Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-08 vom 18. Oktober 2008
Neues bei der Bundeswehr Nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen hat sich die Koalition auf eine Verfassungsänderung geeinigt, die den Streitkräften bei Katastrophen oder schweren Terroranschlägen die Anwendung militärischer Gewalt im Inland erlaubt. Danach soll Artikel 35 des Grundgesetzes, der bislang lediglich die Amtshilfe durch die Bundeswehr bei Unglücksfällen und Naturkatastrophen gestattet, erweitert werden. In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes heißt es, „zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles“ solle die Bundesregierung „den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln“ anordnen dürfen. Die Ermächtigung für einen solchen besonderes schweren Unglücksfall umfaßt auch den Bundeswehreinsatz bei einen Terroranschlag, den die Polizei mit ihren Mitteln nicht abwehren kann. Einen solchen Einsatz der Streitkräfte darf die Bundesregierung allein und ohne Beteiligung des Parlaments anordnen und auch ohne zuvor von den Bundesländern um Unterstützung gebeten worden zu sein, wie es bisher bei der Amtshilfe erforderlich war. Damit werden zwar noch keine Kampfpanzer vor Flughafenterminals und Kernkraftwerken aufziehen, aber zukünftig können die Streitkräfte an der Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und von See und von Anschlägen wie in London und Madrid beteiligt sein. Diese Aufgabenerweiterung bedeutet nicht, daß die Bundeswehr ihre Kräfte im Ausland reduziert, eher im Gegenteil. Um die einsatzbezogene Führungsorganisation noch effektiver zu gestalten, hat der Bundesverteidigungsminister alle entsprechenden Aufgaben seines Ministeriums in einem neugeschaffenen Einsatzführungsstab zusammengefaßt. Damit bekommt der Generalinspekteur ein neues Instrument zur „Führung aus einer Hand“. Der von einem Generalmajor geleitete Einsatzführungsstab, der gleichrangig neben dem bisherigen Führungsstab der Streitkräfte geschaffen wurde, ist zuständig für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung der Auslandsmissionen. In Fragen der strategischen Einsatzführung übernimmt er auch übergeordnete querschnittliche Aufgaben, die den wachsenden Anforderungen der komplexen Auslandseinsätze gerecht werden. Dem Leiter des Einsatzführungsstabes stehen jeweils ein militärischer und ein ziviler Stellvertreter zur Seite. Der institutionelle Unterbau besteht aus sieben Abteilungen mit 97 Mitarbeitern, dem Kernstab. Hier werden alle Fragen der Entscheidungsfindung und Einsatzführung behandelt. Konkreter Aspekte in den einzelnen Einsatzgebieten nehmen sich sogenannte Einsatzteams an. Alle rechtlichen, haushälterischen, operativen, politischen, personellen und rustüngsspezifischen Fragen werden in diesen Teams von Angehörigen des Kernstabs bearbeitet. Für die dem Einsatzführungsstab nachgeordneten militärischen Dienststellen wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr und die Führungskommandos von Heer, Marine, Luftwaffe und Sanitätsdienst ändert sich nichts. Sie sind weiter für die operative Führung zuständig, während derneue ministerielle Stab ausschließlich auf der strategischen Ebene tätig ist. Diese Aufgabenteilung kann auch denjenigen die Angst nehmen, die bereits die Wiederauferstehung des „Großen Generalstabs“ fürchten. Jan Heitmann |
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