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02.02.08 / Sitten: Darum mußte Blomberg gehen / Deutschlands letztem Kriegsminister wurde die Vergangenheit seiner zweiten Ehefrau zum Verhängnis

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-08 vom 02. Februar 2008

Sitten: Darum mußte Blomberg gehen
Deutschlands letztem Kriegsminister wurde die Vergangenheit seiner zweiten Ehefrau zum Verhängnis
von Manuel Ruoff

An einem Septembermorgen des Jahres 1937 hatte der damalige und letzte Kriegsminister des Deutschen Reiches, Generalfeldmarschall Werner von Blomberg, seinen morgendlichen Ritt ausfallen lassen, da sein Pferd lahmte. Um trotzdem an diesem Tage etwas Bewegung an der frischen Luft zu haben, unternahm er nachmittags in Zivil einen Spaziergang durch den Tiergarten der Reichshauptstadt. Wohl bei dieser Gelegenheit lernte der damals 60jährige die damals 23jährige Margarethe Gruhn kennen. Der Witwer verliebte sich in sie und beschloß, sie zu heiraten.

Gruhn war eine Frau mit Vergangenheit. Mit bereits 18 Jahren verließ sie ihre alleinerziehende Mutter. In einer „Absteige“ in der Wilhelmstraße wohnte sie anschließend mit einem 40jährigen Tschechen zusammen. Aus Geldmangel kamen sie auf die Idee, „grobunzüchtige“ Aufnahmen von ihr machen zu lassen, um sie zu verkaufen. Winter 1931 wurde die Idee in die Tat umgesetzt. Kaum daß ein paar Bilder verkauft waren, griff jedoch die Polizei zu und beschlagnahmte die Fotoplatten mitsamt der vorhandenen Abzüge. 1932 sagte sich die Mutter von ihr los, und es wurde eine sogenannte Gelbkarte angelegt. Das heißt, sie wurde offiziell als Prostituierte registriert. 1934 erstattete ein Freier gegen sie Anzeige wegen Beischlafdiebstahls. Das entsprechende Verfahren wurde zwar eingestellt, doch wurde sie erkennungsdienstlich behandelt, und sie geriet in die „Verbrecherkartei“.

Für Wehrmachtsangehörige galt damals eine strenge Heiratsordnung, die Blomberg selber erst kurze Zeit zuvor im nationalsozialistischen Sinne verschärft hatte. Danach durfte nur eine Frau geehelicht werden, die „einen einwandfreien Ruf genoß, selbst achtbar und staatstreu war und einer achtbaren und staatstreuen Familie angehörte“. Blomberg bemühte sich daher um eine möglichst unauffällige Hochzeit. Entgegen seiner eigenen Forderung an Offiziere aus dem Jahr der „Machtergreifung“ verzichtete er auf eine kirchliche Trauung. Gegenüber Adolf Hitler, der ihm als Oberster Befehlshaber und einziger Vorgesetzter die Erlaubnis zur Eheschließung erteilen konnte, deutete Blomberg zwar an, daß seine Braut „eine gewisse Vergangenheit“ habe, doch nahm er den Standesdünkel abholden Nationalsozialisten dadurch für seine Braut ein, daß er diese als „Mädchen aus dem Volke“ vorstellte. Hitler schlug Blomberg denn auch spontan sich selber und Hermann Göring als Trauzeugen vor. Blomberg nahm das Angebot an. Am 12. Januar 1938 fand die Trauung im kleinsten Kreise statt. Eine, wenn auch kleine Notiz in der Presse konnte Blomberg angesichts seines Amtes allerdings nicht verhindern.

Das Verhängnis nahm für Blomberg seinen Lauf, als ein Polizist aufschnappte, wie erfreut man sich im Dirnen-Milieu zeigte, daß eine von ihnen es soweit gebracht hatte. Schnell wurde über die Meldekarte, in der der Umzug der Ehefrau in die Wohnung ihres Ehemannes festgehalten war, der Bezug zu den Unterlagen aus den Jahren 1932 und 1934 hergestellt. Göring, der als Trauzeuge Frau Blomberg bei der Trauung gesehen hatte, wurde gefragt, ob es sich um ein und dieselbe Person handele. Er mußte bejahen und informierte Hitler. Letzterem blieb kaum etwas anderes übrig, als seinen Kriegsminister zu entlassen, wollte er die standesbewußte Generalität nicht düpieren. Am 4. Februar 1938 gab er Bombergs Entlassung bekannt.


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