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19.01.08 / Urteil verhöhnt Courage / Er wollte dem Opfer helfen – das kostete Darius E. vergangenen Sommer das Leben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-08 vom 19. Januar 2008

Urteil verhöhnt Courage
Er wollte dem Opfer helfen – das kostete Darius E. vergangenen Sommer das Leben
von Peter Westphal

Das Urteil ist gesprochen, doch der Aufschrei bleibt aus – ebenso die Abschiebung. Obwohl die Staatsanwaltschaft beim Hauptangeklagten, dem 17jährigen Türken Erol A., auf Mord plädiert hatte, verurteilte ihn die Jugendkammer des Berliner Landgerichts vergangene Woche nur wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis. Dabei könnten im Rahmen des Jugendstrafrechts bis zu zehn Jahre verhängt werden.

Seine jugendlichen Mittäter, der Türke Ugor A., der eingebürgerte Evrim T. sowie der Rumäne Marius Z. erhielten Bewährungsstrafen von sechs bis 18 Monaten. Sie waren daran beteiligt, als am 12. Juni 2007 am Tegeler See der 23jährige Darius E. erstochen wurde.

Die Angeklagten waren damals von einem 43jährigen Mann angesprochen worden, weil sie beim Verlassen der Badestelle einen Haufen Müll zurückließen. Wegen der Ermahnung fielen die vier jugendlichen Gewalttäter über den Mann her, Ugur A. schlug mit einem Knüppel zu.

Daraufhin waren drei Badegäste dem Opfer zu Hilfe geheilt, unter ihnen der Reinickendorfer Elektriker Darius E. Ihm rammte der Hauptangeklagte Erol A. ein Klapp-Springmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge in den Körper. Darius E. verstarb noch am selben Tag an seiner schweren Stichverletzung.

Bemerkenswerterweise sahen die Richter am Landgericht hierin keinen Mord. Die für diesen Tatbestand erforderlichen Merkmale der Heimtücke oder gar der Arglosigkeit wollten sie nicht erkennen. Begründung: Der ermordete Darius E. habe sich bewußt in eine gefährliche Situation begeben. Mit anderen Worten: Er hat für seinen Mut gebüßt, was den Tätern strafmildernd angerechnet wird.

Doch es ist nicht nur dieser, jegliche Zivilcourage ad absurdum führende Zynismus der Justiz, der viele Berliner fassungslos macht. Denn der Täter Erol A. hätte die Tat am Tegeler See eigentlich gar nicht verüben können. Im September 2006 nämlich war er bereits wegen einer gefährlichen Körperverletzung, bei der er sein Opfer mit einem Küchenmesser attackiert hatte, vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Haft verurteilt worden – hätte also zum Tatzeitpunkt eigentlich in Haft sitzen müssen. Doch das Landgericht setzte die Strafe im April 2007 für zwei Jahre auf Bewährung aus.

Was dies im aktuellen Fall bedeuten mag, illustriert der 18jährige Mitangeklagte Ugor A. Auch der „kommuniziert“ gern messerscharf. Er steht unter Verdacht, am 29. Dezember 2007 einen 17jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt  zu haben. Das Opfer hatte den Hauptangeklagten Erol A. wegen seiner Tat am Tegeler See belastet und berichtet, wie Erol A. Anfang Juni 2007 damit geprahlt habe, sein neues Klappmesser bald mal einzusetzen.

Auch in der Hauptstadt wird nun heftig darüber diskutiert, wie die Öffentlichkeit mit dem Phänomen jugendlicher Gewalttäter künftig umgehen will. Aktuellen Erhebungen zufolge, die der mit einem Fernseh-Verbot belegte Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch dokumentiert hat, haben mindestens Dreiviertel aller Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Allein in Neukölln, berichtet Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), seien 85 Prozent aller Intensivtäter nichtdeutscher Herkunft. Insgesamt beherbergt der Stadtbezirk 175 solcher Seriendelinquenten, „ein Sprengsatz“, so Buschkowsky im Deutschlandfunk. Sie dominierten den gesamten Stadtteil: „Da schauen wir tatenlos zu, das kann doch nicht sein“, beklagt der Sozialdemokrat.

Daß die Politik nicht immer tatenlos zusieht, beweist – allerdings auf ganz andere Art – der angrenzende Bezirk Kreuzberg. Der dort beheimatete Grünen-Abgeordnete Özcan Mutlu, der bereits wegen deutschfeindlicher Beamtenbeleidigung verurteilt worden war und der Herbert-Hoover-Oberschule „Zwangsgermanisierung“ vorwarf, weil sich dort die Schüler, Lehrer und Eltern für eine Deutschpflicht auf dem Schulhof entschieden hatten, demonstrierte im Bundestagswahlkampf 2005 auf eindrucksvolle Weise, wie er sich die Interessenvertretung der türkischen Gemeinschaft vorstellt.

Damals hatte die örtliche CDU den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) zum Vortrag geladen. Daraufhin telefonierte der mit seiner Kollegin Claudia Roth auf Wahlkampftour befindliche Mutlu mit seinem Mobiltelefon Sympathisanten zusammen, die sich vor dem Restaurant Hasir, in dem die CDU-Versammlung stattfand, zusammenfanden.

Eine Versammlung von bis zu 400 Demonstranten versuchte die Versammlung zu verhindern, im Chor skandierte der aufgeputschte Mob „Nazis raus!“. Zwei Hundertschaften der Polizei mußten am Ende Becksteins Rückzug über den Hinterausgang absichern.

Auf der Internetseite der Grünen Jugend wird dieser Tag bis heute mit einer Bilderstrecke unter dem Titel die „Vertreibung Becksteins“ voller Stolz gefeiert. Der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner, der sich noch genau an diesen denkwürdigen Tag erinnert, macht deutlich, was die Berliner CDU von Herrn Mutlu hält: Er sei das Paradebeispiel der integrationsunwilligen Parallelgesellschaft.

Aber Mutlu bleibt sich treu. In der Sendung „Hart aber fair“ forderte er von der deutschen Gesellschaft allen Ernstes, dem Milieu der Intensivtäter endlich mehr Respekt entgegenzubringen.

Foto: „Da schauen wir tatenlos zu, das kann doch nicht sein!“ Das Problem ausufernder Jugendgewalt hat in einigen Berliner Stadtteilen kaum noch zu kontrollierende Ausmaße angenommen.


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