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19.07.08 / MELDUNG

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-08 vom 19. Juli 2008

MELDUNG

Knöllchen aus dem Ausland

München – Verkehrssünder sind bislang vor Knöllchen aus dem Ausland relativ sicher, sie werden in Deutschland nicht belangt. Doch spätestens ab 2009 wird das für Verstöße in den EU-Staaten wohl nicht mehr gelten: Dann soll in Deutschland der EU-Rahmenbeschluß zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern umgesetzt werden, so Michael Nissen, Auslandsrechtsexperte des ADAC. Strafen ab einem Betrag von 70 Euro werden dann auch zu Hause eingetrieben. „Zwischen Österreich und Deutschland existiert bereits seit 18 Jahren ein funktionierendes Vollstreckungsabkommen.“ Dabei wird man schon für kleinere Vergehen mit einer Strafe ab 25 Euro zur Kasse gebeten. Für Länder außerhalb der EU wird die neue Richtlinie dagegen auch nach ihrer Umsetzung nicht gelten. Einen Freibrief für Verkehrsrowdies gibt es aber so oder so nicht: Die Verstöße werden in den jeweiligen Ländern nicht vergessen.          ddp


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