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16.08.08 / Wilhelm v. Gottberg: Meinungsfreiheit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-08 vom 16. August 2008

Wilhelm v. Gottberg:
Meinungsfreiheit

Beim Kampf gegen Rechts ist es in dieser Republik üblich geworden, nicht nur die verfassungsfeindlichen Extremisten vom rechten Rand gesellschaftlich und strafrechtlich zu bekämpfen, sondern in diese Ächtung auch die gesamte demokratische Rechte wie konservative Patrioten, Nationalliberale, bibeltreue Christen und zeitgeschichtliche Autoren, soweit sie von „der korrekten politischen Sichtweise“ abweichen, einzubeziehen. Dies geschieht durch diverse Netzwerke gegen Rechts, und als Verfolgungsgrundlage gilt der Straftatbestand der Volksverhetzung. An der Hatz auf alles, was rechts einzuordnen ist, beteiligen sich die öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie zahlreiche Printmedien.

Vor acht Jahren traf es den Liedermacher Frank Rennicke, der als nationaler Fanatiker einzustufen ist. In einem Lied beklagte er die Vertreibung, übte Kritik am Multikulti-Konzept und forderte den Abzug von Amis, Russen und Fremdvölkern. Rennicke wurde wegen Volksverhetzung zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, Rechner, Tonträger und 35000 Euro seines Vermögens wurden eingezogen. Der Liedermacher kämpfte gegen das Urteil durch alle Gerichtsinstanzen bis zum BVerfGG. Das Oberste Gericht stellte nun klar, daß in den Urteilen der Vorinstanzen keine nachvollziehbaren Argumente genannt seien, warum das betreffende Lied volksverhetzend sei. Der Text spreche niemandem das Lebensrecht ab, fordere nicht zur Gewalt auf und beinhalte keine Verharmlosung des NS-Regimes. Von den Vorinstanzen sei die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt worden. Der Fall wurde an das Landgericht zurückverwiesen.


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