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22.12.07 / Verdächtige überraschend freigelassen / Halberstadt: Erstaunliche Wende im Prozeß wegen eines mutmaßlichen Überfalls auf ein Theaterensemble

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-07 vom 22. Dezember 2007

Verdächtige überraschend freigelassen
Halberstadt: Erstaunliche Wende im Prozeß wegen eines mutmaßlichen Überfalls auf ein Theaterensemble
von Peter Westphal

Bundesweit sprechen die Medien von einer „merkwürdigen“ bis „spektakulären“ Prozeßwende: Die beim Magdeburger Landgericht angeklagten Männer, die Anfang Juni in Halberstadt eine Gruppe Schauspieler des Nordharzer Städtebundtheaters zusammengeschlagen haben sollen, wurden nach fast sechsmonatiger Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gesetzt.
Das Gericht rechnet nach eigenem Bekunden kaum mehr mit einer Verurteilung; allein der 22jährige Hauptangeklagte Christian W. hatte zu Prozeßbeginn ein „umfangreiches Geständnis“ abgelegt. Das zumindest behauptet sein Anwalt. Der Haftbefehl des Hauptverdächtigen wurde deshalb gegen Meldeauflagen lediglich außer Vollzug gesetzt. Von den drei weiteren Angeklagten konnte nur einem einzigen nachgewiesen werden, daß er in der fraglichen Zeit überhaupt am Ort des Geschehens war.

Damals, in der Nacht zum 9. Juni 2007, hatten teils noch verkleidete Schauspieler die Premiere ihrer „Rocky Horror Picture Show“ am Bergtheater Thale feiern wollen. Vor der Halberstädter Kneipe „Spucknapf“ waren sie mit der Begründung abgewiesen worden, daß bestimmten Personengruppen, darunter Punks, prinzipiell kein Zutritt gewährt werde. So mußten die Schauspieler umkehren, in deren Reihen sich auch der äußerlich als Punk erkennbare Theaterdarsteller Alexander Junghans befand. Sein Bild mit gebrochenem Nasenbein machte später in Deutschland die Runde.

Nachdem die Schauspieler die Harmoniestraße überquert hatten, kamen sie an jenem, dem „Spucknapf“ gegenüberliegenden Geisterhaus vorbei, das in den 80er Jahren als „Klubhaus der Werktätigen“ eröffnet worden war und seit den 90ern verwaist ist. Hier geriet ein Teil der Schauspieler, so ihre eigene Darstellung, angeblich mit den „Nazitätern“ aneinander, von denen bis heute kaum jemand identifiziert wurde.

Ganz so unschuldig, wie sie sich zunächst in den Medien gerierten, waren die Schauspieler an der Eskalation allerdings nicht: Wie sich im Prozeßverlauf herausstellte, waren die mutmaßlichen Angreifer zuvor von der offenbar alkoholisierten Theatergruppe provoziert worden. Eine Opernsängerin soll „Was guckst’n so? Bist wohl schwul?“ gerufen haben.

Dem Vernehmen nach soll überdies einer von der Theatergruppe, nachdem diese dem „Spucknapf“ den Rücken gekehrt hatte, bewußt in Richtung der mutmaßlichen Angreifer gespuckt haben. Fünf Ensemble-Mitglieder hatten sich wegen abgebrochener Schneidezähne, aufgeplatzter Lippen oder blaugeschlagener Augen in die Klinik begeben.

Inzwischen befürchtet Halberstadts Theaterintendant André Bücker, der Prozeß gegen die vier, wie er sie nennt, „Nazi-Schläger“ werde zur „Farce“. Daran allerdings ist wohl politische Rücksichtnahme schuld, denn das Verfahren war – ganz entgegen der üblichen Praxis – noch vor Abschluß der Ermittlungsarbeiten eröffnet worden. Die übertriebene Eile gründete offensichtlich in dem Bemühen, der Öffentlichkeit ein hartes Durchgreifen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten zu demonstrieren.

Im Zusammenhang mit einem Vorfall am Himmelfahrtstag (dort „Herrentag“) 2005 sehen sich die Richter noch immer schweren Vorwürfen ausgesetzt.

Damals spielte sich auf dem Bahnhofsvorplatz von Halberstadt eine gespenstische Szene ab. Ein Schwarzafrikaner, der mit der Straßenbahn zur „ZAST“ fahren wollte, der am Rand der Kleinstadt gelegenen Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Sachsen-Anhalt, war von einer Handvoll Schlägern über den Platz gejagt worden.

Ein Dutzend Passanten schaute zu, wie der Mann um sein Leben rannte. Der türkische Imbißbudenbesitzer wies ihm die Tür, die Taxifahrer weigerten sich, ihn mitzunehmen. Ein uniformierter Bundespolizist, der den Flüchtenden mit seinem Auto retten wollte, wurde von den Tätern zusammengeschlagen.

Trotz anschließender Verurteilung war zunächst keiner der Täter ins Gefängnis eingewiesen worden.

Erst unter dem Eindruck des Zwischenfalls mit dem Theaterensemble waren zwei der Angeklagten im Sommer dieses Jahres, während des Revisionsverfahrens in Magdeburg, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.


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