehalt des Mieters übernehmen. Man sollte jedoch unbedingt klären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein oder welche Belege vorgelegt werden müssen. Nicht ohne weiteres rechtmäßig sind nach Einschätzung des Fachanwalts Hubert van Bühren die Praktiken einiger Vermieter, die Kosten für nutzungsbedingte Gebrauchsschäden auf den Mieter abzuwälzen:

„Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein ordnungsgemäß funktionierendes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Darunter fällt auch die Behebung von Reifenschäden.“

Formulierungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Mieter für alle von ihm zu vertretenden Schäden haftet, könnten in diesem Zusammenhang eventuell sogar ungültig sein.

Die Formulierung zu vertreten haben „hat darüber hinaus eine ganz klare rechtliche Bedeutung“, wie van Bühren erläutert. Sie bedeute, daß ein Schaden schuldhaft herbeigeführt wurde. Im Falle des kaputten Reifens müsse man dafür zum Beispiel absichtlich über eine Nagelkette fahren.            Ddp


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