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12.01.08 / »Über die Strafe haben wir gelacht« / Die Diskussion über die Verschärfung des Jugendstrafrechts lenkt vom eigentlichen Thema ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-08 vom 12. Januar 2008

»Über die Strafe haben wir gelacht«
Die Diskussion über die Verschärfung des Jugendstrafrechts lenkt vom eigentlichen Thema ab
von Mariano Albrecht

Sie heißen Mehmet, Manuel G., Kadir Ü. oder Serkan A., sie stehlen, rauben und schlagen sich im wahrsten Sinne des Wortes durch ihr junges Leben. Warum kommen die meisten oft mehrfach glimpflich davon? Ist unser Strafrecht diesen Tätern gewachsen, sind die Gesetze nicht hart genug oder die Richter zu lasch? Viele Richter brüsten sich ihrer Milde.

Im Fall des Münchner U-Bahnschlägers Serkan A. (20) sieht das Strafregister so aus: Der Türke wurde erstmals im Jahr 2003 straffällig, wegen Diebstahls erging eine richterliche Weisung, Serkan A. wurde zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. 2004 wurde ein Verfahren wegen Bedrohung eingestellt, wegen Schwarzfahrens erging im Jahr 2004 eine weitere richterliche Weisung. Im Januar 2005 dann die erste Freiheitsstrafe wegen Unterschlagung, Diebstahls, Sachbeschädigung und Schwarzfahrens – vier Wochen Arrest. Im Oktober 2005 steht Serkan A. erneut vor Gericht, diesmal unter anderem wegen Raubes mit gefährlicher Körperverletzung und Wohnungseinbruchs. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft wird er zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und in einer betreuten Wohngruppe untergebracht. Obwohl er ein Jahr später die Bewährungsauflagen bricht – er wird mit Rauschgift erwischt – kommt er mit zwei Wochen Jugendarrest davon. Läßt das Jugendstrafrecht keinen Raum für härtere Strafen?

Doch, und zwar reichlich. Alle von A. verübten Straftaten können nach dem Jugendstrafrecht mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden, für Raub mit gefährlicher Körperverletzung hätte man den türkischen Gesetzesbrecher sogar bis zu zehn Jahre hinter Gitter bringen können. In zwei Fällen ist das Erwachsenenstrafrecht sogar milder, für Erschleichung von Leistungen (Schwarzfahren) und Bedrohung sieht das Gesetz für Volljährige Geldstrafen, im höchsten Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Warum wird das Strafmaß nicht ausgeschöpft?

Der Jurist und ehemalige Hamburger Justizsenator (2001–2006) Roger Kusch hat selbst als Jugendrichter gearbeitet und erklärt die Situation so: „Richter haben Narrenfreiheit. Hier in Hamburg stammt ein großer Teil der Richterschaft noch aus rot-grünen Zeiten, da hat der Klüngel aus Linken und Alt-68ern sein Personal in den Sattel gehoben. Diese Leute glauben an antiautoritäre Erziehung und Rechtsprechung. Die häufig laschen Strafen sind ein Problem der Einstellung der Richter, viele kokettieren damit, wie wenig sie einsperren.“

Mit seiner neu gegründeten Partei „Rechte Mitte Heimat Hamburg“ tritt Kusch für eine Abschaffung des Jugendstrafrechts ein. Der Ex-Senator meint, daß das jetzige Jugendstrafrecht zwar Richtern ausreichende Möglichkeiten zur Verurteilung von jungen Straftätern biete, das Gesetz es den Richtern aber eben auch ermögliche, immer wieder selbst bei Intensivtätern lapidare Urteile aus dem unteren Strafenspektrum auszusprechen. Justizbehörden nähmen dies kritiklos hin. Die Anwendung des Jugendstrafrechts bei über 18jährigen soll ohnehin die Ausnahme sein und nur Anwendung finden, wenn Zweifel an einer altersentsprechenden Entwicklung des Täters bestehen.

Doch nicht nur die Justiz habe versagt, denn diese ist erst zuständig, wenn ein Täter mindestens 16 Jahre alt ist.

Aber wie wird mit Prügelkids wie zum Beispiel dem 13jährigen Jamaikaner Georgio L., der einen zwei Jahre älteren Mitschüler vor zwei Jahren in Hamburg dauerhaft rollstuhlreif geprügelt hat, umgegangen?

Die Hamburger Jugendbehörde schweigt zu den Vorgängen, beruft sich auf den Datenschutz und verwehrt dem Bürger das Recht auf Information. Doch gibt es Möglichkeiten, auch minderjährige Gewalttäter aus dem Verkehr zu ziehen?

„Die Antwort steht in der Feuerbergstraße“, sagt Roger Kusch. Gemeint ist die geschlossene Unterbringung der Hamburger Jugendhilfe.

Bedauerlicherweise wird das Haus kaum genutzt. Im Jahr 2006 wurde die Kapazität von 18 Plätzen auf zwölf reduziert. Zwischen 2003 und 2007 war die Einrichtung mit vier bis sieben Insassen belegt, es kam zu gewalttätigen Übergriffen auf das Personal und Ausbrüchen.

Bundesweit gibt es 19 solcher Einrichtungen mit insgesamt 260 Plätzen, doch Politik und Jugendämter setzen auf Kuschelpädagogik, dabei würde so manchem jungen Wilden der Geschmack nach weiteren Straftaten vergehen, wären Justiz und Jugendämter bereit, dem kriminellen Treiben mit einem Schuß vor den Bug Einhalt zu gebieten.

In der ARD-Sendung „Anne Will“ berichtet der „geläuterte“ türkische Schläger Kadir Ü., wie er seine Verurteilung wegen Körperverletzung empfand: „Da machen die erst so ein Theater, mit Gesa (Gefangenensammelstelle), Fingerabdruck und Foto, ich sitze dann noch acht Stunden in der Zelle und dann geben die mir acht Stunden Sozialarbeit. Da hab ich gelacht. Ich und meine Freunde haben uns richtig ausgelacht. Wenn man keine Strafe kriegt, macht man das doch immer wieder.“

Foto: Die Gesellschaft sieht weg: Man weiß um die Jugendkriminalität, doch Gegenmaßnahmen fehlen.


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