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21.06.08 / Was heute noch wie getragen werden darf

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-08 vom 21. Juni 2008

Was heute noch wie getragen werden darf

Der Frage, inwieweit Bundesbürger ihnen vor der Gründung verliehene Orden und Ehrenzeichen heute noch tragen dürfen, ist im Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen ein ganzer Abschnitt gewidmet.

Getragen werden dürfen

• Orden und Ehrenzeichen, die von einem Landesherrn, dem Kaiser, einer Landesregierung, der Reichsregierung und dem Reichspräsidenten oder mit deren Genehmigung gestiftet worden sind, sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen (Schlesischer Adler) und das Baltenkreuz;

• Orden und Ehrenzeichen, die vom 1. August 1934 bis zum 31. August 1939 für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, um den Luftschutz, das Feuerwehrwesen und das Grubenwehrwesen gestiftet worden sind sowie die in dieser Zeit gestifteten staatlichen Dienstauszeichnungen und Treudienstehrenzeichen;

• Orden und Ehrenzeichen, die vom 1. September 1939 bis zum 8. Mai 1945 von den zuständigen deutschen Stellen für Verdienste im Zweiten Weltkrieg gestiftet worden sind, einschließlich der Waffenabzeichen und des Verwundetenabzeichens.

• Orden und Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehen worden sind, wenn die Annahme genehmigt worden ist. Das gleiche gilt für Auszeichnungen ehemals verbündeter Länder für Verdienste im Ersten und Zweiten Weltkrieg, auch soweit eine Genehmigung zur Annahme nicht erteilt oder widerrufen worden ist.

• das Verwundetenabzeichen des Zweiten Weltkrieges. Es kann von jedem getragen werden, der eine einer gewissen Stufe entsprechende Verletzung durch Kriegseinwirkungen nachweisen kann,

• Abzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen dürfen nicht getragen werden. Die obengenannten grundsätzlich erlaubten Orden und Ehrenzeichen dürfen nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden.

Hat es den Orden beziehungsweise die Auszeichnung bereits vor der NS-Zeit gegeben, ist diese in der ursprünglichen Form zu tragen.         M.R.


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