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05.01.08 / Der Reiz des schnellen Geldes / Wirtschaftliche Fehlentwicklungen durch falsche Rahmenbedingungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-08 vom 05. Januar 2008

Der Reiz des schnellen Geldes
Wirtschaftliche Fehlentwicklungen durch falsche Rahmenbedingungen
von R. G. Kerschhofer

Fast jede Woche fliegen neue Finanzskandale, Großpleiten und Wirtschaftverbrechen auf – da fragen sich viele, wie es trotz aller Vorschriften und Kontrollen immer wieder zu Mißbräuchen kommen kann. Zwar führt nicht jede Gaunerei zu einer Pleite, und nicht jede Pleite geht auf Gaunerei zurück, doch eines spielt immer mit: Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten wurden falsch eingeschätzt oder falsch dargestellt. Liegt es etwa an der „Buchhaltung“?

Nun, die primäre Funktion der Buchhaltung ist die einer Gedächtnisstütze, denn der Wirtschaftstreibende – der „Betriebswirt“ im ökonomischen oder der „Kaufmann“ im rechtlichen Sinne – nützt die Ergebnisse der Vergangenheit als Entscheidungshilfe für die Zukunft. Jeder Bilanz-Schwindel wäre also unsinnig, denn man würde sich nur selber belügen.

Das gilt zumindest dann, wenn der Entscheidungsträger zugleich Eigentümer des Unternehmens ist. Doch selbst hier liefert die Buchhaltung kein exaktes Abbild der Wirklichkeit: Das „Prinzip der kaufmännischen Vorsicht“ verlangt, Passiva in voller Höhe zu verbuchen, während Aktiva gegebenenfalls vom bisherigen Buchwert auf einen niedrigeren aktuellen Wert abzuschreiben, nie aber aufzuwerten sind. Diese „Einbahnstraße“ reduziert zwangsläufig den ausgewiesenen Gewinn und analog dazu das ausgewiesene Betriebsvermögen, welches folglich meist „stille Reserven“ enthält. Übersehen wird gerne, daß sich Gewinne dadurch nur in Folgejahre verschieben, denn wenn man Unterbewertetes veräußert, werden stille Reserven „aufgelöst“ und erhöhen dann wieder den Gewinn.

Sekundäre Funktionen der Buchhaltung ergeben sich, wenn Dritte mitspielen, also Miteigentümer, Kreditgeber und der Staat. Erst dadurch kann ein Anreiz entstehen, Gewinne und Verluste scheinbar vorwegzunehmen oder aufzuschieben. Die Unterbewertung ist in der Regel durch Steuergesetze eingeschränkt, denn sonst könnte man Gewinne und Gewinnsteuern beliebig in die Zukunft verschieben.

Ein Anreiz zur Überbewertung entsteht, wenn man zusätzliches Kapital benötigt: Mit einer „geschönten“ Bilanz kann man die Bank zu besseren Konditionen verleiten oder, wenn man Eigenkapital sucht, leichter Teilhaber ködern. Ob der Schwindel „sinnvoll“ ist, sei dahingestellt, denn irgendwann, spätestens bei Auflösung des Unternehmens, treten alle Bewertungsfehler wieder zu Tage.

Bei Aktiengesellschaften sind Bewertungsfragen besonders wichtig, denn hier sind die Rollen der Eigentümer und der Entscheidungsträger, also der Aktionäre und der Vorstandsdirektoren, grundsätzlich getrennt. Großaktionäre können über den Aufsichtsrat großen Einfluß auf Auswahl und Tätigkeit des Vorstands haben und auf interne Informationen zugreifen. Kleinaktionäre hingegen bleiben weitgehend uninformiert und rechtlos. Natürlich gibt es ausgefeilte Rechnungslegungs- und Berichtspflichten, doch gegenüber internen Machenschaften ist der Außenstehende – ob Kleinaktionär oder Kreditgeber – weitgehend machtlos.

Ein bedeutendes Recht bleibt dem Aktionär in jedem Fall: Er kann die Aktien verkaufen – dies jedoch nur zu einem Kurs, der dem aktuellen Kapitalmarkt entspricht, denn potentielle Käufer wollen logischerweise nicht schlechter dran sein als mit alternativen Geldanlagen. Nur wie läßt sich der „Wert“ einer Aktie bestimmen?

