20.04.2024

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05.01.08 / Alimente vom Steuerzahler

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-08 vom 05. Januar 2008

Alimente vom Steuerzahler

In Deutschland leben zirka 2,5 Millionen Kinder auf Hartz-IV-Niveau, am Rande der Armut. Grund dafür: Die Familien bestreiten ihren Lebensunterhalt aus Hartz-IV-Leistungen, oder das Arbeitseinkommen ist unterdurchschnittlich und muß durch zusätzliche Sozialleistungen aufgestockt werden. Besonders schlimm trifft es Kinder, deren Eltern getrennt leben und deren unterhaltspflichtiger Elternteil die Alimente für das eigene Kind nicht aufbringen kann, weil das Einkommen gerade so für das eigene Auskommen reicht. Bei 498384 Kindern konnten die getrennt lebenden Elternteile im Jahr 2006 nicht für den Unterhalt aufkommen, so daß der Sozialstaat in Gestalt des Steuerzahlers einspringen mußte: Nach dem Unterhaltsvorschußgesetz kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuß für das Kind beantragen, wenn der andere Elternteil trotz Unterhaltspflicht keine Alimente zahlt. Der Ersatzunterhalt wird aber nur für 72 Monate gewährt und muß vom Unterhaltsschuldner zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht verjährt allerdings nach drei Jahren, dann bleibt der Staat auf den Kosten sitzen. 2006 mußte der Bund 235 Millionen für nichtzahlende Unterhaltspflichtige zahlen.       M. Albrecht


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