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26.01.08 / Die Darstellung von Gewalt ist verboten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-08 vom 26. Januar 2008

Die Darstellung von Gewalt ist verboten

Die öffentliche Darstellung von Gewalt ist laut Paragraph 131 des Strafgesetzbuches (StGB) unter bestimmten Umständen verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Voraussetzung für die Strafwürdigkeit ist, daß dabei die Gewalt verherrlicht oder verharmlost wird oder ihre Darstellung die Menschenwürde verletzt.  Verboten ist somit die Herstellung, der Vertrieb und Erwerb, das Vorrätighalten oder gar nur das Anpreisen gewaltverherrlichender Schriften, Musik, Filme etc. Als besonders eindeutiger Fall gelten die sogenannten „Snuff-Videos“ (von englisch „to snuff“: auslöschen). Hier werden tatsächliche Folter- und Tötungsszenen gezeigt.

TV-Nachrichten oder Zeitungsberichte zum Zweck der Information über Gewalt fallen indes nicht unter das Verbot.

Geschützt vor dem Paragraphen ist auch die Kunst. Die im Haupttext behandelten Macher und Vertreiber von Rap-Musik berufen sich eben darauf. Unter Experten ist indes umstritten, ob die Rapper zu Recht auf diese Freiheit pochen. Die Gewalt-Rapper bewegen sich offenkundig in einer Grauzone.

Ausdrücklich jugendgefährdend und damit verboten ist es nämlich laut Gesetz, Gewalt als mögliches Mittel zur Konfliktlösung zu präsentieren oder Selbstjustiz zu propagieren. Genau dies aber werfen Kritiker den sogenannten „Gangsta“-Rappern vor.

Heftig diskutiert wurde in den vergangenen Jahren auch, inwieweit sogenannte „Killerspiele“ im Rahmen des Jugendschutzes unter das Verbot der Gewaltverherrlichung fallen sollten. Hier können die vornehmlich jugendlichen Spieler am heimischen Rechner in (dank der modernen Animationstechnik) verblüffend realistischer Weise virtuelle „Feinde“ töten. Bei amoklaufenden Schülern wurde in großer Regelmäßigkeit festgestellt, daß sie zuvor eifrige Konsumenten solcher Killerspiele waren.

Hersteller und Vertreiber der fragwürdigen Spiele weisen indes jeden Zusammenhang zwischen ihren Produkten und realen Gewaltexzessen entschieden zurück.    H. H.


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