Die Bilanzdaten des Unternehmens reichen dafür nicht aus, denn die Vermögensbilanz zeigt nicht die „stillen Reserven“, und die Erfolgsbilanz oder Gewinn- und Verlustrechung zeigt nur die erzielten, nicht die zukünftigen Ergebnisse. Aussagekräftiger ist der Substanzwert – die Summe aller Vermögensbestandteile zu Marktpreisen abzüglich aller Verbindlichkeiten. Doch er steht dem Publikum nicht zur Verfügung, denn er müßte von Experten ermittelt werden, was meist nur vor Großtransaktionen geschieht.

Von größtem Interesse ist der Ertragswert einer Kapitalanlage. Der Ertragswert entspricht den mittels Zinseszinsenrechnung „auf den Barwert abgezinsten“ zukünftigen Erträgen. Anders als bei festverzinslichen Wertpapieren stehen bei Unternehmungen die zukünftigen Erträge aber noch nicht fest. Der Börsenwert eines Unternehmens – Aktienkurs mal Anzahl der Aktien – ist daher nichts anderes als die Summe aller von den Aktionären subjektiv erwarteten Erträge und Wertsteigerungen. Und diese Erwartungen können danebengehen oder sich in kürzester Zeit radikal ändern – daher manchmal die hektischen Kursbewegungen.

Falsche Erwartungen lassen sich zudem leicht über Quartalsberichte, gezielte Indiskretionen oder gar Gerüchte manipulieren. Und genau hier liegt ein Kernproblem: Die Bezüge von Vorstandsmitgliedern sind großteils gewinnabhängig oder bestehen sogar aus Aktien und Bezugsrechten. Umgekehrt werden Kurseinbrüche – sprich: Verlusterwartungen – häufig mit der Absetzung des Vorstands „geahndet“. Was liegt daher näher, als „Erfolge“ – wie etwa noch gar nicht abgeschlossene Geschäfte – vorwegzunehmen und umgekehrt Verluste zu vertuschen, also in die „Zukunft“ zu verschieben? In Großkonzernen bestehen selbst für Eingeweihte oft kaum durchschaubare Schachtelbeteiligungen – noch dazu in Ländern mit unterschiedlichen Bilanzregeln und Bilanzterminen. Da sind der „Kreativität“ keine Grenzen gesetzt.

Nun wird zwar jeder einsehen, daß sich der Wert eines Unternehmens laufend verändert, nicht jedoch, daß sich etwa der Wert der Deutschen Telekom – um ein bekanntes Beispiel zu nennen – innerhalb kurzer Zeit verzehnfachen konnte, um dann wieder ins Bodenlose zu fallen. Kein Wunder, daß der Normalverbraucher von Aktien lieber die Finger läßt. Nur leider ist er so oder so am Aktienmarkt beteiligt: Denn die Verluste, die das Bankensystem durch fragwürdige Beteiligungen und Börsengeschäfte einfährt, darf er durch niedrigere Sparbuchzinsen und höhere Kreditzinsen wieder ausgleichen. Und seine Altersversorgung, besonders die „zweite“ oder gar „dritte“ Säule, steht und fällt mit den Kursen jener Wertpapiere, Unternehmungen und Liegenschaften, die sich im Portefeuille seines Versicherers befinden.

Moralisieren hilft da wenig, und selbst strengere Strafen werden am Problem wenig ändern. Entscheidende Verbesserungen kann es nur geben, wenn man die Rahmenbedingungen so verändert, daß sich die „Versuchungen“ verringern: Kurzfristige Scheinerfolge dürfen sich nicht lohnen!

Spekulationssteuern sind dazu ungeeignet, weil sie administrativ aufwendig sind und zu neuen Umgehungsstrategien anregen. Es muß vielmehr der Spekulation selber zu Leibe gerückt werden, und das geht nur durch übernationale Abkommen. Die EU wird ihre Existenzberechtigung letztlich nur beweisen können, wenn sie Europa vor den Raubzügen der Börsenhaie zu schützen vermag.

Auch sind zur Glättung der „Fieberkurven“ geeignete Verzögerungsmechanismen im Börsenhandel einzuführen. Die volkswirtschaftliche Aufgabe des Kapitalmarkts ist es, Kapital für mittel- und langfristig profitable Unternehmungen zur Verfügung zu stellen – Börsengewinne sind ein zulässiger Nebeneffekt, nicht aber Zweck der Übung.

Foto: Spiel mit den Börsenkursen: Schon mit kleinen Gerüchten kann man den Kurs manipulieren.


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