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12.01.08 / Wie weit darf das Recht auf Streik gehen?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-08 vom 12. Januar 2008

Wie weit darf das Recht auf Streik gehen?

In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Das bedeutet, daß Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Tarifverträge ohne Einflußnahme durch den Staat verhandeln und abschließen. Ferner gilt in der Bundesrepublik die Koalitionsfreiheit. Das heißt, daß Arbeitnehmer sich in Gewerkschaften und Arbeitgeber sich in Arbeitgeberverbänden zusammenschließen dürfen. Diese Freiheit hat in Deutschland Verfassungsrang. In Artikel 9 des Grundgesetzes heißt es hierzu: „(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.“

Auch Arbeitskämpfe sind in Deutschland also erlaubt, einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen wie beispielsweise Streiks, allerdings reglementiert. Damit die Beteiligung an einem Streik für einen Arbeitnehmer nicht zu einer Kündigung oder Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber führen kann, müssen Voraussetzungen erfüllt sein. So ist beispielsweise die Teilnahme an einem von einer Gewerkschaft organisierten Streik für höhere Löhne juristisch nur unproblematisch, wenn der zuvor ausgehandelte Tarifvertrag mittlerweile abgelaufen ist. Vorher gilt die sogenannte Friedenspflicht.

Gemäß der bisherigen Rechtsprechung war die Zulässigkeit eines Streiks auch daran gebunden, daß er weder unverhältnismäßig ist noch sich gegen die Tarifeinheit richtet. Neuerdings ist vor dem Hintergrund des aktuellen Arbeitskampfes zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn jedoch umstritten, inwieweit die Ideale Verhältnismäßigkeit und Tarifeinheit angesichts des grundsätzlichen Rechts auf Streik zu relativieren sind.             Manuel Ruoff


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