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05.04.08 / Bei Anruf Ärger / Die Bundesregierung will Bürger vor unerwünschter Telefonwerbung schützen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-08 vom 05. April 2008

Bei Anruf Ärger
Die Bundesregierung will Bürger vor unerwünschter Telefonwerbung schützen
von Mariano Albrecht

Über 80 Prozent der Bundesbürger fühlen sich durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt. Die Bundesregierung will nun mit Gesetzesänderungen gegen diese Anrufer vorgehen, denn die derzeitige Situation ist alles andere als verbraucherfreundlich. Wer nicht aufpaßt, dem steht schnell Ärger in Form von unerwünschten Telefonverträgen ins Haus.

Und das geht so: Das Telefon klingelt und eine freundliche Stimme rasselt einen Begrüßungssatz, der zum Beispiel mit dem Wort „Telekom“ endet herunter. Noch ehe der Angerufene nachfragen kann, folgt auch schon der Satz: „Sie wollen doch in Zukunft noch günstiger telefonieren?!“ Wer nun glaubt, von seinem Telefonanbieter angerufen worden zu sein, kann schnell in die Falle tappen. Ein falsches Wort und der Angerufene hat unter Umständen gerade dafür gesorgt, daß der windige Anrufer seinen derzeitigen Telefonvertrag kündigt und ihn zu einem neuen Anbieter oder in einen neuen Tarif vermittelt, denn wer auf die Eingangsfrage mit „Ja“ antwortet, ist so gut wie im Netz des Callcenter-Mitarbeiters, der das „Ja“ als Einwilligung in einen Vertrag werten kann. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt dies.

Was viele nicht wissen: Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will mit schärferen Gesetzen gegen die ohnehin verbotene Praxis unerwünschter Anrufe vorgehen. Drastische Geldstrafen für anrufende Firmen sollen die Verbraucher vor dubiosen Geschäftsmethoden schützen. Mit bis zu 50000 Euro Bußgeld sollen unerwünschte Anrufer belegt werden. Doch wer weist im Zweifelsfall nach, ob der Anruf tatsächlich ungefragt erfolgte? Hier ist nach wie vor der Verbraucher gefragt. Auch der Vorstoß der Justizministerin wird daran nichts ändern.

Gängige Praxis ist es bisher, daß die Telefonwerber behaupten, man hätte an einem Preisausschreiben teilgenommen und eingewilligt, daß die Kontaktdaten zu Werbezwecken weiterverarbeitet werden dürfen. Das Gegenteil zu beweisen ist für den Kunden so gut wie unmöglich. Denn wessen persönliche Daten erst einmal in Umlauf gekommen sind, der hat es schwer, diese im Nachhinein wieder zu sperren. Wer sicher sein will, sollte bei Verträgen und bei der Teilnahme an Gewinnspielen darauf achten, daß im Kleingedruckten die Weitergabe und Weiterbenutzung der persönlichen Daten ausgeschlossen wird. Die Veranstalter von Gewinnspielen sind verpflichtet, einen solchen Ausschluß einzuräumen. Doch viele Callcenter bedienen sich öffentlicher Telefonverzeichnisse, um ihre Produkte an den Mann zu bringen.

Muß man sich den Telefonterror gefallen lassen? Nein. Genausowenig wie unerwünschte Werbung per Post, E-Mail oder Fax. Verbraucher, die sich in die sogenannten Robinsonlisten eintragen lassen, können davon ausgehen, daß sie von Werbefluten verschont bleiben. Das Sperrverzeichnis wird regelmäßig mit der Werbewirtschaft abgeglichen.

Wer dennoch Verträge am Telefon abschließt, der ist meist sogar gegenüber sogenannten Haustürgeschäften mit Vertreterbesuchen im Nachteil. Das für Haustürgeschäfte und bei schriftlichen Verträgen greifende 14tägige Rück-trittsrecht greift bisher nicht bei allen Telefongeschäften.

Nach den Worten von Justizministerin Zypries soll in Zukunft die zweiwöchige Widerrufsfrist für am Telefon abgeschlossene Verträge ausgedehnt werden, Anrufer sollen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. Doch die geplanten Neuerungen sind eine Mogelpackung. So soll die Schriftform für Verträge nicht zwingend für alle Branchen gefordert werden. Die meisten Callcenter operieren zudem aus dem Ausland, die Einhaltung der für Deutschland geltenden Regelungen sind nur schwer nachzuprüfen. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) räumt ein, daß mit den Gesetzesänderungen betrügerische Anrufe nicht 100prozentig verhindert werden können. Dem Kunden bleibt daher auch weiterhin nur, im Zweifelsfall aufzulegen.

 

Was tun, wenn Telefonwerber nicht aufgeben?

Fragen Sie laut und deutlich nach dem Namen des Anrufers und der vollständigen Adresse des Unternehmens, fragen Sie, wie der Anrufer in den Besitz Ihrer Telefonnummer gekommen ist. Beenden Sie das Gespräch mit dem Hinweis, daß Sie bei wiederholten Anrufen Anzeige erstatten und eine Abmahnung veranlassen werden. Sollte Sie ein Angebot tatsächlich interessieren, bitten Sie um schriftliche Zusendung von Unterlagen, geben Sie auf keinen Fall Ihre Bankdaten oder Kreditkartennummer heraus. Auch Einzugsermächtigungen können telefonisch veranlaßt werden. Der Hinweis, daß dieses „besonders günstige Angebot“ nur für einen telefonischen Vertragsabschluß gilt, sollte jeden stutzig machen – Finger weg. Der Eintrag in die Robinsonliste ist kostenlos. Für die Sperrung Ihrer Daten für die E-Mail-, SMS- oder Telefonwerbung wenden Sie sich bitte an: I.D.I. Interessenverband, Deutsches Internet e.V., Franz-Wolter-Straße 38, D-81925 München oder im Internet unter www.robinsonliste.de

Foto: Charmant und häufig mit teurem Nachspiel: Callcenter-Mitarbeiterin auf Kundenfang


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