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24.05.08 / Hochzeit mit Gott ohne Staat / Ideal für Senioren – Ab 2009 ist kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-08 vom 24. Mai 2008

Hochzeit mit Gott ohne Staat
Ideal für Senioren – Ab 2009 ist kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich

Ab kommendem Jahr können Paare in Deutschland kirchlich heiraten, ohne sich zuvor standesamtlich trauen zu lassen. Doch in den beiden großen Kirchen stößt das vom Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedete Personenstandsrechts-Reformgesetz auf Vorbehalte. „Voraussetzung für die Trauung ist die rechtsgültige Eheschließung“, teilte Oberkirchenrat Gerhard Eibach (Hannover) in einem idea vorliegenden Schreiben zum Reformgesetz mit. Für die evangelische Kirche stelle die kirchliche Trauung kein Sakrament dar. Sie sei damit eng an die zuvor vollzogene staatliche Eheschließung gebunden. Nur die rechtsgültig geschlossene Zivilehe habe Rechtsfolgen. Auch in der katholischen Kirche soll nach Auskunft aus der Deutschen Bischofskonferenz (Bonn) Heiraten ohne standesamtlichen Trauschein nur mit bischöflicher Ausnahmegenehmigung möglich sein. Eine kirchenrechtliche Regelung sei in Arbeit, hieß es. Nach dem ab dem 1. Januar 2009 geltenden Reformgesetz begeht ein Pfarrer – anders als bisher – keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn er ein Paar traut, das zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Doch schon jetzt wird für eine solche Ordnungswidrigkeit kein Bußgeld fällig. Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage mit, daß der Staat weiterhin großes Interesse daran habe, „daß bürgerliche und kirchliche Ehe denselben Lebenssachverhalt, nämlich die auf Lebensdauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, meinen“.

Seit einigen Jahren wird vor allem in christlichen Kreisen über eine nur kirchlich geschlossene „Seniorenehe“ diskutiert. Der Hintergrund: Durch eine neue Ehe verlieren Witwer und Witwen Rentenansprüche aus einer früheren Ehe und stehen sich finanziell schlechter. Ihre Rentenansprüche könnten sie behalten, wenn sie in „wilder Ehe“ zusammenlebten. Doch ein solcher Schritt kommt für viele Christen aus Glaubensgründen nicht in Frage. In einer vor Gott geschlossenen Seniorenehe sehen sie einen Ausweg. Der frühere Generalsekretär des Evangelischen Fachverbands für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“, Gerhard Naujokat, hat sich wiederholt für eine solche Rentnerehe ausgesprochen; sein Nachfolger, Rolf Trauernicht (Ahnatal bei Kassel), ist dagegen. Eine Seniorenehe schaffe auch neue Probleme, weil sie keine rechtlichen Folgen habe. Liege etwa einer der Partner in der Klinik, könne dem anderen das Besuchsrecht verwehrt werden.

In der größten deutschen Freikirche, dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten- und Brüdergemeinden), war nach kontroverser Diskussion darauf verzichtet worden, eine einheitliche Regelung zu beschließen. In einigen Gemeinden wurden solche Paare bereits gesegnet, andere Gemeinden tolerieren diese Form des Zusammenlebens nicht. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden hatte sich gegen Seniorenehen ausgesprochen.           idea

Foto: Liebe im Alter: Wer bisher vor den Traualtar trat, verlor gleichzeitig seine Witwen- beziehungsweise Witwerrente.


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