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23.02.08 / 7009 Euro Übergangsgeld im Monat

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-08 vom 23. Februar 2008

7009 Euro Übergangsgeld im Monat

Abgeordneten des Deutschen Bundestages steht nach dem Ende ihres Mandats ein Übergangsgeld zu, das ihnen den Wiedereinstieg ins normale Berufsleben erleichtern soll. Die Dauer der Auszahlung richtet sich nach der Dauer der vorherigen Zugehörigkeit zum Parlament.

Grundsätzlich erhalten die ausgeschiedenen Abgeordneten einen Monat Übergangsgeld für ein Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag; derzeit sind dies 7009 Euro monatlich. Die Höchstgrenze ist erreicht, wenn ein Parlamentarier 18 Jahre im Bundestag gesessen hat, dann erhält er 126162 Euro, ausgezahlt in 18 Monatsraten. Für weitere Jahre der Parlamentszugehörigkeit wird kein zusätzliches Übergangsgeld ausgezahlt. Die Zahlungen müssen versteuert werden, außerdem werden ab dem zweiten Monat alle sonstigen Einkünfte voll angerechnet – wer also übergangslos in eine andere lukrative Stellung wechselt, bekommt auch nach langjähriger Bundestagszugehörigkeit das Übergangsgeld de facto nur einen Monat lang.

Nach mindestens acht Jahren Mandat erlangen die Abgeordneten Anspruch auf ein Altersruhegeld von derzeit 1682 Euro, nach 27 Jahren Parlamentszugehörigkeit steigt der Ruhegeldanspruch auf 4836 Euro; für weitere Jahre im Bundestag wird kein zusätzliches Altersruhegeld gutgeschrieben. Allerdings sinkt das Pensionseintrittsalter nach 18 Jahren Parlament auf 55 Jahre. Auch die Altersbezüge sind voll zu versteuern.

Die Gepflogenheiten in den Landesparlamenten ähneln denen im Bund. Nordrhein-Westfalen indes hat sein System unlängst komplett umgestellt: Die Diäten wurden nahezu verdoppelt, dafür wurde die Übergangsgeld-Zahlung von maximal 24 Monaten auf höchstens drei verkürzt. Zudem müssen Abgeordnete 15,79 Prozent ihrer Bezüge in ein Versorgungswerk zahlen. Nur aus diesem wird später ihr Altersruhegeld bestritten. Damit wurde die Altersversorgung der Landtagsabgeordneten ganz von den öffentlichen Kassen gelöst. In anderen Ländern wird die Übernahme des NRW-Modells diskutiert. H.H.


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